Thema der Woche - Teil 5

-Der neue "The Self Defender"

-Waffensammler unter sich und das schweizer Schreckschuss MG

-Muss man sich zum Waffenreinigen einschließen?

-Große Magazine aus legalen Altbesitz sollte man kennzeichnen

 

 

 

Foto: Aufhängung der Uran Würfel im Atomkeller Haigerloch. Das war 1945 ein streng geheimer Forschungsreaktor, der besichtigt werden kann. Ich fand diesen Ort sehr geheimnisvoll und spanned.

 

 

Der neue "The Self Defender" Kubotan

Vor fast 20 Jahren habe ich bei einem Training eines sehr guten SV Ausbilders eine einfache Waffe kennen gelernt, unter dem Namen Massage-Training-Sportgerät ("MTS"). Er hatte viele Kontakte nach Frankreich, wo dieser speziellen Kubotan offenbar auch von Polizeibehörden für Zivilkräfte beschafft wurde. Ich selber habe diesen Kubotan dann als Sicherheitsmitarbeiter verwendet, wo er eine Weile meine wichtigste Waffe war. Bis heute bin ich von der einfachen Gestaltung und Vielseitigkeit begeistert. Man kann ihn in jede Schlagtechnik integrieren, egal ob Boxen, WT oder z.B. klassisches Karate. Mit dem Kubotan lassen sich Schläge viel besser blocken und abwehren und die damit möglichen Festname- und Kontrolltechniken sind unendlich. Etwas später habe ich mitbekommen, dass er auch als "Kobushi-Bo" angeboten wird. Im habe früher einige davon an Freunde und Kollegen vermittelt und über die Jahre viele Anfragen über meinen Blog dazu bekommen, da ich ihn in meinem Kubotan-Bericht zeige. Dieser Kubotan spielte am Markt aber immer ein Schattendasein und war schwer zu bekommen. Neulich fand ich eine modernere Version davon mit Gurtschneider und Glasbrecher, die als "The Self Defender" vermarktet wird. Ich halte ihn immer noch für einen der besten Kubotane. Bedenkt aber, dass er, wegen seiner speziellen Form, als Waffe i.S. des §42a WaffG anzusehen ist und zum Führen ein berechtigtes Interesse erforderlich ist. Davon abgesehen ist aber das Führen in einem verschlossenen Behältnis, wie einer Gürteltasche mit Vorhängeschloss, möglich. Ein weiterer Verkäufer davon in Frankreich. Zum Self Defender gibt es jetzt auch ein paar Videos (Link). Und HIER ist z.B. ein weiterer sehr moderner Kubotan aus Rumänien.


Waffensammler unter sich und das schweizer Schreckschuss-MG

Ich hatte zwei tolle Tage und will davon etwas erzählen (und abschweifen). Ich habe mir endlich wieder die Zeit genommen um Freunde zu besuchen, die ebenfalls Waffensammler sind. Davon gibt es in ganz Deutschland nur etwa 11.000. In einer Großstadt kommt man mit anderen Sammlern schnell in Kontakt. Aber außerhalb der Großstädte muss man oft weit fahren, um die befreundeten Sammler zu treffen. Ich habe schon einiges darüber geschrieben, wie man eine rote WBK bekommt. Der Weg dorthin ist meist alles andere als einfach. Das Hauptproblem ist, dass es in den meisten örtlichen Schützen- und Jagdvereinen keine Waffensammler gibt, die einem dieses tolle Hobby näher bringen können. Und daher haben die meisten Waffenbesitzer dazu nur wenig Bezug und niemand, an den sie ihre Fragen richten können. Das wird mir regelmäßig vor Augen geführt, wenn ich die entsprechenden Mails bekomme, von Lesern die Waffensammler werden wollen.

 

Einer der Sammler, die ich neu kennen gelernt habe, wurde von seiner Behörde auf das Jahr 1918 beschränkt. Obwohl er wenig Interesse an diesen alten Waffen hat, wird er dazu gezwungen, erst diese zu sammeln, bevor er eine Erweiterung seines Sammelgebietes genehmigt bekommt (das war damals auch bei mir sehr ähnlich). In seinem Heimatbundesland wird das für Sammelanfänger sehr streng ausgelegt und seine Versuche das zu ändern scheiterten. Ich habe vor wenigen Wochen einen Leser aus einem anderen Bundesland beraten, der ein Sammelthema beantragen will, das erst 1975 startet. Und sowohl seine Behörde, wie auch der von der Behörde angeratene Sachverständige, haben ihm zu verstehen gegeben, dass das kein Problem werden wird. Damit will ich Euch verdeutlichen, wie unterschiedlich die Behörden bei den Sammler WBKs entscheiden. Das ganze Vorhaben steht und fällt mit eurem örtlichen Sachbearbeiter, den Regelungen im jeweiligen Bundesland (in wenigen Bundesländern werden die Anträge alle zentral geprüft, in den meisten entscheidet der örtliche SB selber), und ggf. mit dem Sachverständigen (wenn das Gutachten von seinem Sachverständigen geschrieben werden muss). Wenn es für das Wunsch-Sammelthema nur einen einzigen vereidigten Sachverständigen gibt, eure Behörde auf einem Gutachten eines vereidigten Sachverständigen besteht und dieser Euch dann erklärt, dass er "schon im Ruhestand" ist, wisst Ihr, was ich meine. Bereits zwei meiner Leser haben diese Aussage von vereidigten Sachverständigen erhalten! Bei einem bekannten Sportschützen hat ein vereidigter Sachverständiger die Erstellung des Gutachtens zwar zugesagt, schiebt es aber schon seit zwei Jahren vor sich her. Sollte Ihr so eine Aussage von einem IHK Sachverständigen bekommen, würde ich die Aussage schriftlich einholen und das Verhalten sofort seiner IHK melden. Beachtet dazu den Punkt "Was zeichnet einen öffentlich bestellten Sachverständigen aus" unter diesem Link.

 

Da ich gerne Geschichten erzähle und auch gerne dabei abschweife, erzähle ich hier noch eine kleine Anekdote über "vereidigte Sachverständige". Einer dieser nur etwa 20 Sachverständigen hat mir, als ich erst kurz die rote WBK hatte, eine relativ seltene Pistole verkauft und mir umfangreich erklärt, dass diese vor dem Jahr XY hergestellt wurde. Dazu muss man wissen, dass er für genau diese Art von Waffen vereidigt war. Ich freute mich über das Stück und zeigte sie gelegentlich auch Freunden. Im Lauf der Jahre, in denen ich selber mehr von der Geschichte lernte und mehr eigene Fachbücher ansammelte, bekam ich aber Zweifel an der Behauptung, dass sie vor dem Jahr XY hergestellt worden sei. Da ich eine "saubere" Sammler-WBK haben wollte, verkaufte ich sie übers Internet und erwähnt dabei meine entsprechenden Zweifel. Der Käufer war ein Spezialist für genau dieses Pistolenmodell und bestätigte meine Vermutung, sie war tatsächlich nach dem Jahr XY hergestellt. Zusätzlich sagte er mir, dass der vereidigte Sachverständige sehr gut über das Herstellungsjahr Bescheid weiß, weil er ihn gut kennt und mit ihm früher bereits über diese Variante gesprochen hat. Jetzt wurde mir erst so richtig bewusst, dass dieser vereidigte Sachverständige mir bewusst und mit einer strafbaren Gewinnabsicht (Betrug gem. §263 StGB) eine Waffe verkauft hat, die ich überhaupt nicht erwerben dürfte. Ihr könnt Euch daher sicher vorstellen, dass sich für mich persönlich der Mythos der "vereidigten Sachverständigen" schon lange entzaubert hat...

 

Aber zurück zu dem kleinen Treffen mit den Sammlern. Das Tolle an solchen privaten Treffen ist, dass man dabei immer etwas lernt. Jeder Sammler hat andere Schwerpunkte und jeder kennt sich in anderen Gebieten aus. Dort ist so ein geballtes Wissen über Waffentechnik und Geschichte, was man kaum sonst irgendwo findet. So dämliche Schießstandsprüche wie "Hast Du in der Waffensachkunde nicht aufgepasst" wird man unter Sammlern nie hören. Jedes Mal, wenn sich Sammler treffen, wird nicht nur diskutiert, sondern auch getauscht, vermittelt und verkauft. Ein Sammler den ich jetzt seit fast 10 Jahren kenne, hat mir eine Schachtel mit sehr speziellen schweizer Knallkartuschen geschenkt, 5,6mm "Markierpatronen für MM Gerät". Das war ein Simulations MG für Gefechtsübungen.

Ist das nicht irre witzig, dass die Schweizer ein Schreckschuss-Maschinengewehr hatten? Ich stand mal in einer schweizer Festung vor diesem, dort ausgestellten, "Blindschussapparat - Mau Mau" und war begeistert. Neben mir stand ein älterer Herr und schaute mich verständnislos an. Er meinte, dass er es in der Rekrutenschule überhaupt nicht toll fand, mit diesem "albernen Grammophon" im Schützengraben zu liegen. Das Gerät soll sich übrigens tatsächlich wie MG-Feuer angehört haben. Ein anderer Schweizer meinte, dass man das Mau-Mau wirklich nicht als "männlich" bezeichnen kann. Da Schreckschusswaffen schon immer ein Schwerpunkt meiner Sammlung waren, kann ich mich aber natürlich dafür begeistern. Und sollte einer meiner Leser eines erwerben wollen, dieser Händler verkauft gerade eines: https://military-world-shop.ch/schweizer-armee/zubehoer/5020/blindschussaparat-mau-mau-ch-armee

Randnotiz: Auch die Bundeswehr hat .22er Platzpatronen verwendet. Sie wurden "Anzünder, Schlag, DM47" genannt und zündeten die Treibladung der Panzerfaust 44 (auch leichte Panzerfaust oder "Lanze" genannt). Die Panzerfaust 44 ist heute kaum noch bekannt, beinhaltet aber eine interessante Technik, mit dem Zylinderverschluss eines KK Gewehrs.


Muss man sich beim Waffenreinigen einschließen?

(Alternativer Titel: "Die dümmste und albernste Fragestellung die je auf Tactical-Dad thematisiert wurde")

 

Das deutsche Waffenrecht ist von vielen Mythen und Legenden umgeben. Das kommt zum einen daher, da es sehr komplex ist, aber auch, weil nur Wenige das WaffG richtig lesen und eigenständig prüfen können. Die meisten Waffenbesitzer wissen, was erlaubt und was verboten ist. Das wissen sie aber nicht aus dem WaffG, sondern nur vom Hören-Sagen, oder aus dem Waffensachkundeunterricht. Ich selber beschäftige mich meist mit rechtlichen Grau- und Grenzbereichen. Die Frage ob das White Hawk Gewehr WBK pflichtig ist, ob man Luftgewehr F-Schalldämpfer wirklich nicht auf KK Gewehre schrauben darf, ob man Tierabwehrspray wirklich nur gegen Tiere einsetzen darf, und wann man eine Schreckschusswaffe aus dem EU Ausland importieren darf, sind nur ein paar Beispiele davon. Es gibt aber auch ganz einfache Sachverhalte, über die unfassbarer Unsinn erzählt wird. So toll das Internet ist, es ermöglicht halt auch jedem, die Waffenbesitzer durch sein Halbwissen zu verunsichern.

 

Neulich hat jemand die These verbreitet, dass man sich zum Waffenreinigen in einem Zimmer einschließen müsste. So würde verhindert werden, dass Unbefugte (die eigene Familie) Zugriff auf die erlaubnispflichtigen Waffen haben. Der Verantwortliche für diesen Unsinn meint, dass man die Rechtsgrundlage im §36 Absatz 1 WaffG ("Aufbewahrung von Waffen und Munition") findet:

"Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen".

Eigentlich sollte so ein Unsinn sich schon von alleine entlarven, da er einfach nur frei erfunden ist und diese These auch von keinem Fachkundigen oder Juristen geteilt wird. Aber da das jetzt tatsächlich durch die sozialen Netzwerke geistert, will ich doch ein paar Worte dazu sagen.

 

Die Behauptung, dass man seine erlaubnispflichtige Waffe nur in die Hand nehmen darf, wenn man alleine ist, entbehrt jeder Rechtsgrundlage und jedem gesunden Menschenverstand. Genau so könnte man auch behaupten, dass man sich zum Waffenreinigen eine Ritterrüstung anziehen muss, oder einen Aluhut und rosa Unterwäsche... Man könnte unzählige Situationen vorbringen, die beweisen, dass so eine Vorschrift unlogisch wäre. Aber das WaffG basiert nicht auf Logik und es zählt nur, was tatsächlich im Gesetz, in den Verordnungen und in Urteilen steht. Wenn man sich etwas besser mit dem WaffG auskennt, lernt man, auch anhand der Rechtsgeschichte und dem Sinn des Gesetzes zu argumentieren. Und so kann ich diese These sogar widerlegen, obwohl sie frei erfunden ist. Es wäre leicht zu beweisen, dass man Waffen nur entladen und nicht zugriffsbereit transportieren darf (das steht ja im Gesetz). Wenn aber jemand behauptet, dass man nur mit rosa Unterwäsche eine genehmigte Schießstätte betreten darf, ist das nicht so einfach zu widerlegen (das steht ja nirgends).

 

Die Rechtsgeschichte widerlegt die Behauptung:

Noch bis zur WaffG Änderung im Jahr 2003 war es einem WBK Inhaber erlaubt, seine Waffe einem nicht Berechtigten zur Beförderung oder zur Aufbewahrung zu überlassen. Man konnte also z.B. seine Ehefrau mit einer Waffe zum Büchsenmacher schicken, oder einem Freund seine Waffen für einige Monate überlassen, wenn man ins Ausland musste. Ich selber habe mir als 16 Jähriger regelmäßig eine Flinte meines Vaters mit Munition ausgeliehen und bin auf dem Mofa zum Tontaubenschießen gefahren. Dafür gab es extra eine Rechtsgrundlage im §28 Absatz 4 Nr. 3, der die Beförderung durch Personen erlaubt hat, die keine WBK besitzen, sogar Minderjährigen (diesen § gibt es heute nicht mehr). Und jetzt kommt das Entscheidende, bereits vor 2003 gab es genau die selbe allgemein gefasst Vorgabe, dass WBK Inhaber ihre Waffen gegen Abhandenkommen und gegen den Zugriff Unbefugter sichern müssen. Zu finden war das im §42 Absatz 1 WaffG ("Sicherung gegen Abhandenkommen"). Das beweist, dass mit der "Aufbewahrung" nicht der Umgang mit einer Waffe gemeint ist, sondern nur ihre Lagerung! Also ausschließlich die Umstände, unter denen sie im Waffenschrank liegt.

Nochmal zum Verständnis, bereits vor 2003 stand die selbe Vorgabe im WaffG, dass man Waffen vor dem Zugriff Unbefugter sicher aufbewahren muss. Zeitgleich war es aber erlaubt, jedem, dem man selber ausreichend vertraut, die Waffen zur Beförderung und zur Aufbewahrung zu überlassen (und auch zum eigenständigen Schießen auf einer zugelassenen Schießstätte). Das bedeutet, dass der heutige §36 Absatz 1 WaffG eben nur die Aufbewahrung regelt, wenn die Waffen in ihrem Tresor liegen. Er regelt nicht, was man mit den Waffen in seinem eigenen Haus machen darf, wenn man sie aus dem Waffenschrank entnommen hat. Das ist ein Bereich den der Gesetzgeber nicht weiter regulieren wollte.

Von meinem Ausflug in das alte WaffG abgesehen, ist auch im §36 WaffVwV und im §13 AWaffV nur die Aufbewahrung im Waffenschrank geregelt. Das zeigt einem den sogenannten "Sinn des Gesetzes" und drückt damit den Willen des Gesetzgebers aus.

 

Fazit:

Es gibt keine Vorschrift, die von Waffenbesitzern verlangt, dass sie sich wie paranoide Geisteskranke vor ihrer eigenen Familie einschließen müssen! Man darf seine Waffen auch bedenkenlos seinen Freunden zeigen und sie ihnen erklären. Der waffenrechtliche "Erwerb" ist auch erst dann gegeben, wenn sie mit der Waffe wie ein Eigentümer umgehen können, also wenn man sie damit längerfristig unbeaufsichtigt lässt. Und man darf sogar seine Freunde mit seiner WBK pflichtigen 4mmM20 Pistole im eigenen Keller schießen lassen.

 


Große Magazine aus legalem Altbesitz sollte man kennzeichnen

(Oder auch: Waffenbesitzer können durch kluge Vorsorge Probleme vermeiden)

 

Eine kleine Geschichte: Ich befand mich neulich mit einigen anderen Schützen auf dem Schießstand. Neben mir schoss jemand ein AR-15 und ich hatte meines ebenfalls dabei. Ein anderer schoss eine Walther PPK. Dies bemerkten einige DSB Mitglieder, die nebenan mit ihren KK-Pistolen schossen. Sie kamen zu uns, schauten sich die Waffen an und dann sagte einer von ihnen das, was man nur zu gut von DSB Mitgliedern kennt: "Voll die Sportwaffen" (ironisch gemeint). Ich konnte meine Verachtung für diese Äußerung nicht zurückhalten, schaute ihm lange in das Gesicht und sagte, dass jeder Schützenverband in Deutschland Disziplinen für diese Selbstladegewehre hat, außer dem DSB. Anschließend bot ich ihm an, meine Waffen auszuprobieren. Er lehnte ab und sie verzogen sich wieder auf den Nachbarstand, wo sie garantiert über uns  gelästert haben. Ich muss sicher keinem meiner Leser erklären, dass es diese Kleingeister sind, die das tatsächliche Problem der Waffenbesitzer sind. Mit Duckmäusertum wird sich die Politik immer weitere Einschränkungen einfallen lassen. Aber die Verantwortlichen in den Schützen- und Jagdverbänden machen keinen Mucks und versuchen nicht mal sinnlose und völlig übertriebene Regelungen rückgängig zu machen. Warum hört man nichts von den Funktionären, dass es gesetzlich verboten werden muss, Gebühren für Waffenaufbewahrungskontrollen zu erheben? Warum fordert der DSB nicht die Rücknahme der Altersgrenzen und die Pflicht zu den neuen (völlig sinnlosen und übertriebenen) Tresorklassen, sondern wartet wie ein Opfer, auf die nächsten Verschärfungen? "Die Politik" merkt sich gut was funktioniert. Und es hat sich gezeigt, dass sie vor den Schützenverbänden keine Angst haben muss und sie mit Einschränkungen bei den Sportschützen ihre Wähler befriedigen können. Es wäre eine Kleinigkeit für die Verbände entsprechende Zahlen auszuwerten, um zu belegen, dass die Altersgrenzen und hohen Tresorklassen keinerlei Sicherheitsgewinn gebracht haben. Im Umkehrschluss gefährden diese Einschränkungen die Existenz eines wichtigen Breitensports. Hast Du übrigens gewusst, dass es fast genau so viele Schützenvereine in Deutschland gibt, wie Fußballvereine?

 

Ich will aber auf etwas Anderes raus. Viele besitzen auffällige Waffen, oder welche die speziellen rechtlichen Regelungen unterliegen. Ein Bekannter von mir, der ebenfalls Waffensachverständiger ist, war mal als Gastschütze in einem DSB Verein. Dort schoss er mit seiner Beretta 92 mit Schalldämpfer. Die dortigen Kleingeister riefen einfach die Polizei und hatten nicht mal genug Rückgrat ihn einfach zu fragen, ob er eine Erlaubnis für den Schalldämpfer besitzt. Oder stellt Euch mal vor, ihr werdet von der Polizei auf dem Weg zu Schießstand kontrolliert und ihr habt eure 30er Magazine aus angemeldetem Altbesitz dabei. Viele Waffenbesitzer verstehen nicht, dass für Streifenpolizisten die StVZO, das BimSchG, das FreizügG/EU, und viele weitere Gesetze erheblich wichtiger sind, wie das WaffG. Alleine die Annahme, dass ein Polizeibeamter die Regelungen über die Freistellungen der Jäger bei Nachtsichtgeräten oder Altbesitz Magazinen kennt, ist weltfremd. Aber vermutlich wird er mal gehört haben, dass diese Magazine inzwischen verbotene Gegenstände sind und entsprechende Maßnahmen treffen. Man könnte sich an dieser Stelle seitenweise Szenarien ausdenken, mit viel wenn, aber, hätte... Das würde aber wenig Sinn machen.

 

Ich habe jedenfalls durch dieses kleine und alltägliche Erlebnis ein paar Konsequenzen gezogen. Um Probleme schon im Ansatz zu vermeiden, habe ich alle meine großen Magazine beschriftet und die Rechtsgrundlage direkt darauf geschrieben. Bei Gelegenheit werde ich diese Beschriftungen sogar einlasern (lassen). Viele Waffenbesitzer sind der Meinung, dass man jeden vorauseilenden Gehorsam vermeiden sollte. Auch ich denke das bei vielen waffenrechtlichen Angelegenheiten. Mir hat sich aber auch immer gezeigt, dass man viele Probleme durch umsichtiges Handeln vermeiden kann.

Wenn man seine verbotenen Gegenstände beschriftet, beugt man Problemen vor, wie hier bei meinen großen Magazinen.
Wenn man seine verbotenen Gegenstände beschriftet, beugt man Problemen vor, wie hier bei meinen großen Magazinen.

Das Waffenrecht ist nicht nur kompliziert, es gibt auch nur wenige, die sich damit wirklich gut auskennen. Und dann kommt auch noch dazu, dass einige Waffenbesitzer ein großes Geheimnis um ihre Hobbys machen. Niemand geht damit hausieren, dass er scharfe Waffen besitzt. Aber mache Sportschützen machen daraus so ein Geheimnis, dass sie nicht einmal ihren Kindern davon erzählen (das ist kein Witz)!? Kurios war mal als mein Rat zu einer Erbschaft eingeholt wurde. Die Erben haben im Haus eine scharfe Maschinenpistole gefunden. Später stellte sich heraus, dass der Verstorbene sie legal mit einer Ausnahmegenehmigung besaß und die Familie nichts davon wusste. Hätten sie es rechtzeitig gewusst (z.B. wenn die Genehmigung bei der Waffe gelegen wäre), hätten sie die Möglichkeit gehabt, den Weiterbesitz der MP selber auch genehmigt zu bekommen.

 

Schon länger drucke ich mir auch alle relevanten Schreiben aus, die die Rechtmäßigkeit von speziellen Waffen in meiner Sammlung belegen und lagere sie griffbereit (z.B. BKA Feststellungsbescheide). In Bayern gibt es z.B. ein Schreiben des Innen- und des Forstministeriums über die Verwendung von Nachtzielgeräten und Jagdlampen. In diesem Schreiben ist die Rechtsgrundlage zu finden, dass dort sogar Jagdlampen und Infrarotstrahler an den Waffen befestigt werden dürfen. Das Schreiben ist sehr interessant und ich wollte eigentlich mal extra etwas dazu erzählen. Aber meine Anfrage an das Bayerische Innenministerium, mit der Bitte um Klärung einiger schwammiger Formulierungen darin, wurde seit mehreren Monaten leider nicht beantwortet.

 

Ich halte es sogar für sinnvoll die Jagdlampen entsprechend zu beschriften mit "Nur für jagdliche Zwecke auf einer Langwaffe gem. Vollzugsschreiben F8-2130-1/172 und E4-2131-2-14 vom 10.08.2020". Das Mindeste ist aber, dass ich dieses Schreiben ausgedruckt (4 Seiten pro Blatt) bei meinem Jagdschein liegen habe und mitführe.

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Vollzugsschreiben-Nachtzielgeräte-Bayern
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