Als ich 15 Jahre alt war, schenkte mir mein Vater ein sehr hochwertiges Fernglas zu Weihnachten. Ich freute mich nicht und war sogar enttäuscht. Ich wünschte mir nämlich viel lieber eine Waffe. Und geht es bei Waffen nicht sowieso meist um das wollen? Was für Waffen "brauchen" wir denn schon?
Unser deutsches Waffengesetz ist so streng, dass alles was als "Waffe" definiert ist, erst ab 18 Jahren besessen werden darf (ausgenommen geprüfte Reizstoffsprühgeräte). Die meisten Waffenbesitzer würden dem Nachwuchs lieber eine anständige Luftpistole schenken, mit der man anständig trainieren kann. Aber es macht halt einen Unterschied, ob ein Jugendlicher unter Aufsicht mit einer Luftpistole trainieren darf, oder ob er eine Modellwaffe bekommt, die sich wie eine Echte anfühlt. Wenn man also an Weihnachten Jugendlichen eine Freude machen will, bleiben meist nur Airsoftwaffen (mit einer Energie unter 0,5 Joule) oder Modellwaffen. Und hier muss ich gleich mal vorweg nehmen, dass sich seit unserer eigenen Jugend viel bei den Airsoft Waffen getan hat. Es gibt dort tolle und sehr realistische Modelle. Da ich selber mit Airsoft aber fast nichts zu tun habe, will ich dazu auch nicht viel erzählen. Und eine Alternative können eben auch Modellwaffen sein. Ich hätte mich mit 15 Jahren sehr über eine davon gefreut. Damals gab es von Denix etwa fünf Modelle von Selbstladepistolen und einige von Vorderladerwaffen. Heute sieht das Angebot dieser Firma ganz anders aus, es sind viele MPs und Sturmgewehre dazu gekommen und seit Kurzem gibt es sogar das MG34. Wenn man dazu noch überlegt, wie schwierig die Rechtslage bei den Dekowaffen geworden ist, werden Modellwaffen vermutlich in Zukunft noch mehr verkauft. Einige Waffensammler wollen vielleicht auch mal eine Waffe außerhalb ihres Tresorraumes aufhängen, im Hobbykeller, auf dem Jeep beim Militärfahrzeugtreffen usw. Die Denix Modelle sind dafür gut geeignet. Ich habe sogar schon im mehreren Museen Denix Waffen gesehen, das ist ja eigentlich auch in Ordnung, aber sie waren nie als Nachbildung gekennzeichnet, was ich dann doch für falsch halte.
Wie gut sind Denix Modellwaffen?
Denix Waffen sind wirklich nicht sehr hochwertig. Selbst Schreckschusswaffen sind besser gefertigt. Sie sind in einer minderen Qualität aus ZAMAK hergestellt. Der Zinkanteil beträgt bei Denix 95%. Mechanisch sind sie alle etwas vereinfacht, was wiederum einen geringen Preis ermöglicht. Die Schreckschuss MP40 von GSG kostet z.B. etwa 360 Euro, dass Denix Modell der MP40 dagegen nur etwa 150 Euro. Das ist halt schon ein Unterschied. Also auch wenn viele meinen, dass die Denix Waffen Schrott sind, man bekommt halt das was man bezahlt. Und ich denke schon, dass sie diesen Preis wert sind, wenn man eben eine günstige Modellwaffe sucht. Eine Pistole von Denix kostet etwa 70 Euro.
Die Details der Waffen sind sehr unterschiedlich, der Webley Revolver von Denix hat sogar einen völlig freien Lauf und es steht Denix drauf. Auf der High Power steht der Hersteller gar nicht drauf.
Hier links seht Ihr ein paar wichtige Details. Ein Patronenlager ist vorhanden, aber der Lauf vom High Power Modell ist in der Mitte verschlossen. Im Verschluss gibt es keinen Schlagbolzen und auch keinen Auszieher. Die Abzugsstange ist mittig im Magazinschacht angebracht, daher ist das Magazin auch kürzer.
Die Funktionen der Waffen sind alle etwas eingeschränkt. Bei der FH High Power funktioniert z.B. der Verschlussfanghebel nicht und der Sicherungshebel ist unbeweglich. Und bei dem Webley Revolver kann man den Hahn nicht vorspannen.
Modellwaffen anderer Hersteller:
Es gibt noch weitere Modellwaffen am Markt. Marushin stellt z.B. sehr hochwertige Modellwaffen her, die mit "Firecaps" geschossen werden können. Das sind eine Art Zwischending, zwischen Knallplättchen und Kartuschenmunition. Das BKA stuft sie als frei verkäuflich ein und es sind sogar vollautomatische Modelle erlaubt (Video, Video). Sie sind aber selten und schwer zu bekommen. Die Marushin Modelle sind zum großen Teil aus Kunststoff hergestellt. Die Eigenheit der Firecap Modelle ist, dass im Patronenlager ein Dorn ist und die Ladepatronen eine entsprechende Öffnung vorne haben. Sie sehen auf den ersten Blick aus wie Hohlspitzpatronen.
Vor einigen Jahrzehnten gab es in Deutschland auch Modellwaffen aus ZAMAK zu kaufen, die aus Japan stammten. Diese waren in der Qualität erheblich besser als die von Denix. Man findet davon aber nur selten Einzelstücke am Sammlermarkt. Die TT-33 Tokarev auf dem Foto links ist so eine. Sie ist sogar mechanisch extrem nahe am Original und unterscheidet sich lediglich beim Aufbau im Verschluss.
Eine weitere Gruppe der Modellwaffen sind die sehr hochwertigen und teuren Waffen von Shohei aus Japan (Facebook Seite). Die Firma stellt hauptsächlich Langwaffen der Wehrmacht als Modell her. Sie sind aus Stahl und weisen sogar die Bestempelungen der Originale auf. Die Waffen kosten zwischen 1000 und 2000 Euro.
Verantwortungsbewusstes Schenken:
Verantwortungsbewusstes schenken heißt nicht, dass man irgend einen langweiligen Mist verschenkt, der fördert, fordert, vegan, geschlechtergerecht, oder gut für den Klimaschutz ist. Beim Schenken steht doch erst mal der Spaß im Vordergrund. Und wenn es um Waffen geht, muss man sich halt erst Gedanken um die Sicherheit und die rechtliche Lage machen. Überlegen wir also, wie wir selber in der Jugend waren. Und wenn ich zurück schauen fällt mir dazu leider auch etwas passendes ein. Mit 14 kaufte ich mir meine erste Airsoft Pistole. Es war eine Beretta 92, die ich auch irgendwann mit in die Schule genommen habe. Ich war zwar nicht so doof, sie in der Schule auszupacken, aber später auf dem Heimweg machten wir damit Unsinn. Ein Bekannter meines Vaters erwischte uns und nahm sie mir weg.... Das hat Ärger gegeben.... Wenn Du also Sorgen hast, dass es mit der geistigen Reife noch nicht weit genug ist, verschenke lieber das Modell eines Sturmgewehrs, so kann es der Beschenkte nicht einfach in den Rucksack packen und damit Unsinn anstellen. Genau aus diesem Grund schenke ich übrigens auch keinem Jugendlichen Lock-Picks, weil ich selber in diesem Alter noch nicht verantwortungsbewusst genug gewesen wäre, um sie zu besitzen.
Modellwaffen unterliegen nicht dem Waffengesetz. Es gibt daher auch kein Mindestalter, oder Ähnliches. Aber das deutsche Waffengesetz wäre nicht das deutsche Waffengesetz, wenn nicht einige Politiker so schlimm daran herum manipuliert hätten, dass es seine innere Logik und Systematik bereits verlohren hat. Der Paragraph 42a WaffG regelt nämlich den Umgang mit einigen Gegenständen, die überhaupt keine "Waffen" sind und für die das WaffG überhaupt nicht vorgesehen sind. Aber um es hier kurz und übersichtlich zu halten: Modellwaffen sind "Anscheinswaffen". Wenn man sie mit von seinem Grundstück nimmt, müssen sie "verschlossen" transportiert werden. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und mit Bußgeld sanktioniert. Das ist das Einzige, was man rechtlich über Modellwaffen wissen muss.
Foto links: BKA Raute auf dem Japanischen Modell der TT-33 Pistole
Das hier wäre nicht der Tactical-Dad Blog, wenn es hier nicht noch einen tieferen Abstieg in das Waffenrecht geben würde. Vielen von Euch ist sicher schon mal die BKA Raute auf Modellwaffen
aufgefallen. Auch ich selber hatte mich früher oft gefragt, was sie bedeuten soll? Bekannter sind diese Rauten eher als Zulassungszeichen für Salutwaffen, oder Reizstoffsprühgeräte. Die BKA Rauten auf Modellwaffen haben heute keine rechtliche Bedeutung mehr und sie sind nicht mehr erforderlich. Die Rechtsgrundlage
dafür findet man in alten Gesetzen, die schon lange nicht mehr gültig sind und geändert wurden.
Im §26 Absatz 1 Nr. 3 der 1. WaffV von 1979 stand:
"Wer Nachbildungen von Schusswaffen erstmalig herstellt, einführt ... hat dies dem BKA zwei Monate vorher schriftlich anzuzeigen". Ein Muster ist dem BKA zu überlassen.
In Ziffer 15.1 der WaffVwV von 1976 stand, dass das BKA nach der postiven Prüfung das Prüfzeichen nach Anlage 17 (BKA-Raute) und einer Kennnummer vergibt.
Die Anforderungen für eine positive Prüfung konnte ich leider nicht finden.
Liebe Leser, alles ab hier abwärts, bezieht sich noch auf das alte Waffenrecht (von vor 2020). Es hat viel Zeit gebraucht das alles zu schreiben und es wird genau so viel Zeit brauchen es auf das WaffG-neu anzupassen. Ich bin ein Hobbyblogger mit Familie und Arbeit. Ein Umschreiben dieser Seite hier wird auch kaum möglich sein, vermutlich muss ich dann erst jede relevante Gesetzesstelle prüfen und hier alles komplett neu schreiben. Meine Sicht auf die Deko- und Salutwaffen im neuen Waffengesetz 2020 erzähle ich Euch HIER.
Ich werde oft gefragt, warum ich mir als WBK Inhaber Dekowaffen kaufe. Für mich ist das ganz einfach. Ich habe ja sowieso schon genug Waffen zum Schießen. Und Dekowaffen ermöglichen es mir für wenig Geld Technik zu erleben, die mir sonst nicht zugänglich wäre.
Dekowaffen haben sich bisher herrvoragend zum Sammeln geeignet. Die Preise für Dekowaffen waren so tief wie nie zuvor. Für ein Deko-Sturmgewehr musste man lediglich etwa 150-400 Euro bezahlen und MPs hat man für 100 Euro bekommen. Ein entsprechender ziviler Halbautomat kostet dagegen etwa 1000-3000 Euro. Die Waffen waren bisher zerlegbar und beinhalteten den lauf und den Verschluss in deaktivierter Form. Seit der neuen EU-Verordnung 2015/2403 bzgl. Dekowaffen ist das alles nicht mehr ganz so einfach. Die größte Einschränkung bei diesen Waffen ist nun, dass sie nicht mehr zerlegbar sein dürfen. Die Umbauarbeiten für die Dekowaffen sind wesentlich aufwendiger geworden und sie müssen einzeln abgenommen werden. Und damit stieg der Preis für diese Waffen. Der einzige Vorteil der neuen Dekowaffen ist, dass sie meist spann- und abschlagbar sind. Bei Kurzwaffen musste bisher das Griffstück mit der Abzugseinheit deaktiviert werden. Aber auch davon gibt es Ausnahmen. Es gibt sogar KrWaffKontrG MPs mit Beschussamt Abnahme, die ein funktionsfähiges Griffstück haben und erlaubt sind.
Was ist "Altdeko"?
Das Wort Altdeko wird hauptsächlich für die Waffen verwendet die zwischen dem
19.12.1972 und dem 01.04.1976 unbrauchbar gemacht wurden. Damals war es tatsächlich ausreichend, wenn das Patronenlager und der Lauf zugeschweißt worden sind. Die Waffen weisen keine Abnahmestempel auf und das wurde hauptsächlich mit Ordonanzgewehren gemacht.
Aber da sich die Vorschriften für die Deaktivierung bereits mehrfach geändert haben gilt nun alles als Altdeko, was nicht der EU Verordnung 2015/2403 entspricht.
Teilesätze:
(Foto links: Angebot für Dekowaffen-Teilesätze aus dem DWJ 12/1991)
Vom 22.09.1972 bis zum 16.10.2002 gab es den Anscheinswaffenparagraf. Alles was wie eine vollautomatische Kriegswaffe aussah war damals verboten. Das Verbot entstand unter Anderem, weil die RAF mit Landmann KK Halbautomaten, die wie MPs aussehen, Überfälle verübt hat. Dieses sinnlose Verbot wurde 2002 endlich gestrichen. In diesem Zeitraum konnte man die sogenannten Teilesätze von MPs, MGs und Sturmgewehren kaufen. Diese Teilesätze beinhalteten alles was zur Waffe gehört, die wesentlichen Teile waren deaktiviert und meist war das Gehäuse mit einfachen Schweißpunkten gegen ein Zusammenbauen gesichert.
(Foto links: DWJ 2/2003)
(Foto links: Halbautomaten von Beitler die dem Aussehen nach dem damaligen Anscheinswaffenparagraphen angepasst wurden)
In der Zeit von 2016 bis zum Inkrafttreten der neuen EU Verordnung bekommt man auch "Teilesätze" von MPs, MGs und Sturmgewehren. Bei diesen fehlt Lauf und Verschluss. Da hier nicht die aufwendigen EU Vorgaben zur Deaktivierung eingehalten werden mussten sind diese Teilesätze sehr günstig. Bei meinen Teilesätzen die ich von ZIB gekauft habe ist keine Kennzeichnung des Importeures eingeschlagen. Bei meinen Altdekowaffen ist dagegen der Importeuer mit "ZIB" oder "TRA" eingeschlagen. Auch an den Teilesätzen kann man die Technik verstehen. Aber das Fehlen von Lauf und Verschluss ist für einen Sammler doch auch etwas schmerzhaft. Und daher kommen nun immer mehr "Dummyläufe" dafür auf den Markt. Das sind nachgefertigte Stahlteile die in die Teilesätze rein passen, jedoch keine Funktion haben.
Es gibt kaum einen Bereich des Waffenrechts der so kompliziert ist wie Deko- und Salutwaffen. Es gibt durch die vielen Gesetzesänderungen so viele rechtliche und technische Möglichkeiten, dass kaum noch jemand definitiv sagen kann ob diese zulässig sind. Jeder Politiker ist halt der Meinung er müsste am Waffenrecht basteln, und das Ergebnis wird immer undurchsichtiger und komplizierter. Auch ich bin bei den Dekowaffen wirklich kein Fachmann! Ich versuche hier dennoch etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Es ist eigentlich etwas sinnlos derzeit was über die rechtliche Situation der Dekowaffen zu schreiben. Schließlich weiß bisher niemand was sich zum 01.09.2018 durch die EU Feuerwaffenrichtlinie 2017/853 ändert (Nachtrag: Das in Kraft Treten der Richtlinie verschiebt sich auf unbekannte Zeit). Was im Groben passieren soll steht in der verlinkten Verordnug. Aber wie Deutschland das in nationales Recht umsetzen wird bleibt abzuwarten. Gerade durch diese anstehnde Änderung ist es aber doch wichtig sich etwas damit zu beschäftigen. Viele sind derzeit auf der Suche nach Antworten, aber auch ich weiß nicht was genau auf uns zukommt.
Magazine für Selbstlade-Langwaffen mit mehr als 10 Schuss sollen "verboten" werden. Das kann auf viele Arten geschehen. Man muss aber bedenken, dass in Deutschland das prinzip der "wesentlichen Teile" besteht. Und ein Magazin ist kein wesentliches Teil. Also kann z.B. der Verkauf davon verboten werden, das Einsetzen in passende Waffen oder so. Aber ich bezweifel sehr, dass der Besitz von 30 Schuss Magazinen eine Straftat oder Owi sein wird.
Griffstücke von Kriegswaffen (Ich meine von MPs, also Kurzwaffen) sind gem. BKA Bescheid (SO11-5164.01-Z-86) wesentliche Teile von verbotenen vollautomatischen Waffen nach dem WaffG. Als einzelnes Griffstück ist es also nicht erlaubt. Aber es gibt Deko-Kriegswaffen mit Beschussamtabnahme, die zusammengebaut erlaubt sind und ein funktionsfähiges Griffstück haben. Hier ist es also rechtlich vermutlich so wie bei Salutwaffen. Wenn man den Verschluss von der Waffe dauerhaft trennt, wird er Erlaubnispflichtig. Die komplette Salutwaffe ist aber frei.
Die EU Verordnung über Dekowaffen regelt nun die Unbrauchbarmachung von Waffen und von Kriegswaffen. Bisher war vor allem bei den Kriegswaffen wenig dazu geregelt. Und alles was vor 2016 umgebaut wurde gilt nun als "Altdeko".
Zum grundlegenden Verständnis:
Das Waffenrecht unterscheidet ob die Waffe dem Waffengesetz (WaffG) oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) unterliegt. Alles was nicht in der "Kriegswaffenliste" erfasst ist unterliegt dem WaffG. Kriegswaffen sind für Privatpersonen nicht erwerbbar und für Erlaubnisse für den Umgang damit ist das Wirtschaftsministerium zuständig.
Waffen nach dem WaffG sind entweder erlaubnispflichtig (Waffenbehörde ist zuständig) oder verboten (BKA ist zuständig). Verbotene Waffen können prinzipiell mit einer BKA Genehmigung erworben werden. Dazu habe ich bei "Waffensammler werden" bereits ein bisschen was geschrieben.
Wer eine "Altdekowaffe" besitz, die nicht der neuen EU Verordnung entspricht darf diese weiter besitzen (§22 Absatz 9 BeschG). Eine Weitergabe dieser Dekos an andere Personen ist nicht mehr zulässig. Ein Verstoß dagegen ist nach meinem Wissen nicht sanktioniert. Dieser § ist aber nur auf "abgenommene" Dekowaffen nach dem WaffG anzuwenden und nicht auf ehemalige Kriegswaffen die vor 2016 umgebaut wurden. Es gibt also wieder einen Graubereich im Waffenrecht.
Aber bedenkt Folgendes: Sind die wesentlichen Teile einer Dekowaffe im üblichen (vorgeschriebenen) Umfang unbrauchbar gemacht, unterliegt sie nicht mehr dem Waffenrecht. Ein Verstoß gegen das Waffenrecht kann durch deren Besitz nicht begangen werden. Aber man muss bedenken, dass immer wieder von Einzelpersonen Dekowaffen z.B. aus Österreich importiert wurden und diese nicht ganz den deutschen Vorschriften entsprachen. Vor allem der Abzugsmechanismus von MPs wurde bei diesen Waffen oft nicht deaktiviert. Aber das Griffstück einer MP (kürzer als 60cm) ist ein wesentlicher Waffenteil.
Sollte eine ehemalige Kriegswaffe nicht richtig deaktiviert worden sein. Oder sollte sie illegal reaktiviert werden, geht die Rechtssprechung idR. davon aus, dass die Waffe nicht mehr dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegt, sonder dem WaffG. Das kommt daher, dass sie zwar evtl. noch funktionsfähig, aber nicht mehr für kriegerische Auseinandersetzungen geeignet ist.
Schnittmodelle:
Die derzeitige Rechtssprechung geht davon aus, dass Werksschnittmodelle frei verkäuflich sind, also alle die vom Waffenhersteller so gefertigt wurden. Wenn die Waffen erst später zerschnitten wurden sind sie idR. als WBK pflichtig anzusehen. Es gibt auch einen BKA Feststellungsbescheid, der ein (Werks-) Schnittmodell als Erlaubnispflichtig einstuft, weil es ein funktionsfähiges Griffstück aufweist.
Das größte Problem für den Besitzer ist, dass Polizisten bei Dekowaffen fast immer vor einem großen Problem stehen. Kaum ein Polizist kann beurteilen ob eine Dekowaffe in ordnungsgemäßem Zustand ist. Nur wenn ein Abnahmestempel des Beschussamtes aufgebracht wurde sieht auch ein Laie (Polizisten sind idR. Laien in rechtlichen Fachgebieten) eine ordnungsgemäße Deaktivierung. Da ein Verbrechen vorliegen könnte und das Gegenteil nicht beurteilt werden kann werden Dekowaffen fast immer sichergestellt um sie Fachleuten vorzulegen.
Hebt die Zertifikate der Dekowaffen gut auf. Auch wenn manche sagen, dass sie nichts wert sind. Einem Polizist kann so etwas zeigen, dass Eure Waffen rechtlich "Hand und Fuß" haben. Man kann dem Polizisten auch einfach erklären und zeigen, dass alle "wesentlichen Teile" deaktiviert wurden. Die meisten Cops werden um die "wesentlichen Teile" wissen. Und wenn sie sehen, dass Lauf und Verschluss unbrauchbar sind wird das evtl. ausreichen. Ein Kaufbeleg oder Lieferschein eines deutschen Fachhändlers zeigt auch, dass die Dekowaffe aus einer seriösen Quelle stammt.
Mein Tipp für Polizisten: Wenn ihr unsicher seit legt die Dekowaffen unbürokratisch einem örtlichen Waffenhändler vor. Der wird euch schnell eine relativ sichere Einschätzung dazu geben. Dekowaffen brauchen keinen Abnahmestempel und auch kein Zertifkat um erlaubt zu sein.
Salut Gewehr 98 (G98) aus dem 1. Weltkrieg. Die Waffe hat ebenfalls eine BKA Bauartzulassung. Der Verschluss alleine wäre WBK pflichtig, aber wenn er bei der Waffe verbleibt ist alles zusammen frei ab 18.
Adapter- bzw. Reduzierpatronen sind "wesentliche Teile", da sie ein Patronen- oder Kartuschenlager beinhalten. Wenn das Lager für Patronenmunition ist dürfen sie nur von WBK Inhabern mit einer passenden Grundwaffe erworben und besessen werden. Da diese Adapter für PTB-zugelassene Kartuschen vorgesehen ist sind sie frei verkäuflich.
Salutwaffen unterliegen noch dem Waffenrecht, Dekowaffen sind dagegen keine "Waffen" mehr im rechtlichen Sinne. Aber obwohl der Verschluss bei diesen Waffen noch funktionsfähig ist dürfen sie ohne WBK besessen werden.
Der Lauf ist gegen Ausbau gesichert und am der Mündung blockiert. Mit der Waffe können 9mmR Platzpatronen ohne Adapter verschossen werden.
In den 70er Jahren wurden durch die Firma Hege Webley und S&W Victory Revolver für 9mm R Platzpatronen umgebaut. Diese Umbauten wurden damals nicht als Schreckschuss- sondern als "Salutwaffen" angesehen. Daher wurde die Genehmigung durch das BKA erteilt. Heute ist etwas problematisch, dass diese Waffen kein Zulassungzeichen eingeschlagen bekommen haben. Sie sind daher mit den "Altdeko" Gewehren von vor 1976 vergleichbar, bei denen lediglich das Patronenlager verschweißt wurde und die ebenfalls keine Zulassungszeichen aufweisen. Das Problem bei den Salut-Kurzwaffen ist, dass sie ziemlich selten und unbekannt sind. Ich habe sogar in einem polizeilichen Fachbeitrag gelesen, dass es keine "Salut-Kurzwaffen" gibt. Aber das ist eben falsch.
Etwas später wurden Umbauten aus scharfen Kurzwaffen von der PTB Genehmigt. Also hauptsächlich die Webley und Enfield Revolver von Orion, PP und PPK von Busch und Ehrenreich, und die Harrington & Richardson Revolver und CZ70 Pistolen. Auf diesen Waffen wurden PTB Stempel aufgebracht und ihre rechtliche Situation ist wesentlich einfacher und offensichtlich.
Ich habe leider keine Rechte an den Bildern, daher tippe ich hier den Text ab, der diesen Revolvern damals beilag:
Sehr geehrter Kunde, dieser Original Enfield Revolver wurde gemäß § 3 der 1. WaffV in Verbindung mit § 20 zum Platzpatronen-Revolver umgearbeitet. Die entsprechende Gehemigung des Bundeskriminalamtes Wiesbaden wurde uns am 23. Okt. 1973 unter der Referenz VI 2 - 8525/73 erteilt. Damit ist diese Waffe "frei" verkäuflich.
Zusätzlich wurde der Ihnen gelieferte Revolver von der Kriminal Außenstelle Schwäbisch Hall abgenommen und die ordnungsgemäße Umänderung in einem Abnahme-Protokoll bestätigt und registriert, von dem sich sowohl bei der Kripo wie auch bei uns eine Ausfertigung befindet. Mit freundlichen Grüßen
HEGE Jagd- u. Sportwaffen GmbH & Co.
Um jetzt aber zur alles entscheidenen Frage zu kommen, ob diese Salut-Kurzwaffen noch frei zu besitzen sind, darf man sich in den Gesetzen nicht verzetteln. Es gibt viele § die man zur Prüfung fälschlicherweise verwenden kann. Aber es gibt einen einzigen der alles ganz klar regelt:
§22 Absatz 1 BeschG:
Eine vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erteilte Zulassung im Sinne der §§ 7 bis 11 gilt im bisherigen Umfang als Zulassung nach diesem Gesetz. Die genannten §§ 7-1 regeln Schreckschuss und Salutwaffen.
----- Keine Rechtsberatung, Ihr seit selber für euer Handeln verantwortlich ! --------