In keinem anderen Land der Welt haben Schreckschusswaffen eine so groß Bedeutung. Bereits in der Kaiserzeit wurden die Scheintodwaffen als "humane" Verteidigungswaffen verkauft. Das war eine Zeit in der sich jeder noch eine scharfe Pistole im Versandkatalog bestellen und führen konnte. Die Geschichte der Schreckschusswaffen beginnt vor etwa 100 Jahren in Deutschland, führt hierzulande über die Zeit der PTB-Zulassungspflicht (1969-2020), und ist nun bei den 2019/69 Zulassungen der jeweiligen EU Mitgliedsländer angekommen. Die Geschichten wird auch sehr gut auf der Seite meines Freundes www.gas-waffen.de dargestellt.
Meinen Vergleich der Umarex SP9 mit der scharfen P7 findet Ihr HIER.
Technische Kartuschen sollte man nie mit einer Schreckschusswaffe verschießen. Sie können ein Vielfaches des zulässigen Gasdrucks für Schreckschusswaffen erzeugen.
Das rechts ist eine normale 8mm Platzpatrone. Das linke eine .315 Beschusspatrone. Für Laien ist die Unterscheidung von Kartuschen oft nicht leicht.
Die vielen Farben der Kartuschen sind wirklich oft verwirrend. Und das auf dem Foto sind noch lange nicht alle...
Das hier ist die Schachtel der recht seltenen 2mm Rand Kartuschen.
Wie genial manche SSW konstruiert sind sieht man oft nur am Schnittmodell. Mit der RG3s kann man 7mm, 9mm und 15mm Pyromunition verschießen.
Das bundeseinheitliche Waffengesetz wurde erst 1972 erlassen. Da es einige Mängel hatte, wurde es bereits 1976 wieder geändert und bekam seine heutige Grundform.
Die TDCC (Patronenlager Maß Tabellen) der CIP für alle zugelassenen Kaliber findet ihr HIER. Dort findet Ihr auch die max. zulässigen Gasdrücke der Kartuschen und auch die Daten von Kartuschen für technische Zwecke.
Die aktuelle Zulassungsliste der Schreckschusswaffen kannst Du dir hier, bei der PTB runterladen: