EU-Schreckschusswaffen in den jeweiligen Mitgliedsländern (Teil 2)


EU-Schreckschusswaffen in Polen

Das aktuelle polnische Waffengesetz ist am 29.02.2020 zuletzt geändert worden. Ein Verweis auf die Richtlinie EU 2019/69 ist dort nicht zu finden.

In Artikel 7 werden Schusswaffen definiert.

Artikel 4 Absatz 1: Gas- und Signalwaffen werden "Schusswaffen" gleichgestellt. Artikel 9: Alarmwaffen sind erlaubnispflichtig. Artikel 11 sagt, dass für Alarmwaffen bis max. Kaliber 6mm keine Erlaubnis erforderlich ist.

 

Einen polnischen Pressebericht vom 17.02.2020 findet Ihr HIER. Darin steht, dass Polen die Frist bis zur Umsetzung der Richtlinie EU 2019/69 als zu kurz erachtet hat. Das Ministerium hätte jedoch einen Gesetzentwurf dazu veröffentlicht.

HIER findet Ihr alle polnischen waffenrechtlichen Vorschriften und Gesetze auf der Seite der Polizei (das sind ziemlich viele). Die Richtlinie EU 2019/69 ist dort bereits aufgelistet.

Ich habe einen Gesetzentwurf vom Ministerrat und dem Büro des Premierministers vom 16.03.2021 gefunden, als ich das hier geschrieben habe war der Entwurf also gerade mal wenige Tage alt. Einen Link kann ich nicht einfügen, das Dokument trägt den Titel:

 

"Projekt ustawy o zmianie ustawy o wykonywaniu działalnościgospodarczej w zakresie wytwarzania i obrotu materiałamiwybuchowymi, bronią, amunicją oraz wyrobami i technologią oprzeznaczeniu wojskowym lub policyjnym"

 

Darin steht, dass die zuständige staatliche Stelle eine Prüfung der Waffen durchführt und den Waffen eine Bescheinigung ausstellt, dass sie keine Feuerwaffen sind. Verantwortlich für das Projekt ist das Innenministerium. Das ist aber nur ein sehr grober Entwurf.

 

Offenbar hat Polen die EU Richtlinie 2019/69 noch nicht umgesetzt.

 

Nachtrag von 09/2021:

Polen hat im Juni 2021 die EU Richtlinie umgesetzt, das Gesetzblatt dazu findet Ihr HIER. In Kraft treten diese Änderungen am 04.08.2021. In Art. 47g steht, dass Händler den Käufern von Schreckschusswaffen Zertifikate über deren Konfomität ausstellen müssen. In Art. 47I steht, dass der Oberbefehlshaber der Polizei ein Verzeichnis über die Zulassungen von Schreckschusswaffen zu führen hat. Dort wird auch die Kontaktstelle für den Austausch mit anderen Mitgliedsländern eingerichtet. Wenn man sich tiefer mit der Materie beschäftigt, stellt sich die Frage, ob in Polen 6mm Schreckschusswaffen auch von der Zulassungspflicht ausgenommen sind. Nein, das ist nicht der Fall, sie dürfen zwar ohne Erlaubnis erworben werden, müssen aber das Zulassungsverfahren durchlaufen.

 

HIER findet Ihr die technischen Anforderungen an Schreckschusswaffen vom polnischen Innenministerium vom 22.07.2021. Sie ist seit dem 04.08.2021 in Kraft.

Die Regularien des Zulassungsverfahrens findet Ihr HIER. Zuständig für die technische Überprüfung der Schreckschusswaffen ist das zentrale forensische Labor der Polizei in Warschau. Und die Kontaktstelle zum Austausch der Prüfergebnisse findet Ihr HIER.

 

Ein Hersteller von einfachen, günstigen und interessanten Schreckschusswaffen ist übrigens Rosomak.

 

Nachtrag von 03/2022: Ich habe neue Informationen aus Polen bekommen und die ersten drei Zulassungen wurden mir mitgeteilt. Leider wurden mir keine schriftlichen Nachweise dafür mitgeliefert und ich konnte sie auch nicht im Internet finden. Aus Datenschutzgründen kann ich nicht öffentlich sagen, woher ich diese Information habe. Mit dieser Information kann man daher nicht so viel anfangen, vorenthalten wollte ich es meinen Lesern aber auch nicht. Das sind alles Waffen von der Firma Rosomak. Ob bereits mehr als diese drei Waffen zugelassen sind, weiß ich noch nicht sicher. Die ersten drei EU 2019/69 Zulassungen aus Polen sind:

Zulassungsnummer: BAS-0001/2022, Pistole "Start 1", Kaliber 6mm Flobert
Zulassungsnummer: BAS-0002/2022, Pistole "Start 2", Kaliber 6mm Flobert
Zulassungsnummer: BAS-0003/2022, Pistole "Lexon 11 M1", Kaliber .22 lang / 6mm Flobert

Nachtrag von 11/2022: Die von mir geleakten Informationen könnt Ihr jetzt auch auf der Internetseite vom Hersteller nachlesen. Bei den jeweiligen Waffen, stehen die Zulassungsnummern dabei.

EU-Schreckschusswaffen in Spanien

Das spanische Waffengesetz vom 04.0.2020 findet Ihr HIER.

Ergänzende Anweisungen Nr. 3 regelt Schreckschusswaffen. Auf die EU Richtlinie 2019/69 wird in Nr. 1 verwiesen.  Nr.2 regelt, dass für die Einhaltung (Herstellung und Import) der Richtlinie ein Institut verantwortlich ist (vermutlich das Beschussamt) und dass die Prüfungen von den Mitgliedsländern anerkannt werden. Werden die Anforderungen der Richtlinie nicht erfüllt, gelten die Waffen als scharfe Schusswaffen. Als Kontaktstelle zum Austausch der Prüfergebnisse wird die "Zentrale Intervention von Waffen und Sprengstoff" benannt. Damit ist das I.C.A.E. der Guardia Civil gemeint. Das Prüfinstitut führt ein elektronisches Register über die ausgestellten Konformitätsbescheinigungen, in denen z.B. der Antragsteller, das Waffenmodell und die Waffennummern ersichtlich ist. Die technischen Anforderungen werden aufgelistet, die der Richtlinie 2019/69 entnommen sind. Die Seite vom Beschussamt findet Ihr HIER

 

Weitere Details, über das Verfahren in Spanien konnte ich leider noch nicht raus finden. Ich konnte auch noch keine Gesetzesstelle finden, dass Schreckschusswaffen frei verkäuflich sind.

EU-Schreckschusswaffen in den Niederlanden

Die Niederlande haben die Richtlinie umgesetzt, ab dem Gültigkeitsdatum 17.02.2020. Artikel 1: Die Niederlande nehmen ihr Recht in Anspruch höhere Anforderungen an den Erwerb und Besitz von Schreckschusswaffen zu erlassen. In den Niederlanden sind alle Schreckschusswaffen (auch EU 2019/69 konforme) erlaubnispflichtig. Artikel 2: In den Niederlanden werden keine Waffen hergestellt. Für die Einfuhr von Schreckschusswaffen ist eine Erlaubnis vom Zoll notwendig. Artikel 3: Der Zoll wird als nationale Kontaktstelle benannt. Artikel 4: Die Richtlinie EU 2019/69 wird nicht ins nationale Waffenrecht übernommen.

Hier findet Ihr das Waffengesetz vom 01.01.2020. Artikel 2 Absatz 1: Kategorie III Waffen sind auch Alarm und Startwaffen, außer sie haben ein maximales Kaliber von 6mm und einen Ausschuss senkrecht zur Schussrichtung. Also sind dort lediglich kleine Startpistolen erlaubt. 

Einen kleinen Überblick über die wenigen in den Niederlanden erlaubte Schreckschusswaffen seht Ihr z.B. hier: https://shootinggear.nl/alarmpistolen/

 

EU-Schreckschusswaffen in Slowenien

Das slowenische Waffengesetz findet Ihr HIER. Es wurde zum letzten Mal 2009 geändert. Die Einstufung in Kategorien erfolgt in Artikel 3: Folgendes gilt nach diesem Gesetz nicht als Waffen: Alarm und Signalwaffen. Ein Verweis auf die EU Richtlinie 2019/69 findet man in diesem Gesetz nicht.

 

Slowenien hat es offenbar verpasst, wie vorgeschrieben, zum 17.01.2020 die Richtlinie EU 2019/69 umzusetzen. Der Wirtschaftsausschuss hatte die Beratung über die Umsetzung der Richtlinie bei EU-Angelegenheiten Nr. 12 auf ihrer Tagesordnung am 13.10.2020.

 

Nachtrag von 10/2021: HIER findet Ihr die Durchführungsrichtlinie zum Waffengesetz vom 14.05.2021. In Artikel 28b sind Schreckschusswaffen geregelt. Auf die EU Richtlinie 2019/69 und die vorgeschriebene Bauweise der Waffen wird verwiesen. Die Waffen dürfen dort nur in Verkehr gebracht werden, wenn eine Bescheinigung über die Konformität mit der EU Richtlinie ausgestellt und dem Innenministerium übermittelt wird. Das Ministerium wiederum stellt dann ein Zertifikat aus, was auf Antrag anderen Mitgliedsländern übermittelt werden kann.

 

Nachtrag von 12/2021: In Slowenien kann man die ersten EU konformen Schreckschusswaffen kaufen. Bedenkt aber, dass die frei verkäuflichen Waffen dort den Ausschuss seitlich haben. Weitere Waffen von dort findet Ihr z.B. in diesem Geschäft.

EU-Schreckschusswaffen in Kroatien

Das kroatische Waffengesetz findet Ihr HIER. Artikel 5: "Signalwaffen" gelten nicht als "Waffen" (damit sind vermutlich nur Startpistolen und Notsignalgeber gemeint).

Artikel 6 Nr. 20: Definition von Alarm und Signalwaffen. Nr. 22: Definition von Gaswaffen.  Abschnitt II - Klassifizierung von Waffen. Artikel 7 Absatz 2 definiert genehmigungspflichtige Waffen der Kat. B. Absatz 3 definiert meldepflichtige Waffen der Kat. C. Dort sind Gaswaffen aufgeführt.

Hier ist das Änderungsgesetz über die Produktion und den Handel mit Waffen vom 18.12.2020

Hier ist das Gesetz über die Produktion und den Handel mit Waffen, das seit dem 26.12.2020 in Kraft ist. In Artikel 2 wird auf die EU Richtlinie 2019/69 verwiesen. Artikel 15a: Geräte zur Alarmierung, Signalisierung und Rettung von Leben sind Inspektionen zu unterziehen, um zu testen, ob sie die technischen Spezifikationen einhalten. Die Konformitätsprüfungen werden vom Ministerium durchgeführt und werden auf Anfrage anderen Mitgliedsländern mitgeteilt. Die Kontaktstelle ist das Ministerium. Der Minister erlässt eine Verordnung, die weiteres dazu regelt. Artikel 81: Das Ministerium führt ein Register über die ausgestellten Zertifikate.

 

Recherchen lassen mich bisher vermuten, dass Schreckschusswaffen in Kroatione nicht über den Postweg verkauft werden dürfen.

EU-Schreckschusswaffen in Rumänien

Das Rumänische Waffengesetz von 2011 findet Ihr HIER. Und HIER ist das entsprechende Änderungsgesetz vom 01.11.2019. In Artikel 2 Absatz 3 werden Alarm und Signalwaffen definiert. Anhang Artikel III: Schreckschusswaffen die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes hergestellt oder importiert worden sind müssen so beschaffen sein, dass mit ihnen nicht scharf geschossen werden kann. Vor dem Inverkehrbringen muss der Hersteller oder Importeur eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Eine Überprüfung dieser Vorgaben ist nicht notwendig, wenn die Waffe bereits in einem anderen Mitgliedsstaat überprüft worden ist.

Anhang - Waffenklassifizierung.

Kat. B: tödliche genehmigungspflichtige Waffen

Kat. C: nicht tödliche genehmigungspflichtige Waffen

Kat. D: nicht tödliche genehmigungspflichtige Waffen (Signalpistolen, Startpistolen)

EU-Schreckschusswaffen in Portugal

Mit dem Dekret 8/2020 wurde die EU Richtlinie 2019/69 am 09.03.2020 in portugiesisches Recht übernommen.

Artikel 4 Nr. 2: Gutachten über Schreckschusswaffen werden vom nationalen Kompetenzzentrum der Polizei für öffentliche Sicherheit erstellt. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird anderen Mitgliedsländern auf Antrag zur Verfügung gestellt. Die Kontaktstelle für den Austausch der Testergebnisse ist die Abteilung Waffen und Sprengstoff der Polizei für öffentliche Sicherheit.

Das Waffengesetz findet Ihr HIER. Im Artikel 2 Nr. II ist die Definition von Schreckschusswaffen. Darin ist kein Verweis auf die Richtlinie EU 2019/69.

Artikel 3: Hier werden Schreckschusswaffen in die Kat. G eingestuft. Die genauen Regeln, wer Signal- Start- und Alarmwaffen kaufen darf sind in Artikel 11 geregelt. Zum Kauf für normale Schreckschusswaffen benötigt man offenbar die vorherige Genehmigung der Polizei. Startwaffen darf man kaufen, wenn man einen guten Grund dafür hat. 

 

 

EU-Schreckschusswaffen in Schweden

Eine Übersicht über die Gesetze findet Ihr HIER. HIER ist das Waffengesetz in der Version von 2020. Abschnitt 3 Nr. c: Was über Schusswaffen gesagt wird, gilt auch für Start und Signalwaffen. Kapitel 2: Eine Genehmigung ist erforderlich um Schusswaffen besitzen zu dürfen. Die EU Richtlinie 2019/69 wird nicht erwähnt.

EU-Schreckschusswaffen in Griechenland

Das Änderungsgesetz zum Waffengesetz, dass am 20.03.2020 veröffentlicht worden ist, findet Ihr HIER. Artikel 1b: Alarmpistolen sind keine Schusswaffen. In Artikel 1n werden "Alarm- und Signalwaffen" definiert. Artikel 28 Absatz 4: Die Direktion für Staatssicherheit der Polizei ist für den Austausch von Informationen für die Umsetzung dieses Gesetzes zuständig. Ein Verweis auf die EU Richtlinie 2019/69 finde ich dort nicht.

Die griechischen Texte und die Übersetzungsprogramme vertragen sich nicht sonderlich. Es fällt mir daher recht schwer weitere Informationen zu recherchieren.

 

Bei einigen Recherchen ist mir aufgefallen, dass Schreckschusswaffen in Griechenland extrem teuer sind. Daher ist dieses Mitgliedsland für entsprechende Anschaffungen sowieso nicht sonderlich interessant.

EU-Schreckschusswaffen in Dänemark

Das Änderungsgesetz vom 04.02.2020 findet Ihr HIER.

Auf die EU Richtlinie 2019/69 wird verwiesen. Die Polizei kann Testergebnisse an andere Mitgliedsstaaten weitergeben, wenn diese es wünschen. Im Anhang 1 sind die technischen Anforderungen an EU-Schreckschusswaffen aufgelistet. Auf die TDCC Tabellen der CIP wird verwiesen.

Die Ausführungsbestimmungen über Waffen findet Ihr HIER. In §5a ist das Zulassungsverfahren gem. EU Richtlinie 2019/69 geregelt. In §5 Nr. 4 sind Signalwaffen aufgeführt. §31: Ohne die Erlaubnis der Polizei ist es verboten Waffen aller Art zu führen.

 

Das dänische Waffenrecht war schwer zu verstehen. Ich habe es so verstanden, dass der Erwerb und das Führen von Schreckschusswaffen erlaubnispflichtig sind.

EU-Schreckschusswaffen in Beglien

Die belgischen Regelungen findet Ihr HIER. Ich konnte noch keine nationale Umsetzung der EU Richtlinie 2019/69 für Belgien finden.

 

Einen Online Shop aus Belgien findet Ihr z.B. HIER. Dieses Geschäft verschickt die Waffen nicht.

EU-Schreckschusswaffen in Luxemburg

Links und Informationen über das Waffenrecht in Luxemburg findet Ihr HIER und HIER. Das Änderungsgesetz zum Waffengesetz von 2011 findet Ihr HIER und das Waffengesetz von 1983 HIER. Artikel 1: Der Erwerb und das Führen von Schreckschusswaffen sind erlaubnispflichtig. Eine Umsetzung der EU Richtlinie 2019/69 konnte ich in Luxemburg nicht finden.

 

Nachtrag von 10/2021: Luxemburg hat die EU Richtlinie noch nicht umgsetzt. Das riecht nach Ärger mit der europäischen Kommission (Pressebericht dazu).

Nachtrag von 01/2021: Ein weiterer Bericht über das neue Waffenrecht.

EU-Schreckschusswaffen in Irland

HIER steht, dass Irland Die EU Richtlinie 2019/69 im Sommer 2021 umsetzen will.

Das Waffengesetz ist auf dem Stand von 1990 und enthält daher auch keinen Verweis auf die neue Richtlinie. Schreckschusswaffen sind dort erlaubnispflichtig.

EU-Schreckschusswaffen in Malta

Das Waffengesetz von Malta finden Ihr HIER. Es enthält keinen Verweis auf die Richtlinie EU2019/69.

Allgemeine Informationen über das Waffenrecht findet Ihr HIER und HIER. Hier ist ein allgemeines Video dazu von Forgotten Weapons und HIER ist noch eines.

Soweit ich es recherchieren konnte, benötigt man zum Erwerb einer Schreckschusswaffe in Malta eine Erlaubnis.

EU-Schreckschusswaffen in Zypern

Zypern hat offenbar 2021 sein Waffengesetz entsprechend geändert. HIER findet Ihr einen Verweis auf die EU Richtlinie 2019/69. Das Waffengesetz von Zypern findet Ihr HIER. Das Gesetz konnte keines meiner Übersetzungsprogramme lesen.

EU-Schreckschusswaffen in Estland

Das Waffengesetz auf dem Stand von 2020 findet Ihr HIER. Es enthält keinen Verweis auf die Richtlinie EU2019/69 (das muss es auch nicht). Allgemeine Informationen über das Waffenrecht findet Ihr HIER.

§2 Absatz 1: Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Gegenstände zur Signalisierung und Alarmgebung.

 

Schreckschusswaffen sind als "Alarm- und Signalwaffen" im § 11 Nr. 7 definiert.

§18: Alarm- und Signalwaffen sind nicht reglementiert, wenn sie der technischen Richtlinie, am Ende des Gesetzes, entsprechen und wenn sie "nicht in der Lage sind, Gasladungen abzufeuern, die in Gaskartuschen geladen sind". Was das mit den Gasladungen genau bedeuten soll, weiß ich noch nicht. Nachtrag von 09/2021: Damit ist offenbar gemeint, dass die Waffen den Ausschuss oben haben müssen, um frei verkäuflich zu sein.

Kapitel 12 § 87 listet die technischen Anforderungen an Schreckschusswaffen auf.

§87 Nr. 3: Die Richtlinien für die technischen Anforderungen werden vom zuständigen Ministerium erlassen.

§87 Nr.6: Wenn eine Schreckschusswaffe die technischen Anforderungen nicht erfüllt, wird sie von diesem Gesetz reglementiert.

Auf die Richtlinie 91/477/EWG wird verwiesen.

 

Ein Video von Forgotten Weapons, über das Waffenrecht findet Ihr HIER. In dem Video wird auch kurz über die Umsetzung der EU Richtlinien geredet.

Das hier ist die derzeit international sehr beliebte Retay Eagle X, in Anlehung an die Desert Eagle. Sie stammt aus Estland und ist EU 2019/69 konform.
Das hier ist die derzeit international sehr beliebte Retay Eagle X, in Anlehung an die Desert Eagle. Sie stammt aus Estland und ist EU 2019/69 konform.

Da die Retay Eagle aus Estland kommt, hat sie den Ausschuss oben. Das ist auch in England und Italien so, dass nur derartige "Startwaffen" frei verkäuflich sind. Bei einem Import aus Estland muss man bedenken, dass es sich dabei um kein Mitgliedsland der CIP handelt und die Waffen daher nicht beschossen sind. Auf dem Foto seht Ihr daher auch keine Beschusszeichen.

EU-Schreckschusswaffen in Litauen

Das Waffengesetz von Litauen, zuletzt aktualisiert am 05.05.2021 findet Ihr HIER. Ich konnte keine Umsetzung der Richtlinie 2019/69 finden.

EU-Schreckschusswaffen in Bulgarien

Aufgrund dieser beiden Berichte (Link, Link) vermute ich, dass Bulgarien die EU Richtlinie bereits 2019 umgesetzt hat. Ich lese daraus, dass der Erwerb einer Schreckschusswaffe dort meldepflichtig ist. In einem bulgarischen Onlineshop habe ich gelesen, dass die Waffen nicht per Post verschickt werden. Diverse weitere Infos über Schreckschusswaffen in Bulgarien findet man HIER

EU-Schreckschusswaffen in Ländern des Assoziierungsübereinkommens

Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz  sind keine EU-Mitgliedsländer, aber aufgrund des Assoziierungsübereinkommens, gelten sie waffenrechtlich wie solche.

Norwegen: Das Waffengesetz, auf dem Stand von 01.02.2020, findet Ihr HIER. §1: "Feuerwaffen" sind auch Start und Signalwaffen. §5 Das Gesetz gilt nicht für Signalwaffen, wenn sie zuvor vom Ministerium als für ihre Zwecke geeignet empfunden wurden. Vermutlich sind damit aber nur reinrassige Signalwaffen gemeint und keine Schreckschusswaffen. Die Richtlinie EU 2019/69 wird nicht erwähnt. Die Waffenverordnung, auf dem Stand vom 01.10.2020 findet Ihr HIER. Auch hierin wird die Verordnung nicht erwähnt.

Eine Übersicht über die unterschiedlichen Gesetze und Verordnungen findet Ihr HIER.

Schweiz: Die Waffenverordnung vom 01.09.2020 findet Ihr HIER. Das schweizer Waffengesetz findet Ihr HIER. Auch das Gesetz wurde 2020 geändert. Die Schweiz ist das einzige Land, bei dem ich die Mitteilung über die Durchführung der Richtlinie, an die EU, im Internet finden konnte (vom 26.06.2020).

In der Verordnung findet Ihr im Art. 1 Nr. 1 die Definition, dass Schreckschusswaffen "Feuerwaffen" sind. Sie sind keine Feuerwaffen, wenn sie den Spezifikationen der Richtlinie EU 2019/69 entsprechen. Das bedeutet wiederum, dass man für alte Schreckschusswaffen einen Waffenerwerbsschein braucht. Für den Erwerb von EU-Schreckschusswaffen reicht in der Schweiz das Ausfüllen eines Kaufvertrages, zwischen Verkäufer und Käufer. Sie sind dort nicht anmeldepflichtig. Bedenkt jedoch, dass Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung für alle Waffen eine Erlaubnis benötigen.

Weitere Details dazu findet Ihr hier, auf fedpol.admin.ch.

Island:

 

Habe ich noch nicht geprüft.

 

Liechtenstein:

 

Habe ich noch nicht geprüft.

UK Vs. EU-Schreckschusswaffen

Bruni P4 Schreckschusspistole 9mm PAK

Andere haben es auch nicht leicht...

Um sich besser zu fühlen, hilft ab und zu ein Blick zu denen, die es schlimmer haben als man selber.

In England sind durch den "Violent Crime Reduction Act 2006" Schreckschusswaffen nur frei verkäuflich, wenn sie den Ausschuss nach oben haben. Die genauen Anforderungen für UK-Schreckschusswaffen findet Ihr HIER. Das Video von dem Foto links findet Ihr HIER. Die orangene Farbe müssen die Schreckschusswaffen aber nicht zwangsläufig haben um in England verkauft zu werden. Wenn ich das dortige Gesetz richtig verstanden habe, hilft die Signalfarbe dabei, die Waffen leichter transportieren, bzw. verschicken, zu dürfen. HIER findet Ihr auch ein Video von der GSG MP40 in der UK Variante. In diesem Shop findet Ihr eine gute Übersicht über aktuell verfügbare Modelle. Oder in diesem Shop.

 

England hat übrigens die Richtlinie EU2019/69 umgesetzt. Aber dann folgte der EU-Austritt. Das deutsche WaffG stellt die Waffen aber nur frei, wenn sie den Rechtsvorschriften eines "Mitgliedstaates" entsprechen. Durch den EU-Austritt muss man erst mal vermuten, dass England als "Drittland" gilt und die UK Varianten hier WBK pflichtig sind. Es gibt aktuell Bestrebungen England in das Assoziierungsabkommen zu holen. Wenn das tatsächlich erfolgt, werden die englischen Waffen hier vermutlich auch frei verkäuflich werden.

Mir ist bei den UK-Schreckschusswaffen übrigens auch aufgefallen, dass die Gasläufe zusätzliche Schwächungen, in ihrer Befestigung zum Griffstück, haben. Also Schwächungen, die die Versionen für den internationalen Markt nicht aufweisen. Das könnt Ihr bei dem Bild links sehen (Quelle). Die unten abgebildete EU-Schreckschusswaffen hat dort zwar auch eine Schwächung, diese ist aber nicht durchgängig und dient auch der Gewichtsreduzierung. Der Spalt unter dem Lauf ist bei der EU-Version nicht durchgängig und das Material in der Mitte etwa 2mm stark. Wir Deutschen kennen so etwas ja schon von den PTB Vorgaben, diese waren bisher ja auch immer strenger, als ausländische Regelungen.

Bruni P4 EU-Schreckschusspistole im Kaliber 9mm PAK. Das Kaliber wurden nachträglich, CIP-konform, auf den Verschluss aufgebracht. Der Gaslauf ist stabiler befestigt, als bei der UK-Version, oben.
Bruni P4 EU-Schreckschusspistole im Kaliber 9mm PAK. Das Kaliber wurden nachträglich, CIP-konform, auf den Verschluss aufgebracht. Der Gaslauf ist stabiler befestigt, als bei der UK-Version, oben.

Die UK-Schreckschussversion der Bruni P4 hat einen verschlossenen Lauf ("blinder Lauf" genannt). Der Ausschuss geht, direkt nach dem Kartuschenlager, senkrecht nach oben. Die EU-Version unterscheidet sich nur geringfügig von den üblichen PTB-konformen Schreckschusswaffen. Aber sie hat eine Besonderheit, die Laufsperre ist zweiteilig. Eine große Sperre verläuft längs im Lauf, ist vorne spitz und beweglich gelagert. Befestigt ist diese Sperre mit einem, nahe am Kartuschenlager liegenden, Querbolzen. Durch die Beweglichkeit der spitzen Sperre, nahe der Mündung, sollen Aufbohrversuche erschwert werden. Die Staudruckschraube in der Mündung hilft etwas gegen das Klappern der Laufsperre.

Die Laufsperre der Bruni P4 ist bei der EU-Version beweglich gelagert. Vorne in der Mündung sitzt eine Staudruckschraube.

Hier sind italienische Beschusszeichen auf zwei EU2019/69 Schreckschusswaffen. Die Waffen sind 2020 beschossen worden.
Hier sind italienische Beschusszeichen auf zwei EU2019/69 Schreckschusswaffen. Die Waffen sind 2020 beschossen worden.

Um noch ein paar Worte zur Bruni P4 zu sagen. Sie ist sehr einfach gefertigt und erfüllt keine Ansprüche an eine Schreckschusswaffe, die man zur Selbstverteidigung mit sich führt. Sie hat keine Sicherheitsrast und der Sicherungshebel klinkt lediglich die Abzugsstange aus. Das bedeutet, dass der Hammer in gesenktem Zustand immer auf dem Schlagbolzen aufliegt, was sehr gefährlich ist. Die Pistole hat einen extrem geringen Anteil an Stahlteilen, selbst der Hammer, die komplette Abzugsmechanik, der Ausstoßer, Verschlussfang, Magazinzubringer, Stoßboden, Sicherungshebel usw. sind aus Zink. Dafür kostet sie auch wesentlich weniger als die Waffen anderer Hersteller. Das Preis- Leistungsverhältnis ist daher eigentlich in Ordnung, da diese Pistole für den Endkunden etwa 80 Euro kostet. Die Lebensdauer der Waffe wird aber sehr kurz sein. Bei einem kurzen Test der P4 auf dem Schießstand traten keine Störungen auf.

 

Anmerkung Nr. 1 : Die Firma Bruni antwortete nicht auf meine E-Mails und war bei meinen Recherchen keine Hilfe.

Anmerkung Nr. 2 : Die Waffen der türkischen Firma Blow sind im selben Preissegment und qualitativ um einiges besser.

Die Schreckschusswaffen von Retay verkaufen sich derzeit in großen Mengen in England. Statt orange wie Bruni, hat Retay die Verschlüsse blau gefärbt. Das gibt den Waffen ein ähnliches Aussehen wie FX Waffen, was meiner Meinung nach ziemlich gut gelungen ist.

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=HGg-Qqqh8Bk&t=55s

 

 

In der Ukraine dürfen die Schreckschusswaffen keinen Ausschuss nach vorne haben. Dort habe sie einen seitlichen, was ich bisher nur noch in Estland und in Slowenien so gesehen habe (Quelle).

 

https://startguns.com.ua/product-category/startovye-pistolety/zira-silah/


Stilblüten aus den Übersetzungsprogrammen:

 

Ich wusste bisher nicht, dass Bier in Schreckschusswaffen geladen werden kann und dass darin Trägerraketen verbaut sind. Erstaunlich war auch, dass Schreckschusswaffen in Lettland verlustsicher in Vaginas getragen werden müssen.

 

Sehr gut war auch der Name des spanischen Waffengesetzes: "Merkmale und Sicherheitsmaßnahmen beim Schießen von Galerien und Feldern".

Das slowenische Waffenrecht enthielt: "Sonnenmunition", "Sonnenwaffeln" und "explosive Waffeln. Waffelwaffeln sind gesetzlich vorgeschriebene Waffeln, Kunsthandwerk, Gewerbe und Besitztümer, juristische Personen und Einzelunternehmer werden nicht erwähnt, in diesem Fall jedoch nicht". (das versteht natürlich jeder, was damit gemeint ist...)

 

Ein ausländisches Waffengesetz definiert:

"Waffen der Kat. B sind: Halbautomatisches Cross-Country-Rennen"

Das griechiesche Waffengesetz definiert Nun-Chakus:

"Metallstempel, Metallfledermäuse oder nicht, und Fledermäuse, die an einer Kette oder einem Seil (Nuntak) befestigt sind"

 

Das Änderungsgesetz aus Dänemark hatte auch ein paar spannende Stellen: Gewehrlehrer dürfen ohne Erlaubnis Jagdwaffen mit Gewehr verlassen oder zurücklassen, wenn:...Fluchtschießlehrer dürfen ohne Erlaubnis leicht laufende Jagdwaffen verlassen oder zurücklassen, wenn...

 

In einem polnischen Gesetzblatt fand ich eine lustige Regelung:

"Die CE-Kennzeichnung auf Sprengstoff ist lesbar und in dauerhafter Weise aufzubringen". (Es stellt sich die Frage, wie man auf Sprengstoff etwas "dauerhaft" anbringen kann?)

 

Ein italienischer Bericht über eine illegal konvertierte Bruni P4 mit Ausschuss nach oben enthielt folgenden Satz:

"Die Salvenpistole wurde in eine potenziell tödliche Waffe verwandelt, die beleidigen kann."

 

Eine tschechische Konformitätsbescheinigung von Schreckschusswaffen handelte von "Schrotflintenrevolver für Waffen unter Verwendung von Müll mittlerer Größe Feuerzeuge gemäß Bestimmung 8a des Gesetzes"

 

Im Waffengesetz aus Litauen stand: "Eine Waffe ist ein Ereignis oder ein Objekt, das für einen Zigeuner oder Clown konstruiert oder angepasst wurde ... Eine Saunawaffe oder ein mit einer Kappe versehener oder mit einer Kappe versehener Saunagegenstand."