Der Jäger in der Polizeikontrolle

 

Ja es gibt sie, die Polizisten die extra Jäger kontrollieren. Aus diesem Grund kaufen sich sogar einige Jäger keine grünen Geländewagen. Sie fürchten sich so sehr vor den negativen Konsequenzen einer Anzeige dass ihnen das wichtiger ist als ihr Wunschauto. Ich kenne mittlerweile einige Geschichten von Jägern (oder auch Sportschützen) wie ihre Kontrollen abgelaufen sind. Da sind Geschichten dabei die man eigentlich gar nicht erzählen darf, weil die Kontrollierten gravierende Verstöße begangen haben und die Polizisten diese nicht bemerkt haben oder aus anderen Gründen nicht angezeigt haben. Oder auch die von meinem Jagdlehrer der von Kollegen sofort aufgefordert worden ist seine Hände auf das Autodach zu legen?!

 

Aus Sicht eines Polizisten gibt es unterschiedliche Motivationen einen Jäger zu kontrollieren:

 

-Dem Polizist sind Waffenbesitzer sowieso suspekt und er ist der Meinung, dass jeder noch so kleine rechtliche Verstoß mit aller Konsequenz geahndet werden muss. „Schließlich geh es um Waffen....“. Die persönlichen Konsequenzen für den Jäger sind diesem Polizisten völlig egal.

 

-Der Polizist denkt sich, dass ein Jäger sich an viele Gesetze halten muss und sich daher eine Kontrolle mehr lohnt als bei „normalen“ Verkehrsteilnehmern. Diese Polizisten werden eher offen und ohne Vorurteile kontrollieren. Diesen Polizisten wird auch eher klar sein, dass Jäger prinzipiell gesetzestreue Bürger sind.

 

-Der Polizist ist selber Jäger und will einfach nur mal sehen wer der andere Waidmann ist und was er so macht.

 

 

Bei jedem Jäger- Sportschützen Stammtisch regen sich die Leute darüber auf, dass sich Polizisten nicht mit dem Waffenrecht auskennen. Das ist totaler Käse. Für jeden Polizisten sind die Immissionsschutzgesetze und das Führerscheinrecht usw. wichtiger. Und ich könnte hier locker 40 andere Gesetze aufzählen die ebenfalls in der täglichen Arbeit wichtiger sind. Kein Polizist kennt diese ganzen Gesetze auswendig. Das muss er auch nicht, denn Polizeiarbeit hat wenig mit dem auswendig kennen von Gesetzen zu tun.

 

Jetzt kommt der wichtigste Grundsatz: Bleibt freundlich! Und wenn ihr das Pech habt an einen unfreundlichen Polizisten zu geraten bleibt um so freundlicher! Von einem Streit mit dem Polizisten habt ihr nichts. Und wenn er bei der Kontrolle auch nur einen kleinen Verstoß feststellt kann das für dich richtig üble Folgen haben. Wenn der Beamte sauer auf dich ist wird er alles an die Waffen- und die Jagdbehörde weiterleiten.  Glaubt mir, ihr wollt keinen Streit mit der örtlichen Polizei!

 

Der nächste Grundsatz: Gebt nur die Dokumente raus nach denen ihr gefragt werdet. Das hat eben damit zu tun, dass sich die meisten Polizisten weder mit dem Waffen- noch dem Jagdrecht auskennen. Stellt euch mal vor der Polizist fragt euch nach der WBK und ihr gebt ihm ungefragt noch dazu den Jagdschein. Und jetzt merkt er, dass der Jagdschein seit einer Woche abgelaufen ist.... Das wäre dumm, oder? (Strafanzeige: Waffen führen ohne Waffenschein, illegaler Besitz von Munition). Oder ihr habt einen geschossenen Dachs im Auto, aber auf dem Begehungsschein haben eure Jagdherrn vergessen Dachse mit aufzuführen usw.

 

Ein Freund von mir wurde von den dämlichsten Zöllnern der Welt bei der Einreise mit Waffen angezeigt wegen einem Zahlendreher in den Dokumenten. Schuld daran war die Waffenbehörde. Ich habe dem Zöllner noch am Telefon gesagt, dass dieser Verstoß nur vorsätzlich, aber eben nicht fahrlässig, begehbar ist. Er hat auf seiner Anzeige bestanden. Mein Freund hat nun aber auch darauf bestanden gegen die Sicherstellung zu Widersprechen. Ihm wurde dazu angekündigt, dass er dann mehrere Stunden lang weiter festgehalten wird, weil es so lange dauern würde einen Richter zu erreichen! Diese Aussage ist nicht nur eine absolute Lüge gewesen sondern auch eine Straftat (Nötigung). Das Verfahren gegen meinen Freund war in wenigen Tagen eingestellt. Und solltet ihr an genau so einen Vollidioten in einer Kontrolle geraten müsst ihr euch wehren. Aber eben auch nur dann. Dann setzt euch SOFORT danach hin und schreibt jedes Wort das gesagt wurde auf. Einige Stunden später wird euch das nicht mehr einfallen. Hoffentlich habt ihr bereits eine Waffen-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Eine normale Rechtsschutzversicherung deckt dieses spezielle Verwaltungsrecht nicht ab! Dann holt ihr euch professionellen Rat. In dem Fall meines Freundes hielten wir es für sinnvoller lediglich eine Beschwerde über die Zöllner zu schreiben und sie nicht anzuzeigen. Die Antwort darauf war Inhaltlich Mist, aber es waren 6 DinA4 Seiten vom Dienststellenleiter persönlich geschrieben. Das hat gezeigt, dass er unsere Beschwerde ernst genommen hat und es ist anzunehmen, dass die Zöllner Ärger bekommen haben.

 

Aber für 99% aller Anzeigen der Polizei gilt: Die Polizei hat recht und die Beschuldigten haben Scheiße gebaut.

 

Sobald ein Polizist eine Maßnahme gegen euch trifft (eine Verkehrskontrolle reicht) muss er sich auf euer Verlangen hin ausweisen! Das nennen des Namens reicht nicht. Fragt nicht nach einer Dienstnummer, den die gibt es nur im Fernsehen. Polizisten haben in den meisten Bundesländern überhaupt keine Dienstnummer. Sollte sich der Polizist weigern sich auszuweisen notiert euch auf alle Fälle das Kennzeichen vom Streifenwagen und merkt euch eine Personenbeschreibung der beiden Polizisten.

 

Beschwert euch niemals bei der örtlichen Dienststelle, dass ein Polizist unfreundlich war. 95% aller Beschwerden haben diesen Inhalt und interessieren den Polizeichef eigentlich recht wenig. Beschwerden sollten rechtliche Verstöße zum Inhalt haben, nur dann bringen sie etwas. Und wenn ein Polizist durch eine derartige Beschwerde Ärger bekommen hat wird er euch mit ziemlicher Sicherheit nicht noch mal kontrollieren.

 

Gebt niemals etwas dauerhaft heraus ohne dass euch dafür eine Sicherstellungsbescheinigung gegeben wird.

 

Was ihr waffen- und jagdrechtlich dürft und was nicht wisst ihr hoffentlich selber. Ein wichtiger Punkt ist natürlich, dass ihr laut Gesetz nicht dazu verpflichtet seit eure Waffen auf dem Weg zur Jagd zu verpacken. Das wissen aber viele Polizisten nicht. Wer also wirklich große Sorgen davor hat dass sich Polizisten daran stören kann sich den §13 WaffG ausdrucken und ins Handschuhfach legen.

 

Alle Nase lang hört man die Diskussion unter Waffenbesitzern ob man bei einer Polizeikontrolle den Waffenkoffer öffnen darf (Fahrt zum Schießstand). Diese Diskussion ist weit mehr als sinnlos. Beim verschlossenen „Transport“ einer Waffe darf man natürlich auf Aufforderung der Beamten den Waffenkoffer öffnen. Man kann auch einfach den Beamten den Schlüssel geben und sie es machen lassen. Ein Polizist kann einen unmöglich auffordern den Waffenkoffer zu Öffnen und einen im Anschluss deswegen anzeigen. Das ist rechtlich unmöglich. Denn 1. darf (muss sogar) man den Koffer öffnen und 2. würde sich der Beamte sonst selber strafbar machen, wenn es verboten wäre (wegen Anstiftung). Aber es ist eben nicht strafbar und es ist schlichtweg peinlich über so einen Unsinn überhaupt zu diskutieren.

 

Der am meisten vorkommende Verstoß den Jäger bei einer Kontrolle begehen werden ist das nicht Mitführen von Dokumenten (Ausweis, WBK oder Jagdschein). Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sollte man dabei erwischt werden können die Beamten unterschiedlich damit umgehen. Evtl. wird nur über Funk und das „Nationale Waffenregister“ (das Nationale Waffenregister hat viele Vorteile für Waffenbesitzer!) geprüft ob man die Waffen legal besitzt und ob man einen Jagdschein hat. Im schlimmeren Fall werden die Waffen sichergestellt und man muss sie sich unter Vorlage der Dokumente bei der Wache abholen. Ggf. wird eine Anzeige erstattet und eine Mitteilung an die Waffenbehörde erstellt. Spätestens beim zweiten derartigen Verstoß muss man um seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit fürchten. Evtl. kann ein freundlicher Hinweis auf die schwerwiegenden Konsequenzen einer derartigen Anzeige, der Vergleich mit dem entsprechenden verkehrsrechtlichen Verstoß (Führerschein nicht Mitführen kostet 10 Euro) und eine Bitte um eine gebührenpflichtige Verwarnung dazu führen, dass man aus der Situation raus kommt.

 

 

Ein weiterer regelmäßig vorkommender „Verstoß“ ist der Konsum von Alkohol während dem „Führen“ von Waffen. Es gibt keinen Grenzwert wie beim Autofahren (0,5 Promille). Aber Gerichte haben in Urteilen bereits sehr enge Grenzen gesetzt. Es ist wirklich nicht leicht eine Empfehlung abzugehen wie man sich nach einem Bier bei einer Kontrolle verhalten soll. Aber versetzt euch mal in die Situation des Polizisten. 1. ihr habt 0,2 Promille gepustet, habt eine Pistole am Gürtel und ein Jagdgewehr auf dem Beifahrersitz liegen und noch dazu seit ihr unfreundlich. 2. ihr habt 0,2 Promille gepustet, eure Waffen liegen verpackt im Kofferraum und ihr seit freundlich. Euch ist hoffentlich klar, das dies Einfluss auf die Entscheidung des Polizisten haben wird. Er könnte eine Meldung an die Waffenbehörde schreiben....

Sollte eine solche Meldung erfolgt sein holt euch Rat von einem Fachanwalt. Wie man einen derartigen Alkoholtest in Zweifel zieht will ich hier nicht thematisieren. Ich will hier keine Rechtfertigungen für rechtswidriges Handeln liefern. Das wäre nicht der Sinn meiner Seite. Aber nur so viel sei gesagt: Ein Atemalkoholtest eines Handgerätes ist nichts gerichtsfest.

Lasst die Finger von Alkohol wenn ihr mit Waffen unterwegs seit! Ihr seit viel schneller eure WBK los als ihr denkt. Und wenn ich nur ein Bier getrunken hätte nach der Jagd und auf dem Heimweg bin würde ich dafür sorgen, dass ich nicht als Jäger erkannt werde

 

 

 

 

Nachtrag von 06/2020: Es gibt eine erschreckende Zahl Jäger die wirklich der Meinung sind, dass die Polizei sie überhaupt nicht kontrollieren darf. Wenn Du tatsächlich denkst, dass Du einem Polizisten deine Erlaubnisse nicht zeigen musst, oder dass er deinen Waffenkoffer überhaupt nicht öffnen darf usw. dann wirst Du dich wundern wie schnell dir die WBK und der Jagdschein entzogen wird. Und noch dümmer wirst Du schauen, wenn Du merkst, dass nicht mal ein Rechtsanwalt dir bei dem folgenden Rechtsstreit helfen kann! Die einmalige Verweigerung der Kooperation bei einer waffenrechtlichen Kontrolle kann bereits für so einen Entzug ausreichen.