Das hier ist keine Rechtsberatung - Ihr seit selber verantwortlich!

EU-Schreckschusswaffen ohne PTB Zeichen im Ausland kaufen / bestellen

Auch wenn mir viele sofort widersprechen werden, die Deutschen lieben Schreckschusswaffen. Deutschland ist das Land mit der größten Geschichte und Verbindung zu Schreckschusswaffen und sie haben sich hier so stark etabliert, dass die Politik es mit diesbezüglichen Gesetzesverschärfungen schwer hat. Seit 09/2020 ist der Erwerb, Besitz und das Verbringen (Import) ausländischer Schreckschusswaffen erlaubt. Aber man hat den Eindruck, dass niemand von dieser neuen Freiheit Gebrauch macht. Dem ist aber nicht so, es sind schon einige, die sich in den Nachbarländern bereits Schreckschusswaffen gekauft haben. Alle haben vor dem Thema aber so viel Angst, dass sie darüber nicht in den sozialen Medien sprechen wollen. Jeder Monat der gerade vergeht, bringt etwas mehr Klarheit in das Thema. Und fast immer wenn ich erneut über das Thema recherchiere, finde ich neue und relevante Informationen. Das wirklich Schwierige dabei ist aber, dass man dafür in der Sprache der jeweiligen EU-Mitgliedsländer recherchieren muss. Der größte Durchbruch dabei war die letzten Wochen, dass ich die französische Zulassungsliste gefunden haben. In Deutschland selber wird man in absehbarer Zeit keine Informationen zu dem Thema finden, kein Waffenhändler, keine Behörde, kein Lobbyverband, keine Fachzeitschrift und kein Blogger (die sind meist mehr damit beschäftigt sich für Werbung zu verkaufen) bringen relevante Informationen über die neue und große Freiheit.

Rechtssicherheit beim Erwerb im Ausland

Du willst eine Schreckschusswaffe ohne PTB-Zulassung im Ausland kaufen? Dann muss dir zuerst etwas über die rechtlichem Rahmenbedingen klar sein. Für Dich selber in Deutschland ist der Erwerb, Besitz und Import erlaubnisfrei, wenn die Waffe den rechtlichen Anforderungen des Herkunftslandes entspricht. In dem Herkunftsland gibt es aber teilweise ganz andere Regelungen als bei uns. Ein Land in dem die Regelungen für Schreckschusswaffen sehr entspannt sind ist z.B. Österreich. Aber dort ist es verboten Waffen per Post zu versenden. Man könnte von dort also nur eine Waffe importieren, wenn man auf der Durchreise ist und sie persönlich in einem Geschäft kauft. Und in anderen Ländern sind auch nur Schreckschusswaffen frei verkäuflich, die den Ausschuss oben haben. Eine komplette Liste aller relevanten Punkte wäre sehr wünschenswert, das kann ich mit meinem Hobbyblog aber nicht leisten. Daher nenne ich hier die wichtigsten rechtlichen Punkte nur an beispielhaft genannten Mitgliedsländern. 

 

Länder in denen nur Waffen mit dem Ausschuss nach oben oder seitlich frei verkäuflich sind: Italien, Estland und Slowenien

 

Länder in denen der Postversand von Schreckschusswaffen verboten ist: Österreich, Bulgarien und Ungarn

 

Länder in denen der Erwerb von Schreckschusswaffen erlaubnispflichtig ist: Niederlande

 

Länder in denen der Export von Schreckschusswaffen erlaubnispflichtig ist: Slowakei (einige wenige Händler haben aber offenbar eine Erlaubnis, bzw. versenden die Waffen unerlaubt ins Ausland)

 

Länder die nicht Mitglied der CIP sind und wo die Schreckschusswaffen noch nicht beschossen worden sind: Z.B. Estland, Lettland, Litauen und Polen

 

Ein weiterer wichtiger Faktor ist natürlich, ob das jeweilige Herkunftsland die EU Richtlinie 2019/69 bereits umgesetzt hat. HIER und HIER habe ich schon so viele Informationen dazu zusammengetragen wie ich konnte. Mittlerweile haben fast alle Mitgliedsländer die Richtlinie umgesetzt (Luxemburg aber z.B. noch nicht). Ob die jeweilige Waffe in dem jeweiligen Herkunftsland den dortigen neuen rechtlichen Anforderungen entspricht oder nicht, werdet Ihr kaum heraus finden. In der Regel kann das nicht mal der dortige Waffenhändler sagen. Das kann aber angenommen werden, wenn die Waffe über Beschusszeichen verfügt, die nach der Umsetzung der Richtlinie EU 2019/69 aufgebracht wurden. Das ist ein ganz wichtiger Faktor um Rechtssicherheit zu haben. Ich selber würde vor einer Bestellung immer beim Händler nach Waffen mit den neuesten Beschusszeichen fragen. Da die meisten Mitgliedsländer Altbesitzregelungen haben, gehe ich davon aus, dass das in vielen Fällen überhaupt nicht notwenig ist. Aber ich halte es dennoch für einen Schlüssel, bei der komplizierten aktuellen Nachweisbarkeit der Freistellung von der WBK Pflicht. Wie ich bereits an einer anderen Stelle geschrieben habe, ist es nämlich gar nicht die Rechtslage die kompliziert ist.

 

Nach dem ich jetzt kurz skizziert habe, auf welche rechtlichen Hürden man beim Erwerb von Schreckschusswaffen im Ausland treffen kann, will ich etwas zur Praxis sagen.

 

Da die Slowakei als eines der ersten Mitgliedsländer die Richtlinie EU2019/69 umgesetzt hat, konnte man von dort auch schnell EU konforme Schreckschusswaffen erwerben. Es scheint so, dass einige großen Onlineshops dort aber keine Waffen mehr ins Ausland schicken wollen.

Einfach ist der Erwerb aus Italien. Dort bekommt man aber leider nur Waffen mit Ausschuss oben von Bruni, Kimar und Chiappa (das sind vermutlich alles nur andere Handelsnamen für Bruni Waffen). Der Vorteil der italienischen Geschäfte ist, dass die Preise dort sehr niedrig sind. Die Waffen sind dort etwa 40% günstiger als z.B. in Frankreich oder der Slowakei. Ein Nachteil von Italien ist, dass sie die Richtlinie erst 01/2021 umgesetzt haben. Waffen von dort sollten also Beschusszeichen ab dem Jahr 2021 haben.

Frankreich wird sich in Zukunft vermutlich anbieten um dort Waffen zu bestellen. Interessant an der französischen Zulassungsliste ist aber, dass von der Freistellung bis zur Veröffentlichung der Liste ein halbes Jahr vergangen ist. Sollten auf der gewünschten Waffe aktuelle französische Beschusszeichen sein, kann man vermutlich davon ausgehen, dass die Waffe EU konform ist. Egal, ob das Modell in der Liste aufgeführt ist oder nicht.

 

 

Jetzt habe ich wieder so viel erzählt, was einige vermutlich mehr verwirrt, als dass es Klarheit schafft. Also noch mal das Ganze in Kurzform:

Wenn Dich ein spezielle Waffe im Ausland interessiert, prüfe erst in meinen Berichten "EU-Schreckschusswaffen in den Mitgliedsländern Teil-1 und Teil-2", ob die EU Richtlinie 2019/69 in diesem Land bereits umgesetzt ist.

 

Dann schreibe den jeweiligen Onlinehändler per Mail an und frage:

-Ob er diese Waffe nach Deutschland liefert?

-Ob die Waffe den Vorschriften des jeweiligen Landes entspricht? (natürlich wird er ja sagen, sonst würde er sie ja nicht anbieten)

-Ob die Waffe Beschusszeichen aus den Jahren XY aufweist? (also nach der Umsetzung der Richtlinie)

Wenn Du hierbei weitere Fragen stellst, die tiefer in die Rechtslage eintauchen, wirst Du den Händler überfordern. Er wird keine Ahnung mehr haben von was Du sprichst, fühlt sich bloßgestellt und antwortet überhaupt nicht (das habe ich selber schon sehr oft erlebt). Wenn der jeweilige Händler diese Fragen beantwortet, ist das auch schon mal ein gutes Zeichen dafür, dass Du einen seriösen Händler gefunden hast. So eine E-Mail würde ich aber nicht im Posteinlauf lassen, sondern ausdrucken und später der Waffe beilegen. Sie ist, zusammen mit dem Kaufbeleg, ein sehr guter Nachweis für die Rechtmäßigkeit dieser Waffe in Deutschland.