Die PDP ist eine Neuentwicklung von Umarex. Nach dem nun große Teile der Bevölkerung in unserem Land inzwischen in Angst leben und der Verkauf von frei verkäuflichen Waffen unvorstellbare Außmaße erreicht hat wurde es Zeit weitere Applikationssysteme im Tierabwehrsektor zu entwickeln (Nachtrag: als ich das hier geschrieben habe bezog ich mich auf die Hamsterkäufe in den Waffengeschäften von 2015).
Der §42a WaffG besagt, dass alle "Anscheinswaffen" nicht zugriffsbereit geführt werden dürfen. Als ich den Bericht hier geschrieben hatte war die rechtliche Einstufung der PDP noch nicht klar. So wie ich die Umarex Mitarbeiter auf der IWA verstanden hatte wurde ein Feststellungsbescheid beim BKA dazu beantragt, aber es ist bis jetzt keiner erlassen worden (Stand Dez. 2019). Entweder wurde doch keiner beantragt, oder er wurde von Umarex wieder zurückgezogen?
Umarex meinte bei der Entwicklung vermutlich, dass die weiße und rosa Version keine Anscheinswaffen werden. In der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.6 WaffG ist geregelt was Anscheinswaffen sind. Umarex wollte vermutlich darauf raus, dass Gegenstände mit "neonfarbenen Materialien" vom Führverbot nach §42a WaffG ausgenommen sind, aber dieser Satz gilt nur für Gegenstände die "zum Spiel bestimmt sind". Die PDP ist aber ein "Tierabwehrspray" und eindeutig kein Spielzeug. Da die Mace Pistole bereits als Anscheinswaffe eingestuft wurde, kann ich mir vorstellen, dass dies auch mit der PDP passiert wäre und die Farbe überhaupt keine Rolle für das BKA gespielt hätte. Es bleibt also festzuhalten, dass es bei der Anscheinswaffenfrage keine Rechtssicherheit gibt! Ich persönlich würde jedoch die weiße und rosa Variante bedenkenlos führen, denn niemand wird bei ersten Anblick von einer scharfen Schusswaffe ausgehen. Bei der schwarzen Version würde ich das Risiko nicht eingehen, und sie lieber Zuhause lassen.
Die PDP liegt super in der Hand, ist klein und führig. Die Qualität des Kunststoff ist sehr gut und erweckt Vertrauen. Die Mechanik und die Federn machen einen sehr guten Eindruck. Schlecht ist der geringe Inhalt der Pfefferkartusche mit lediglich 11ml. Das reicht für ein paar kurze Sprühstoße, aber eine einfache Dose Pfefferspray hat bei einer vergleichbaren Größe 63ml Inhalt, was doch ein großer Unterschied ist. Was ich falsch finde ist, dass auf der Pistole nicht "Tierabwehr" steht, sondern nur auf den Kartuschen. Den Preis von 50 Euro finde ich etwas hoch. Angemessen würde ich eher 40 Euro finden.
Die Griffstücksicherung funktioniert sehr gut. In Panik wird man vermutlich vergessen die Schiebesicherung der Diplomat Pistole zu betätigen. Da ist die PDP meiner Meinung nach wesentlich besser. Die PDP ist im Vergeich mit der Diplomat sowieso in jeder Hinsicht besser
Warum sollte man überhaupt ein Pfefferspray in Pistolenform kaufen?
Es gibt eigentlich nur zwei Gründe warum eine Pistolenform besser ist. Das Spray liegt instinktiv besser in der Hand als eine einfache Dose und der Strahl reicht etwas weiter, weil er nicht umgelenkt werden muss. Das sind beides aber eher kleine Argumente. Der wirkliche Grund warum sich diese Sprays verkaufen ist, dass es sich besser anfühlt eine "Pistole" zu tragen. Also ähnlich wie bei den Schreckschusswaffen, die eigentlich nur Nachteile haben, im Vergleich zu Sprays. Aber das Gefühl einer Schusswaffe bringt einfach ein sicheres Gefühl mit sich und man strahlt auch gegenüber Agressoren mehr Selbstbwusstsein aus, was viele Konflikte von Anfang an verhindert.
Was sollte Umarex aus meiner Sicht nun tun?
Das Design sollte an den JPX oder den Taser angelehnt und geändert werden, so dass das BKA die Pistole nicht mehr als Anscheinswaffe einstufen kann.
In der PDP müsste eine Lampe integriert sein. Denn genau hier wäre es rechtlich möglich und sinnvoll. Viel mehr kosten würde es vermutlich auch. Man könnte auch ein Laser daran montieren. Ein Laservisier wäre daran zwar nicht wirklich sinnvoll, aber viele hätte vermutlich Spaß daran. Und die Pistole hat im Griffstück sowieso ungenutzten Platz in den Batterien passen würden.
Walther PDP im Größenvergleich mit der Diplomat Tränengaspistole und dem JPX
Walther PDP zum Laden aufgeklappt
Mündung der Walther PDP.
Ich habe die PDP etwa eine Woche bei mit getragen. Dann wechselte ich wieder zu normalen Tierabwehrsprays. Ich fand das Pistolendesign für ein Pfefferspray albern und der viel zu geringe Inhalt störte mich. Wenig später hab ich sie wieder verkauft. Ich brauche sie nicht.
Die Mace Pfefferspraypistole besitze ich nicht. Mir persönlich gefällt sie einfach nicht. Aber ich habe die Tage etwas über die Pistole gelesen, das grundlegend falsch ist und ich hier kurz klarstellen will.
Die Pistole ist immer eine Anscheinswaffe und darf nur mit berechtigtem Interesse geführt werden. Dabei ist es unerheblich ob ein "Tierabwehr" Aufkleber auf der Pistole ist.
Unten in dem Bescheid steht das Ergebnis in 5 Punkten. Dabei sind nun Punkt 3 - 5 wichtig. 3 und 4 sind Alternativen. Wenn ein Aufkleber für die Bestimmung "Tierabwehr" angebracht wird ist die Pistole gem. 3 vom WaffG ausgenommen. Ohne diese Aufkleber zur Bestimmung ist sie gem. Nr. 4 verboten.
Und in Punkt 5 steht, dass die Pistole eine Anscheinswaffe ist! Das ist keine Alternative und gilt für beide oben genannten Varianten. Denn ein Aufkleber auf der Pistole ändert zwar die Bestimmung (ob gegen Mensch oder Tier), aber der Aufkleber ändert nicht das Aussehen! Der Bescheid ist abschließen und klärt alles. Das Vorlegen einer weiteren Pfefferpistole mit "Tierabwehr" Aufschrift ist nicht geplant und auch nicht vorgesehen.
Die Pistole wird bis heute von Hoerneke hergestellt (Link). Aber inzwischen mit CS Gas und sie ist meist nur mit gelbem Gehäuse zu bekommen.
Bereits damals haben RSGs eine BKA Zulassung gebraucht. Das Interessante ist, dass sich CN in den Kartuschen befindet (Chloracetophenon) und kein CS. Meine Pistole muss eine der Ersten sein, die die damals ganz neue BKA Zulassung bekommen hat. Bei meiner ist das BKA Zulassungszeichen noch mit einem Aufkleber aufgebracht. Die späteren Modelle haben das Zulassungszeichen seitlich auf dem Griffstück, im Kunststoff gegossen ("BKA-1r2"). Durchgeführt werden die, für die BKA-Zulassung, notwenigen Tests übrigens vom Frauenhofer Institut.
Bei Gaskartuschen für Schreckschusswaffen wurden die ersten Monate ebenfalls Aufkleber mit der BKA Raute auf den Schachteln aufgebracht, als die Zulassungzeichen neu waren.
Werbung für TW1000 Tränengas, bevor es die Pflicht zur BKA Zulassung gab, aus dem Kieferle Katalog von 1964. Ob damals CN oder Bromaceton als Reizstoff verwendet wurde, weiß ich leider nicht. Bromaceton wird heute gar nicht mehr verwendet.