European Alarm- Gas- and Blank Guns (Directive EU 2019/69)

Sollte ich hier mal eine falsche Information drin stehen haben, seht es mir bitte nach. Es hat seinen Grund, warum sich niemand sonst an das Thema ran traut und ich bisher der Einzige weit und breit bin, der versucht die internationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/69 auszulegen und darüber öffentlich berichtet. Ich bin dabei alleine, habe kein Juristen die mir helfen und habe keine Lobbyorganisation hinter mir.


EU-Schreckschusswaffen nach Richtlinie EU2019/69 in den jeweiligen Mitgliedsländern (Teil 1)

Auf diesen beiden Seiten, über die EU-Schreckschusswaffen, findet Ihr Rechtsgrundlagen für die Umsetzung der Richtlinie in den meisten restlichen Mitgliedsländer. Ihr werdet merken, dass in einigen Ländern die EU Richtlinie 2019/69 noch nicht umgesetzt ist. Für viele Länder war die Rechtslage für mich undurchsichtig und nur schwer verständlich. Das deutsche WaffG ist ja schon kompliziert genug, daher bin ich an vielen Stellen an meine Grenzen gekommen. Und so findet Ihr zu machen Ländern hier nur wenige Infos. Ich habe die Liste dennoch erstellt. So hat jeder Interessierte mit wenigen Klicks die entsprechenden Gesetze zur Hand. Ihr könnt so vielleicht auch leichter selber recherchieren, ob sich in einigen Monaten dort etwas Relevantes getan hat, in den für euch selber wichtigen Ländern. Ihr werdet sehen, dass die Menge der Informationen, zu den jeweiligen Ländern, sehr unterschiedlich ist. Das hing ab, von der Verfügbarkeit der Informationen, dem entsprechenden Aufwand diese zu lesen usw. Selbst wenn dort nur drei Sätze zum jeweiligen Land stehen, stecken dahinter teilweise stundenlange Recherchen mit Übersetzungsprogrammen.

Ein Fazit kann ich hier unmöglich ziehen. Wir befinden uns mitten in der Entstehungsphase und den ersten praktischen Umsetzungen der EU Vorgaben. Klar ist aber erst mal, dass für uns Deutsche viele Erleichterungen kommen werden. Klar ist auch, dass in der Verwaltung bald ziemliches Chaos herrschen wird. Es wird in vielen Fällen kaum und in manchen Fällen sogar komplett unmöglich sein, die Rechtmäßigkeit einer Waffe festzustellen. Mir ist bekannt, dass einigen Mitarbeitern in Behörden nicht wirklich gefällt, was ich hier öffentlich schreibe. Genau genommen gefällt ihnen nicht, dass überhaupt jemand etwas dazu öffentlich schreibt. Und einigen nationalen Regierungen gefallen die EU Vorgaben auch nicht. Viele Behörden versuchen derzeit das Thema so lange wie möglich tot zu schweigen. Aber bitte bedenkt, dass nicht ich diese Gesetze gemacht habe. Ich versuche nur sie und ihrer Umsetzung zu verstehen. Und ich versuche anderen ebenfalls dabei zu helfen. Nicht nur Waffenbesitzern, sondern auch Mitarbeitern von Behörden und der Verwaltungen, die teilweise noch viel weniger Ahnung vom Waffenrecht haben, als Waffenbesitzer selber. Dazu kann ich Euch diesen Podcast von Detector.fm empfehlen, dort wird thematisiert, dass die meisten Sachbearbeiter der Waffenbehörden nicht mal einen Sachkundeunterricht besucht haben. Ich selber könnte sehr viel dazu erzählen, weil ich schon sehr viele unterschiedliche Sachbearbeiter hatte, die für mich zuständig waren. Durch diverse Umzüge waren bereits 5 unterschiedliche Waffenbehörden für mich zuständig, mit jeweils wechselnden Sachbearbeitern. Und meist werden die Mitarbeiter in die Waffenbehörde versetzt, die "sonst nix können". Dort wollen sie dann schnell wieder weg und die Fluktuation des Personals ist hoch. Einen kompletten Blog könnte ich mit meinen persönlichen Erfahrungen mit schlecht, oder überhaupt nicht, ausgebildeten Mitarbeitern der Waffenbehörden schreiben.

 

Um nachweisen zu können, was in Deutschland erlaubt ist, muss man tatsächlich die jeweiligen Waffengesetze der anderen Mitgliedsländer kennen. Für derartige Überprüfungen wurden in jedem Land die Kontaktstellen eingerichtet. Dumm daran ist aktuell aber, dass die Kontaktstellen zwar fast in jedem Land benannt sind, aber sie ihre Arbeit noch nicht aufgenommen haben. Es wurde von diesen Kontaktstellen sogar schon in Einzelfällen die Weitergabe von Informationen, an andere EU-Behörden, verweigert.

 

Als das neue Waffengesetz in seinem genauen Wortlaut feststand, haben sich viele Gedanken über die dort genannte und notwendige Mitteilung, über die Durchführung der Richtlinie an die EU, gemacht. Für mich selber sind diese Mitteilungen jedoch kaum nachprüfbar, bzw. nachvollziehbar. Ich konnte sie nur von der Schweiz finden. Ich vermute, dass dieses Problem auch andere hatten. Zweifellos sind diese Mitteilungen nach dem WaffG gefordert und notwendig, wenn man sich auf eine waffenrechtliche Freistellung von den Erlaubnispflichten berufen will. Ich selber gehe aber davon aus, dass man diese Mitteilung auch nach bestem Gewissen vermuten kann, wenn das jeweilige Land sein Waffengesetz bereits geändert und die EU Richtlinie 2019/69 darin umgesetzt hat und darauf verweist. Und daher habe ich, sofern ich es recherchieren konnte, genau diese Informationen hier verlinkt.

 

EU-Schreckschusswaffen in der Slowakei

Um zu wissen, was in Deutschland erlaubt ist, muss man tätsächlich die Waffengesetze anderer Länder kennen. Als ob das deutsche WaffG nicht schon kompliziert genug wäre... ich beginne mit der Slowakei

Das Foto links zeigt die "Blow TR34". Sie stammt von AFG-Defence aus der Slowakei. Hergestellt werden diese Waffen von der Firma Zira Silah in der Türkei. Die Firma AFG hat mir bei meinen Recherchen sehr weitergeholfen, wo andere Firmen mir nicht mal geantwortet haben (danke dafür). Die Slowakei hat schon lange die Richtlinie EU2019/69 umgesetzt und die notwendige Mitteilung an die EU Kommission getätigt. Von türkischen Herstellern wurde mir bestätigt, dass die Slowakei dabei auch sehr gründlich vorgegangen ist. Es mussten einige Hersteller bei den Konstruktionen nachbessern, bzw. ihnen wurde keine Zulassung erteilt. Das derzeitige Waffenrecht in der Slowakei erlaubt den Händlern übrigens alte Schreckschusswaffen noch abzuverkaufen, wenn diese vor April 2019 hergestellt, bzw. importiert, worden sind. In Kraft getreten ist die Richtlinie EU 2019/69 dort im Januar 2020. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass man davon ausgehen kann, dass alle Schreckschusswaffen, die einen slowakischen Beschuss aus den Jahren 2020 und 2021 haben, EU2019/69 konform sind und auch in Deutschland frei verkäuflich sind. Ein EU2019/69 Prüfzeichen wird es, zusätzlich zum Beschusszeichen, nicht geben. Leider liegen den Waffen, bei den Händlern mit denen ich Kontakt hatte, bisher noch keine Konformitätsbescheinigungen bei.

Das slowakische Waffenrecht verlangt, dass Lauf, Griffstück und Verschluss gekennzeichnet werden. Diese Schreckschusspistole mit CIP Beschuss aus 2020 ist in Deutschland frei verkäuflich.
Das slowakische Waffenrecht verlangt, dass Lauf, Griffstück und Verschluss gekennzeichnet werden. Diese Schreckschusspistole mit CIP Beschuss aus 2020 ist in Deutschland frei verkäuflich.

Das slowakische Beschussamt verlangt die Kaliberbezeichnung "9mm P.A.K". Die "Blow" Pistole links ist vom tschechischen Markt, wo Schreckschusswaffen nur ihren CIP Beschuss bekommen, wenn sie mit "9mm P.A. Blanc" beschriftet sind. Hergestellt wurde sie 2021. Die Regelungen werden national unterschiedlich umgesetzt. Aber das ändert nichts an der Rechtslage, dass beide Pistolen jetzt auch dem deutschen Recht entsprechen.

Die Pistolen von Blow, auf den Bildern oben, entsprechen allen Vorgaben des deutschen Waffengesetzes, damit sie erlaubnisfrei verbracht (importiert), erworben, besessen und mit kleinem Waffenschein geführt werden dürfen. Das belegen die Beschusszeichen von Staaten die der CIP und der EU angehören, da diese nur vergeben werden, wenn die Waffen den EU Vorgaben entsprechen. Das konnte ich jedenfalls bereits für Tschechien und die Slowakei recherchieren. Ein deutsches Beschusszeichen dagegen würde die EU 2019/69 Konformität nicht belegen. Für Waffen, die in Deutschland hergestellt werden, belegt das PTB-Zeichen die EU2019/69 Konformität. Und mit dem PTB Stempel dürfen sie wiederum im EU Ausland gehandelt werden.

Beschusszertifikat und Bescheinigung über die EU 2019/69 Konformität für einen großen Posten unterschiedlicher Schreckschusswaffen. Das Zertifkat besteht aus 27 Seiten.
Beschusszertifikat und Bescheinigung über die EU 2019/69 Konformität für einen großen Posten unterschiedlicher Schreckschusswaffen. Das Zertifkat besteht aus 27 Seiten.

Ein weiterer Großhändler aus der Slowakei hat mir sehr weitergeholfen. Da dieser aber nicht nach Deutschland liefert, will er hier nicht genannt werden. Er hat Schreckschusswaffen importiert, seinem Beschussamt vorgelegt und eine Konformitätsbescheinigung für die gesamte Lieferung bekommen. Das Zertifikat hat 27 Seiten und dort sind alle vorgelegten Waffenmodelle und Seriennnummernbereiche aufgeführt. Und falls Ihr Euch jetzt fragt, was dort steht? Ich habe den Text ins Übersetzungsprogramm getippt. Es wird dort die Konformität mit dem "neuen Waffengesetz" und ein Beschusstest bescheinigt. Nach der Anlage 11 des slowakischen Waffengesetzes beinhaltet das die Konformität mit der EU Richtlinie 2019/69. Derartige Zertifikate bekommen keine Endkunden, alleine das aktuelle slowakische Beschusszeichen belegt die EU2019/69 Konformität! Das kann natürlich nur ein Beschusszeichen ab 2020 sein. Genau genommen hat das Zertifikat nur eine rechtliche Beweiskraft für die genau vorgelegten Seriennummern und ist auch nur für den Importeur ausgestellt. Und bedenkt erneut das, was ich weiter oben schon geschrieben habe. Jedes Mitgliedsland setzt die Richtlinie anders um. In Deutschland besteht weiterhin die PTB, die die Bauartprüfung vornimmt und die Beschussämter, die zusätzlich den notwendigen Überdruckbeschuss machen. In der Slowakei wird beides zusammen gemacht. In anderen Ländern wird das evtl. wieder anders gehandhabt. Um das raus zu finden, müsste man für jedes Land dessen Gesetze einzeln prüfen.

In der Anlage 11 des slowakischen Waffengesetzes findet Ihr den Verweis auf die EU Richtlinie 2019/69. Damit sind diese Zertifikate, die von Konstrukte Defence ausgestellt sind, ein Beweis dass diese Schreckschusswaffen gem. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3b WaffG von den Erlaubnispflichten frei gestellt sind. Wichtig zu wissen ist jetzt aber noch, dass nicht alle slowakischen Händler diese Waffen ins Ausland schicken dürfen. Dafür ist dort eine extra Genehmigung notwendig. Er selber darf die Waffen nur persönlich übergeben. Andere slowakische Händler haben aber offenbar derartige Erlaubnisse für den Export per Postversandt, bzw. sie versenden aus Tschechien. Das ich mich hier erst mit der Slowakei beschäftigt habe ist genau genommen mehr Zufall. Die Slowakei ist nur ein Beispiel, von vielen anderen Ländern, über die ich hätte berichten können. Aber es haben sich halt einige Kontakte dort hin ergeben, die mir weiter helfen konnten.

 

Und hier kommen jetzt die relevanten Stellen aus dem Slowakischen Waffengesetz:

Schreckschusswaffen sind in §4 Nr. 13 (Startwaffen) und Nr. 14 (Gaswaffen) definiert.

§10: Der Importeuer hat die selben Pflichten wie ein Hersteller nach § 7

§7: Eine Waffe muss, beovor sie in Verkehr gebracht wird: Die Kategorie bestimmt werden, die Konformität muss bestimmt werden, die Waffe markiert werden usw.

§12: Die Konformitätsprüfung beinhaltet die Einstufung des Waffentyps gem. Anhang 4

§12 Absatz 11: Konformitätsprüfungen von Vertragsländern werden anerkannt.

Anhang 1a Nr.3: Die Anforderungen an Schreckschusswaffen bei der Beschuss und Konformitätsprüfung werden hier genannt. Das sind die eingefügten Anforderungen der EU 2019/69 Richtlinie.

Anhang 1: Anforderungen an Schusswaffen

Anhang 3: Beim "Homologationsverfahren" wird durch "befugte Personen" auf Grundlage von Musterwaffen eine Typengenehmigung erteilt. Dies ist für Startpistolen bis zum Kaliber 6mm mit Randzündern der Fall.

Anhang Nr. 4: Die Prüfung von "Feuerwaffen" erfolgt gemäß Anhang 3 (Schreckschusswaffen sind Feuerwaffen, was in §4 steht).

Anhang 4 Absatz 3: Es erfolgt eine Typprüfung und jede einzelne Feuerwaffe wird einer Stückprüfung (Überdruckbeschuss) unterzogen.

Anhang Nr. 9: Den Antragsteller wird eine Konformitätsbescheinigung ausgestellt. Das Bedeutet, dass nur der Importeur eine Bescheinigung bekommt. Für den Endkunden belegt das Slowakische Beschusszeichen die Einhaltung aller im Waffengesetz vorgegebenen Regeln.

 

EU-Schreckschusswaffen in Frankreich

Die französischen Waffenhändler waren alles andere als hilfreich. Obwohl ich etwa 10 unterschiedliche Firmen angeschrieben habe, antwortete mir keine einzige. Mir blieb also nichts anderes übrig, als alles selber zu recherchieren. Leider habe ich aus diesem Grund aber noch keine Fotos von den dortigen aktuellen Beschusszeichen.

 

Die Regelungen der französischen Umsetzung findet Ihr hier: https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000041829222

Frankreich setzte die Richtlinie im April 2020 um. Sie gilt für Schreckschusswaffen, die in Frankreich hergestellt wurden, oder von Außerhalb der EU eingeführt wurden. In Artikel 3 steht, dass das Beschussamt Saint-Etienne für die Konformitätsprüfung zuständig ist.

http://www.banc-epreuve.fr/en/small-arm-proof/

Diesem nationalen Prüfinstitut müssen die Waffen vorgelegt werden, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Den Waffen ist eine Anleitung in französischer Sprache beizulegen. Die Überprüfung der EU2019/69 Konformität, hinsichtlich ihrer Bauart, erfolgt durch die Entnahme vom Stichproben.

In Artikel 4 steht, dass das französische Innenministerium eine Liste mit allen positiv getesteten Schreckschusswaffen veröffentlicht. Diese Liste habe ich bisher leider nicht finden können.

Artikel 7: Dem Importeur wird eine Konformitätsbescheinigung für die vorgelegten Waffen ausgestellt.

Artikel 9-14 enthalten Informationen über die in Frankreich hergestellten Schreckschusswaffen, diese Regelungen sind fast identisch, wie die für Importierte Waffen.

Artikel 15: Die nationale Kontaktstelle, zum Austausch der Prüfergebnisse, ist nicht das Beschussamt, sondern der "zentrale Waffendienst des Innenministerium".

Artikel 16: Auch in französisch Polinesien und Neukaledonien wird es "EU-Schreckschusswaffen geben ;-)

In der Anlage sind die technischen Anforderungen, die auch in der Richtlinie EU2019/69 aufgeschrieben sind. In Nr. 10 findet sich auch die Vorgabe, dass Lauf und Patronenlager zueinander versetzt sein müssen. Das ist eine der Anforderungen, die einige Hersteller bisher nicht vorweisen konnten und an der Zulassungen immer wieder mal, in anderen EU-Ländern gescheitert sind.

Weitere relevante Informationen konnte ich leider bisher weder auf der Seite vom dortigen Innenministerium, noch beim Beschussamt Saint-Etienne finden.

 

Schlussfolgerungen zum französischen Recht: Es wird in Frankreich kein spezielles Prüfzeichen auf den frei verkäuflichen Schreckschusswaffen aufgebracht. Es ist nicht vorgeschrieben, dass den Waffen Konformitätsbescheinigungen beigelegt werden müssen.

 

Aus der Türkei, nach Frankreich, importierte Waffen werden Beschusszeichen aus Staint-Etienne bekommen. In Frankreich sind aber auch einige Schreckschusswaffen aus Drittländern im Handel, die bereits in Osteuropa beschossen worden sind.

 

Nachtrag von 09/2021: In Frankreich sind Schreckschusswaffen übrigens frei verkäuflich, sie dürfen jedoch nur mit einer Erlaubnis geführt werden.

 

Nachtrag von 01.01.2021: Ich habe endliche und nach langer Suche die EU 2019/69 Zulassungliste vom franz. Innenministerium gefunden. Sie ist auf dem Stand vom 13.12.2021. Ich vermute, dass sie bald noch wesentlich erweitert wird:

 

Nachtrag von 11/2022: Die Liste wurde um die Blow F92 und die vollautomatische Blow F92 Auto erweitert.

Quelle (Klick auf das Bild): https://mobile.interieur.gouv.fr/Media/Service-central-des-armes/Files/Liste-des-modeles-d-armes-d-alarme-et-de-signalisation-dispenses-d-expertise
Quelle (Klick auf das Bild): https://mobile.interieur.gouv.fr/Media/Service-central-des-armes/Files/Liste-des-modeles-d-armes-d-alarme-et-de-signalisation-dispenses-d-expertise

In Frankreich werden inzwischen die Zoraki Waffen mit einem PTB Zeichen im Kreis, aber ohne PTB-Nummer, verkauft. Diese werden von Zoraki selber aufgebracht und die Waffen sind, soweit ich es bisher beurteilen konnte, mit den neuesten deutschen PTB Versionen baugleich. Offenbar will Zoraki damit keine PTB Zulassung vortäuschen, sondern nur verdeutlichen, dass sie auch den deutschen Anforderungen entsprechen. 

Nachtrag von 04.10.2022: Die französische Gewerkschaft der Waffenhersteller hat die Liste der zugelassenen Waffen verlinkt.

EU-Schreckschusswaffen in Österreich

Das aktuelle österreichische Waffengesetz findet Ihr HIER.

Schreckschusswaffen sind dort im §3b geregelt. Schreckschusswaffen gelten in Österreich nur als solche, wenn sie entweder vor dem 14.09.2018 hergestellt, oder importiert, worden sind, oder dem europäischen Durchführungsrecht entsprechen. Auf die Richtlinie (EU) 2017/853 wird verwiesen. Es wird darin darauf verwiesen, dass die EU weitere Richtlinien erlässt, was mit EU 2019/69 passiert ist. HIER findet Ihr die Waffengesetz Durchführungsverordnung. Dort wird ausdrücklich, im Artikel 1 Nr. 6a, die Richtlinie EU 2019/69 erwähnt. Erlassen wurde diese Verordnung am 07.10.2019. Eine Sammlung aller österreichischen Vorschriften und Gesetze über Waffen, findet Ihr HIER.

 

Änderung der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung und der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung: "Schreckschusswaffen gemäß § 3b Abs. 1 WaffG haben den technischen Anforderungen der EU Richtlinie 2019/69 zu entsprechen".

 

Schlussfolgerungen: Ich bin mit Sicherheit kein Experte für das österreichische Waffenrecht. Beim Lesen der dortigen Gesetze und dem Versuch diese zu verstehen, kristalisierte sich jedoch eine Unklarheit heraus. In der Richtlinie 2019/69 steht in der Nr. 5, dass die Mitgliedsländer, die hergestellten und importierten Schreckschusswaffen, einer Kontrolle auf ihre Konformität unterziehen SOLLEN. Ich konnte jedoch keine nationale Umsetzung davon finden. Andere Länder haben in ihren nationalen Gesetzen ganz klar z.B. bestimmte Beschussämter mit dieser Aufgabe beauftragt. Mir erscheint es so, dass dieser "Wunsch" der EU Kommission schlichtweg nicht umgesetzt wurde und es für den österreichischen Gesetzgeber ausreichend ist, einfach von dem Importeuren und Händler zu verlangen, dass sie lediglich konforme Waffen handeln.

 

Wenn ich mit meiner Auslegung des Waffenrechts richtig liege, beweist bei einer Waffe aus Österreich lediglich ein Kaufbeleg aus dem Fachhandel, der nach dem 07.10.2019 ausgestellt ist, die Rechtmäßigkeit der Waffe in Deutschland. Zulassungszeichen, Konformitätsbescheinigungen usw. gibt es dort offenbar überhaupt nicht. Und die Waffen sind, so wie sie verkauft werden, rechtmäßig im Handel. Das heißt aber nicht, dass Waffen ohne aktuellen Kaufbeleg, aus Österreich zwangsläufig hier erlaubnispflichtig wären, aber wie sollte man ohne so einen Kaufbeleg, die Rechtmäßigkeit beweisen können? Wesentlich besser wäre auch noch, wenn die Waffe einen aktuellen Beschuss ab 2020 hat.

 

Nachtrag von 09/2021: Als weiteren kleinen Hinweis, will ich noch auf die Dekodierung der österreichischen Beschusszeichen aufmerksam machen. Es gibt derzeit z.B. Retay SSW im österreichischen Handel die mit "LKW" beschriftet sind. Das L steht für Februar und das KW für 2021 (Quelle). Bei einer SSW mit so einem neuen Beschusszeichen bestehen eigentlich überhaupt keine Zweifel, dass sie die EU Richtlinie 2019/69 erfüllt und in Deutschland frei verkäuflich ist.

EU-Schreckschusswaffen in Tschechien

Das tschechische Waffengesetz verweist auf die EU Richtlinie 2019/69. Weiterhin gibt es das "Dekret Nr. 370/2002 Slg. Über die erlaubte Herstellung von Gaswaffen, Expansionswaffen und Munition": https://www.zakonyprolidi.cz/cs/2002-370. Dieses Dekret enthält detailierte Anforderungen für die Herstellung und es hat viel Ahnlichkeit zu deutschen Vorgaben. Darin wird z.B. geregelt, dass CS Kartuschen lediglich 80mg Reizstoff enthalten dürfen und dass Nonivamid (Pfeffer) lediglich zum Zweck der Tierabwehr in den Handel darf. Leider ist das Dekret auf dem Stand von 2002 und damit völlig unerheblich, bei der Frage der EU2019/69 Konformität.

 

HIER ist das Änderungsgesetz zum tschechischen Waffenrecht, das zum 15.01.2021 in Kraft getreten ist. Damit ist klar, dass nicht nur Italien und Deutschland die Richtlinie 2019/69 viel zu spät umgesetzt hat, sondern auch Tschechien.

In §3 Nr. 1c steht, dass es die Gruppe der meldepflichtigen Waffen der Kategorie C und CI gibt. Für die Einstufung der Waffen ist das "tschechische Amt für die Prüfung von Waffen und Munition" zuständig. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um das normale Beschussamt handelt.

Foto links: Beschusszertifikat aus Tschechien und Einstufung in die Kat. C-I.

Waffen der Kategorie CI sind laut §6a: "Expansionswaffen, die in ihrem Produktdesign den Anforderungen der Durchführungsrichtlinien entsprechen".

Kapitel IV: Das Beschussamt bringt die Bezeichnung der Kategorie "CI" neben dem Beschussjahr an. Damit ist das "CI" auf tschechischen Schreckschusswaffen der Beweis für deren EU 2019/69 Konfomität.

 

§74: Das Amt für die Prüfung von Waffen" ist für Einstufung in die Kategorien zuständig.

Anhang 1 Nr. 5: "Expansionswaffen" sind Feuerwaffen, deren Aufbau das Verschießen von Geschossen verhindert.

 

Ein wichtiger Faktor in Tschechien selber ist, dass Schreckschusswaffen dort anmeldepflichtig sind.

In Deutschland frei verkäufliche Ekol Aras Schreckschusspistole, ohne PTB-Zulassung. Sie verfügt über das neue tschechische "C-I" Zulassungszeichen.
In Deutschland frei verkäufliche Ekol Aras Schreckschusspistole, ohne PTB-Zulassung. Sie verfügt über das neue tschechische "C-I" Zulassungszeichen.

Auf dem Foto der Ekol Pistole könnt Ihr noch etwas sehen, was vielleicht jemanden interessiert: Die Beschusszeichen und die Beschriftung des Herstellers unterscheiden sich. Es gibt türkische Schreckschusswaffen, bei denen die CIP Beschusszeichen des jeweiligen Importlandes, bereits vom Hersteller aufgebracht werden. Diese Waffen erkennt man daran, dass alle Beschriftungen in der selben Weise eingelasert sind. Dieses Verfahren ist rechtmäßig. Sollten die Waffen den Überdruckbeschuss oder die Prüfung der EU2019/69 Konformität im Importland nicht bestehen, werden sie vernichtet.

 

Fazit zur tschechischen Umsetzung der Richtlinie: Mit der neu eingeführten Beschriftung "C-I" hat man Rechtssicherheit, wenn man von dort eine Waffe einführt. Diese Waffen sind in Tschechien bereits im Handel, aber es sind nur die ganz neu importierten aus Drittländern (idR. aus der Türkei (also nicht z.B. von Bruni aus Italien)). Natürlich kennt noch kein deutscher Behördenvertreter die Bedeutung von "C-I" in Kombination mit einem tschechischen CIP Beschuss. Ich würde daher auch Kaufbelege immer gut aufheben.

EU-Schreckschusswaffen in Italien

HIER findet Ihr die italienische Waffenverordnung, auf dem Stand von 01.01.2021. In Artikel 1 Kapitel 1 Nr. 1 steht, dass Signalwaffen nicht als "Schusswaffen" gelten, wenn sie den Anforderungen der EU Richtlinie 2019/69 entsprechen.

Kapitel 3 Nr. 25a: Wer in Italien mit Schreckschusswaffen Handeln will muss erst einen Antrag für die jeweiligen Modelle beim "zentralen Waffenbüro" stellen (also nicht beim Beschussamt). Hier wird geprüft, ob diese Waffen der Richtlinie EU2019/69 entsprechen. Das Ergebnis der Prüfung wird auch den anderen Schengen Staaten mitgeteilt. Die zugelassenen Schreckschusswaffen KÖNNEN mit der zugeteilten Zulassungsnummer gekennzeichnet werden.

 

Schlussfolgerung: Wenn eine italienische Schreckschusswaffe ein Beschusszeichen aus dem Jahr 2021 hat, ist davon auszugehen, dass die Bauart zuvor vom zentralen Waffenbüro auf die Konformität hin genehmigt worden ist. Dieses Verfahren ist der deutschen PTB Zulassung sehr ähnlich. Die Bauart wird allgemein für das jeweilige Modell genehmigt und zusätzlich wird jede einzelne Waffe mit Überdruck beschossen. Das sind in Italien zwei unterschiedliche Prozesse, die von unterschiedlichen Behörden durchgeführt werden.

 

Heißt das im Umkehrschluss, dass alle Bruni Waffen in Deutschland erlaubnispflichtig sind, wenn sie ältere Beschusszeichen haben? Nein, das heißt es nicht. Sie wurden ja auch schon Ende 2019 und im Jahr 2020 rechtmäßig in anderen EU Ländern verkauft, die bereits die Richtlinie umgesetzt haben. Und auch noch ältere Waffen dürfen in anderen EU Ländern weiterhin verkauft und besessen werden. Aber wenn man eine Waffe in Italien kauft, hat man Rechtssicherheit, wenn sie ein 2021 Beschusszeichen hat. Wenn man das selbe Waffenmodell z.B. in der Slowakei oder Österreich kauft, gelten ganz andere Regelungen.

Dieses "Vertragsverletzungsverfahren" verstehe ich nicht genau. Offenbar musste Italien im Jahr 2020 erst gezwungen werden die Richtlinie EU2019/69 in nationales Recht umzusetzen. Das würde auch erklären, warum die Umsetzung erst viel zu spät, zum 01.01.2021 erfolgt ist.

Bitte bedenkt, dass in Italien nur Schreckschusswaffen frei verkäuflich sind, die den Ausschuss nach oben haben. Da sich die Internetseiten mit den italienischen Gesetzen nicht mit meinem Computer und den Übersetzungsprogrammen vertragen, war es mir nicht möglich, die Rechtsgrundlage dafür raus zu suchen. Wenn Ihr dazu recherchiert, solltet Ihr die Bezeichnung "Pistola a salve" benutzen.

Wenn sich Western Fans für den Bruni 1894 Unterhebelrepetierer interessieren, diesen gab es bisher in min. zwei unterschiedlichen Varianten. Die für den italienischen Markt hatten den Ausschuss direkt nach dem Kartuschenlager, nach oben. Das bläst einem das Mündungsfeuer fast direkt ins Gesicht. Die internationale Version hatten den Ausschuss zwar auch nach oben, aber erst kurz vor der Mündung. Ob und in welcher Version das Gewehr bereits eine Zulassung bekommen hat, weiß ich allerdingt noch nicht. 

Bruni 84 Schreckschusspistole mit Beschusszeichen aus dem Jahr 2021.
Bruni 84 Schreckschusspistole mit Beschusszeichen aus dem Jahr 2021.

Diese Pistole von 2021 sollte, da sie legal im Handel ist, zuvor vom "zentralen Waffenbüro" bezüglich ihrer EU2019/69 Konformität überprüft worden sein. Wie man das beweisen kann, weiß ich noch nicht.

Bruni MiniGAP nach den neuen EU2019/69 Vorgaben: Über dem Kartuschenlager sind Bohrungen. Diese verhindern ein Aufbohren und Einsetzen eines scharfen "Futterlaufes". Seitlich am Kartuschenlager sind tiefe Schwächungen, die bei einem Ansteigen des Gasdrucks, beim Verschießen von Kugelpatronen, nachgeben sollen.

Das Kartuschenlager ist zur Laufseelenachse versetzt und im Lauf ist eine Sperre aus gehärtetem Stahl, mit einer Mindesthärte von 700HV30. Wie Ihr an den Fotos erkennen könnt, sind die neuen EU Vorgaben etwa auf dem selben Niveau wie die bisherigen der deutschen PTB.

EU-Schreckschusswaffen in Ungarn

Hier ist das aktuelle ungarische Waffengesetz: https://net.jogtar.hu/jogszabaly?docid=a0400024.tv

 

§2 Definitionen: Nr. 32 Gas- und Alarmwaffen gelten als solche, wenn sie vor dem 01.01.2023 in Verkehr gebracht wurden, oder wenn sie die  Anforderungen des Anhang 2 erfüllen.

§3 Absatz 1b-d: Für die Herstellung und das Tragen von Gas- und Alarmwaffen ist eine Genehmigung erforderlich.

§22 Nr 1a: Die Regierung wird ermächtig Durchführungsverordnungen zum EU Richtlinie 2019/69 zu erlassen und eine nationale Kontaktstelle, zum Austausch der Testergebnisse, zu benennen.

§23d: Auf die Einhaltung der EU Richtlinie 2019/69 wird verwiesen.

Anhang 2: Technische Spezifikationen für Gas- und Alarmwaffen

 

Diese Durchführungsverordnung enthält detailierte Vorgaben:

https://net.jogtar.hu/jogszabaly?docid=a0600031.gkm

 

Im § 27 sind detailierte Informationen über die Zulassung von Schreckschusswaffen. Sie werden einem Zulassungsverfahren unterzogen, das als Bauartgenehmigung, für das jeweilige Modell, oder als Einzelprüfung, erfolgen kann.

 Den Waffen wird das links angebildete Zulassungszeichen zugeteilt, wenn sie im Einzelprüfverfahren zugelassen werden. Es ist davon auszugehen, dass dieses Verfahren nur in seltenen Ausnahmefällen zur Anwendung kommen wird.

Dieses Zulassungszeichen links ist ebenfalls für Schreckschusswaffen vorgesehen, die als Bauart genehmigt worden sind. Links kommt die Zulassungsnummer rein, rechts das Zulassungsjahr. Dieses hat dann eine ähnliche Bedeutung, wie das deutsche PTB-Zeichen.

Das Zulassungsverfahren kann durch Hersteller oder Importeure beantragt werden. Es sind 5 Stücke des jeweiligen Modells für ein zerstörendes Testverfahren (Aufbohrversuche) und ein Stück, als Referenzwaffe zur Aufbewahrung, vorzulegen. Dem Antragsteller wird eine schriftliche Bescheinigung über den positiven EU2019/69 Test ausgestellt.

Die Zulassung wird für einen bestimmten Zeitraum, oder für eine bestimmte Stückzahl an herzustellenden Waffen, gültig sein. Es wird für das Modell eine "Zulassungsnummer" vergeben. Diese ist in ihrer Bedeutung vermutlich unseren bisherigen PTB Nummern ähnlich.

Die Zulassungen sind nicht übertragbar. Wenn z.B. ein ungarischer Importeuer das Modell XY aus der Türkei bezieht und positiv testen lässt, benötigt ein zweiter Importeuer für das selbe Modell eine neue und eigene Zulassung.

Im Anhang 13 findet man weitere wichtige Regelungen. Es werden Kaliber aufgelistet, in denen die Schreckschusspistolen geprüft werden können, dort steht unter anderem auch: 8mm knall, "10mm TK", .320 kurz, .35, .35R und .45k. Einiges weiter unten in der Verordnung stehen noch die zulässigen Maße der Kartuschenlager usw. Bei der CIP findet Ihr detailierte Informationen zu allen diesen Kalibern.

Nr. 27f: Das Prüfinstitut hat eine monatliche Liste mit allen erteilten Bauartzulassungen zu veröffentlichen.

Hier geht es zum Beschussamt Ungarn: http://www.pklv.hu/oldal.php?M=0&O=magunkrol

 

Nachtrag von 09/2021: Das ungarische Beschussamt hat mir mitgeteilt, dass sie bisher noch keine EU 2019/69 Konformitätsprüfungen vorgenommen haben. Sie erwarten die ersten Anträge dazu im Jahr 2022. Wenn die ersten Waffen geprüft worden sind, wird eine Liste mit den entsprechenden Zulassungen auf ihrer Homepage veröffentlicht.

 

Nachtrag von 01/2022: Die ungarischen Waffenhändler dürfen offenbar keine Schreckschusswaffen auf dem Postweg verkaufen. Ein Erwerb ist vermutlich nur vor Ort möglich.

 

Nachtrag von 09/2023: Weitere Informationen zum ungarischen Prüfverfahren findet Ihr hier: https://net.jogtar.hu/getpdf?docid=A0600031.GKM&targetdate=&printTitle=31/2006.+%28VI.+1.%29+GKM+rendelet

 

Nachtrag von 04.12.2023: Endlich, nach langer Suche, habe ich zwei Fotos von Waffen mit dem neuen ungarischen Zulassungszeichen gefunden (Quelle). Auf einem weiteren Foto habe ich einen deutschen Schreckschussrevolver mit PTB-Zulassung und zusätzlich ungarischem Zulassungszeichen gesehen.

EU-Schreckschusswaffen in Lettland

Informationen über das neue Waffenrecht in Lettland findet ihr HIER. Das Waffengesetz in seiner aktuellen Version ist am 10.04.2019 in Kraft getreten.

Schreckschusswaffen werden in Lettland entweder in die Kategorie B oder E eingeteilt. B Waffen sind erlaubnispflichtige Schusswaffen und E sind frei verkäufliche (aber anmeldepflichtige) Schreckschusswaffen.

Kapitel XII: "Gas- und Signalwaffen der Kategorie E".

1) spätestens 5 Tage nach dem Erwerb müssen diese Waffen registriert werden.

2) EU Bürger dürfen, in ihren Ländern frei verkäufliche Schreckschusswaffen, einführen. Diese müssen sie aber spätestens nach 5 Tagen bei der Staatspolizei registrieren.

Artikel 63: Schreckschusswaffen müssen beim Transport und der Lagerung vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.

Es dürfen max. zwei Schreckschusswaffen gleichzeitig geführt werden und max. ein Ersatzmagazin. Die Waffen sind in einem Holster verlustsicher und verdeckt zu führen.

Kapitel XIII:

Eine Schreckschusswaffe darf verwendet werde um: 

-Angriffe von sich oder anderen abzuwehren.

-einen Versuch die Waffe illegal wegzunehmen abzuwehren.

-eine Person bei der Begehung einer Straftat festzunehmen, wenn diese Widerstand leistet.

-ein gefährliches Tier abzuwehren.

 

Eine Schreckschusswaffe der Kategorie E darf verwendet werden um Hilfe zu rufen, Warnschüsse abzugeben und Tiere abzuschrecken.

Art. 66: Der Einsatz einer Schreckschusswaffe der Kategorie E ist zunächst anzudrohen. Auf die Androhung kann verzichtet werden wenn:

-ein Angriff auf das Leben plötzlich erfolgt.

-lebensgefährliche Waffen, oder Kraftfahreuge, für den Angriff verwendet werden.

-ein vorläufig Festgenommener sich mit gefährlichen Gegenständen wehrt.

 

Nach dem Einsatz einer Schreckschusswafe der Kategorie E muss man vor Ort bleiben und die Staatspolizei informieren. Erste-Hilfe ist zu leisten.

 

Artikel 86 Nr. 2: Waffenhändler sind dafür verantwortlich, dass alle Schreckschusswaffen die vorgeschriebenen Kennzeichnungen tragen. Vorschriften über diese Kennzeichnungen werden vom Kabinett festgelegt.

Artikel 98 Nr. 1: Bußgeldsanktionierung für Verstöße gegen die Vorschriften für Schreckschusswaffen.

Artikel 99 Nr. 1: Für den Umgang mit Waffen und Schreckschusswaffen gilt eine 0,5 Promille Grenze und ein Verbot für den Betäubungsmittel Konsum.

Übergangsbestimmungen Nr. 12: Spätestens zum 14.09.2023 müssen alle Schreckschusswaffen aus Altbesitz bei der Staatspolizei angemeldet werden.

Nr. 14 bedeutet, glaube ich (ich bin mir nicht sicher), dass Waffenhändler Altbesitz Schreckschusswaffen nur bis 01/2020 verkaufen dürfen.

Verweis auf EU-Recht Nr. 4: Auf die Richtlinie EU 2019/69 wird verwiesen.

 

Hier findet Ihr das Klassifizierungsverfahren für Schreckschusswaffen, vom 05.05.2020: http://tap.mk.gov.lv/mk/tap/?pid=40475463

 

Der Chef der Staatspolizei setzt eine Klassifizierungskommission ein, die Schreckschusswaffen rechtlich einstuft. Das positive oder negative Ergebnis der Einstufung soll auf dieser Seite veröffentlicht werden: http://www.vp.gov.lv

Beachtet bitte, dass Lettland kein Mitgliedsland der CIP ist. Lettland hat eigene Regelungen für die Kennzeichnung von Schusswaffen, die findet Ihr HIER.

Die Waffen sind mit dem Herstellungs- und Importjahr zu kennzeichnen (kann auch in der Waffennummer integriert sein) und mit "LV". Auch hier wird auf die EU Richtlinie verwiesen. Eine spezielle Kennzeichnung für Kat. E, oder Schreckschusswaffen, gibt es nicht.

 

Rechtssicherheit bei der Einfuhr von Schreckschusswaffen aus Lettland: Wenn die Waffe ein "LV" und ein Herstellungs-/Importdatum ab 2020 aufweist, entsprechen diese Waffen fast allen Anforderungen für einen freien Erwerb und Besitz in Deutschland. Ein Haken gibt es nämlich noch, weil Lettland kein Mitglied der CIP ist, müssen diese Waffen, nach der Einfuhr, vermutlich noch einem deutschen Überdruckbeschuss zugeführt werden. Ganz klar ist das noch nicht, denn vielleicht geht die Freistellung im WaffG der Beschusspflicht vor?

 

Am 02.12.2020 stellte die Staatspolizei in Riga diese EU 2019/69 Konformitätsbescheinung und Einstufung in die Waffenkategorie E aus, für Schreckschusswaffen der Firma Weihrauch: https://www.vp.gov.lv/lv/media/883/download

Und am 31.0.2020 wurden diverse Schreckschusswaffen von Umarex positiv geprüft: https://www.vp.gov.lv/sites/vp/files/content/ieroci/protokoli/105.pdf

 

Fazit zu meinen Recherchen über Lettland: Die großen EU Mitgliedsländer wie Italien und Deutschland tun sich sehr schwer mit der Umsetzung der neuen Regeln. Das kleine Lettland handelt vorbildlich und schnell. Und im Gegensatz zu den anderen Ländern haben sie als Einzige bereits ihre Prüfergebnisse veröffentlicht. Respekt!

 

Nachtrag von 01/2022: Waffen von Record wurden ebenfalls positiv geprüft.

Die deutsche PTB und die EU Richtlinie 2019/69

Die Leser die meinem Blog schon länger folgen werden wissen, dass ich sehr viel von der PTB und ihrer Arbeit in Bezug auf Schreckschusswaffen halte. Die PTB hat es geschafft, dass ihre Auflagen als Richtschnur für die gesamte EU gedient haben. Der Markt der Schreckschusswaffen war schon immer von einer gewissen Dynamik geprägt. "Bastler" haben versucht die Waffen illegal zu konvertieren und die PTB hat sich dem, mit technischen Vorgaben, entgegen gestellt. Und das haben sie sehr gewissenhaft und gut gemacht. Forderungen wie der Versatz von Kartuschenlager zu Laufseelenachse, um illegale Konvertierungen zu verhindern, sind doch einfach genial. Das ist jedenfalls meine Meinung dazu. Und eben weil ich so viel Respekt vor den dortigen Mitarbeitern habe, werde und will ich mich nicht negativ über deren Verhalten in der aktuellen Situation äußern. Da viele Behörden mit der Situation völlig überfordert sind, holen sie sich Rat von der PTB ein. Ich habe ein paar derartiger Schriftwechsel zu Gesicht bekommen. Daraus will ich auf lediglich einen Punkt eingehen:

 

Die PTB war nicht erfreut darüber, dass sich in den sozialen Medien die Behauptung verbreitet hat, dass alleine eine Konformitätsbescheinung des Herstellers ausreichen würde, um die Waffen in der EU frei handeln zu dürfen. Dafür ist nämlich, laut Richtlinie EU2019/69, eine Abnahme eines nationalen Prüfinstitutes erforderlich. Und an dieser Stelle muss ich in aller Deutlichkeit sagen, dass sich diese Falschinformation nur verbreitet hat, weil es das Bundesinnenministerium schriftlich gegenüber dem VDB erklärt hat! Das entsprechende Schreiben findet Ihr in meinem ersten Bericht zum Thema. In dieser Stellungnahme waren mehrere Fehler und ich selber gehe auch immer noch davon aus, dass richtlinienkonforme vollautomatische Schreckschusswaffen, jetzt auch in Deutschland erlaubt sind, entgegen der BMI Behauptung in diesem Schreiben. Da es aber außer dieser BMI Stellungnahme keine andere offizielle Äußerung zu diesem Thema gibt, würde ich aktuell auf keinen Fall eine derartige Waffe importieren.

 

HIER geht es zu "EU Schreckschusswaffen Teil 2"