Einige Informationen aus diesem Bericht hier sind mittlerweile veraltet. Ich investiere aktuell aber lieber meine Zeit auf das Berichten von meinem aktuellen Sachstand. Irgendwann werde ich die ersten Berichte löschen, bzw. umschreiben. Aktuell lasse ich ihn hier aber noch stehen, damit alles nachvollziehbar ist. Meinen aktuellen Sachstand füge ich dann immer unten ein.

 


Das Ende der PTB Zulassungspflicht für Schreckschusswaffen

"Die wollen alle Waffen aus dem Volk haben", oder "bald werden auch Luftgewehre verboten" hört man immer wieder. Ich halte von solchem Stammtischgerede überhaupt nichts. Denn es entspricht nicht dem, was in unserer Gesetzgebung wirklich passiert. Natürlich wird unser Waffenrecht immer strenger, aber nicht wegen einem "bösen Willen", sondern wegen der vorherrschenden politischen Meinung. Und im "Mainstream" haben Waffenbesitzer halt keinen so guten Stand. Aber mit jeder Änderung des WaffG kamen auch relevante Erleichterungen. Vor einigen Jahren wurde der leidige Anscheinswaffenparagraph gestrichen, und jetzt wurden erhebliche Erleichterungen bei den Schalldämpfern, Nachtsichtvorsatzgeräten und den Schreckschusswaffen erlassen. Das Waffengesetz ist leider der Spielball der Politik, denn ihm wird fälschlicherweise unterstellt, dass es einen großen Einfluss auf die öffentliche Sicherheit hat. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. England hat ein sehr strenges Waffenrecht und erlebt eine furchtbare Welle der Gewaltkriminalität. London hat inzwischen sogar eine höhere Mordrate als New York. Die Schweiz hat ein sehr liberales Waffenrecht und ist sehr sicher. So einfach sieht man, dass Gewaltkriminalität ein gesellschaftliches Problem ist und ein strenges Waffenrecht daran nichts ändern kann. Für die Waffenbesitzer haben die regelmäßigen Änderungen im WaffG jedoch immer eine erhebliche Bedeutung. So wie die Politik endlich verstehen muss, dass die Sicherheitsprobleme nichts mit Jägern, Sportschützen, Paintballspielern oder Luftgewehrbesitzern zu tun haben, müssen Waffenbesitzer aufhören einen Sinn hinter den endlosen Regeln unseres WaffG zu suchen. Die EU wollte etwas gegen Salutwaffen unternehmen, weil mit reaktivierten Salut VZ58 Sturmgewehren Terroranschläge verübt wurden. Das waren sehr spezielle Salutwaffen, die so nur in wenigen Mitgliedsländern der EU erlaubt waren. Betroffen von den EU Vorgaben ist jetzt aber auch jeder Besitzer eines historisch bedeutsamen Salut K98k, den er vor 30 Jahren mal bei Frankonia gekauft hat. Eine Waffenart ohne jede Deliktrelevanz. Das Waffenrecht wurde also völlig überreguliert. Im Umkehrschluss hat die EU selber Vorgaben für Schreckschusswaffen erlassen. Und damit sind jetzt genau diese Schreckschusswaffen überall erlaubt worden, die reihenweise illegal zu scharfen Waffen konvertiert wurden. Mit PTB zugelassenen Schreckschusswaffen war das bisher fast unmöglich. Noch dazu hat das deutsche System mit den PTB Bauartzulassungen perfekt funktioniert.

 

Das "Verbot" der "ungefährlichen" und geschichtlich interessanten Salutwaffen und die Freigabe der "unsicheren" und deliktrelevanten Schreckschusswaffen ist zeitgleich im selben Gesetz erfolgt. Soll man das verstehen? Nein, man nimmt es hin und hält sich an die Gesetze.

Zoraki 906 Schreckschusspistole mit der PTB-Zulassungsnummer 946 und der Beschriftung "ESC GmbH".
Zoraki 906 Schreckschusspistole mit der PTB-Zulassungsnummer 946 und der Beschriftung "ESC GmbH".
Zoraki 906 Schreckschusspistole in 9mm PAK ohne PTB. Die Laufsperre ist etwas dünner als bei der deutschen PTB-Version.
Zoraki 906 Schreckschusspistole in 9mm PAK ohne PTB. Die Laufsperre ist etwas dünner als bei der deutschen PTB-Version.

Seit dem 01.09.2020 gilt das hier:

WaffG neu Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2:

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz:

1.3 Schreckschuss-, Reizstoff-und Signalwaffen,a)die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretensdieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen oder

b)die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates entsprechen, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss-und Signalwaffen gemäß der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat;

 

Unterabschnitt 3:

Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen

2.Führen ohne Sachkunde-, Bedürfnis-und Haftpflichtversicherungsnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5) -Kleiner Waffenschein2.1 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach Unterabschnitt 2 Nr. 1.3.(man darf diese EU-Schreckschusswaffen also auch mit dem kleinen Waffenschein führen. Dafür sollte man aber einen entsprechenden Nachtrag von der Waffenbehörde rein schreiben lassen)

Die aktuelle Lage 09/2020:

So wie ich das WaffG verstehe wird es die PTB Prüfungen für deutsche SSW weiter geben. Aber kaum ein deutscher Hersteller wird sich den strengen Auflagen der PTB noch unterwerfen, denn die Waffen müssen lediglich den "Rechtsvorschriften eines anderen EU Landes entsprechen". Es muss keine Bauartzulassung mehr erfolgen und die Waffen müssen der PTB überhaupt nicht mehr vorgelegt werden. Vermutlich wird lediglich der Hersteller und Importeur in der Verantwortung stehen, korrekt hergestellte Waffen auf den Markt zu bringen. Notwendig ist dann nur noch der Beschuss. Das "Verbringen" dieser Waffen nach Deutschland (Import) ist übrigens ebenfalls, nach der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7 WaffG erlaubnisfrei.

 

Rechtssicherheit:

Bisher war das einfach, bei einer Polizeikontrolle zeigte das PTB Zulassungszeichen die Rechtsstellung der Waffe sofort. Aber das funktioniert jetzt nicht mehr. Wünschenswert wäre es, wenn den Waffen eine Konformitätsbescheinigung über die Durchführungsrichtlinie EU 2019/69 beigelegt wird. Das ist bisher nicht der Fall, aber auch nicht zwingend vorgeschrieben. Wenn ich mir jetzt eine EU-Schreckschusswaffe kaufen würde, würde ich das nur im Fachhandel machen und mir den Kaufbeleg gut aufheben. So kann man beweisen, dass man die Waffe nach dem Inkrafttreten der Verordnung gekauft hat. Und im Fachhandel kann man auch erwarten, dass nur Richtlinien konforme Waffen verkauft werden.

 

Wie geht es jetzt weiter:

Wir warten darauf, was der Fachhandel in Deutschland macht und was er anbietet. Die Preise für die begehrten alten PTB Zulassungen werden vermutlich etwas nachlassen und einige werden erkennen, dass die PTB unseren Markt nicht nur vor "unsicheren" Schreckschusswaffen, sondern auch vor qualitativ sehr schlechten Modellen geschützt hat. Und natürlich werden bei Personenkontrollen Polizisten an der nicht mehr nachprüfbaren Rechtslage verzweifeln. Und hoffentlich legt endlich ein Händler eine vollautomatische Schreckschusswaffe dem BKA zur Prüfung vor und auch eine mit fest verbauter Waffenlampe.

In der Visier 09/2020 wird auf das Thema kurz eingegangen und es werden einige Länder aufgelistet, die die Richtlinie bereits umgesetzt und der EU mitgeteilt haben. Ich empfele jedem Interessierten, sich das Heft zu kaufen. Ich werde den dortigen Bericht, aus Urheberrechtsgründen, hier nicht veröffentlichen.

Das Schreiben des VDB, aus dem der folgende Auszug stammt, könnt Ihr hier runterladen:

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/24082020_faq-katalog_zum_nwr-ii_ist_online.html

Vor wenigen Tagen hat die PTB zur Waffenrechtsänderung, gegenüber einem LKA, Stellung genommen. Auf die Details dieses Schreibens kann ich nicht eingehen. Die PTB ist jedoch der Meinung, dass alle im EU-Ausland am Markt befindlichen Schreckschusswaffen derzeit WBK pflichtig sind. Sie stützen ihre Aussage darauf, dass ihnen keine ausländischen Schreckschusswaffen bekannt sind, die die Anforderungen der EU Richtlinie 2019/69 erfüllen. Da in der Richtlinie überall "soll" und nicht "muss" steht, habe ich persönlich eine etwas andere Meinung zu der Sache, als die PTB. Denn dann würden ja auch alle EU Länder, die die Richtlinie bereits umgesetzt haben und weiterhin Schreckschusswaffen verkaufen, etwas falsch machen. Wichtig zu erwähnen ist auch noch, dass Deutschland diese Richtlinie zu spät umgesetzt hat. Die EU hat die Umsetzung bis spätestes 01/2020 vorgeschrieben. Vielleicht versucht die PTB gerade auch nur ihre Stellung zu behaupten. Aber durch die Rechtsmeinung der PTB muss ich doch derzeit davon abraten, sich im Ausland Schreckschusswaffen zu kaufen. Ich würde daher, solange es nichts Gegenteiliges von offizieller Seite gibt, nur Schreckschusswaffen bei einem Fachhändler kaufen, für die eine "Konformitätsbescheinigung" vorhanden ist, so wie es das BMI in seinem Schreiben sagt.

 

Nachtrag von 11/2020: Der Betreiber des Youtubekanals "Freie Waffen Reviews Germany" hat meinen kompletten Bericht hier, in ein fast wortgleiches 12 minütiges Video verarbeitet und damit geklaut. Es folgten von ihm Lügen und Ausreden. Das Video wurde mittlerweile, wegen dem von mir eingeleiteten Verfahren bzgl. einem Urheberrechtsverstoß, gelöscht. Der Betreiber des Kanals ist auf meinem Blog nicht mehr willkommen! Ich betreibe diesen Blog kostenlos und werbefrei und ich mache das gerne. Aber alleine in diesem Bericht steckt eine wochenlange Arbeit und die lasse ich mir nicht von jemand, der keine eigenen Ideen hat, "klauen".

 

Nachtrag 01/2021 - EU Schreckschusswaffen

Es ist aktuell sehr ruhig bezüglich der EU-Schreckschusswaffen. Weil man diesbezüglich eben kaum etwas von offiziellen Stellen hört, habe ich in großem Umfang versucht Stellungnahmen von Behörden einzuholen und habe Kontakt mit ausländischen Großhändlern und Herstellern gesucht. Die Meisten haben mir Auskünfte verweigert, und wollten überhaupt nichts zum Thema sagen. Es zeichnet sich derzeit ab, dass ein deutsches Gesetz in Kraft getreten ist, ohne dass dafür alle anderen Rahmenbedingungen vorgelegen sind. Die erste wichtige Tatsache ist, dass das deutsche Waffengesetz die entsprechenden Schreckschusswaffen bereits jetzt frei stellt und sie der WBK Pflicht nicht mehr unterliegen. Wenn Behörden etwas anderes sagen, ist das schlichtweg falsch. Aber die Richtlinie EU 2019/69 sieht vor, dass alle Schreckschusswaffen durch ein Prüfverfahren müssen, das sie auf Ihre Konformität hin testet (beachtet die gegenteilige BMI Stellungnahme weiter oben, dass eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers ausreichen würde). Und jetzt kommt eben der zweite wichtige Faktor, die Mitgliedsstaaten haben die behördeninternen "Meldewege" noch nicht aufgebaut. Keine deutsche Behörde, egal ob Waffenbehörde, BKA, LKA, Polizei, Beschussamt, PTB, Staatsanwaltschaft, Gerichte usw., kann derzeit eine ausländische Schreckschusswaffe rechtlich einstufen. Die PTB mag vielleicht bei einer speziellen Waffe der Meinung sein, dass diese nicht EU2019/69 konform ist. Aber Die PTB weiß überhaupt nicht, ob ein ausländisches Beschussamt bereits vor Monaten eine gegenteilige Konformitätsbescheinigung für dieses Waffenmodell erlassen hat.

 

Ein ausländischer Waffen-Großhändler hat mir mitgeteilt, dass die Schreckschusswaffen von zwei unterschiedlichen Herstellern, von zwei unterschiedlichen Prüfinstituten im EU-Ausland, als EU2019/69 konform bestätigt wurden (bereits vor vielen Monaten). Da mir bisher, trotz umfangreicher Bemühungen, keine schriftlichen Belege für diese Aussage vorliegen, kann ich dazu keine weiteren Details nennen. Wir merken hier zwar nicht viel davon, aber auch die anderen Mitgliedsländern sind zur Umsetzung der Richtlinie verpflichtet und sie kommen dem auch nach. Es ist sogar Deutschland, dass die Richtlinie mehrere Monate zu spät in nationales Recht umgesetzt hat. Wie Ihr in Artikel 4 Absatz 1 EU2019/69 entnehmen könnt, hätte jeder Mitgliedsstaat die Richtlinie bis spätestens zum 17.01.2020 umsetzen müssen.

 

Ich selber kenne übrigens keine Rechtsgrundlage für ein, in der EU einheitliches, Prüfzeichen (ähnlich dem PTB Zeichen), dass die EU2019/69 Konformität belegen soll. Ich konnte in der Richtlinie nichts entsprechendes finden und auch sonst ist mir nicht bekannt, dass die Mitgliedsländer etwas derartiges auf den geprüften Waffen aufbringen sollen. Natürlich würde das Sinn machen, aber wer versucht ein Gesetz mit einem "Sinn" zu verstehen, der wird sofort scheitern. Es zählt das, was im Gesetz steht. Und es gilt eben nicht das, was "Sinn" machen würde. Davon abgesehen setzen die Mitgliedsländer weitere Details national um, also können einzelne Staaten natürlich auch spezielle EU2019/69 Prüfzeichen einführen. Ich VERMUTE, dass die meisten Mitgliedsländer die Konformitätsprüfung schlichtweg zusammen mit der Beschussprüfung durchführen werden.

 

Ich rate immer noch dringend davon ab, sich jetzt im Ausland Schreckschusswaffen, ohne EU2019/69 Konformitätsbescheinigung, zu kaufen. Das kann sehr schnell ein Strafverfahren zur Folge haben. Die Meinungen der deutschen Behörden, zu diesem Thema, gehen immer noch massiv auseinander. Wie ich schon weiter oben geschrieben habe, kenne ich weitere Details. Aber auch auf Anfragen hin, werde ich diese nicht nennen. Mir ist sehr wohl bewusst, wie viele das hier lesen. Jeder ist für sein Handeln selber verantwortlich. Und genau daher, kann ich es selber nicht verantworten hier zu sagen "...XY ist erlaubt...", weil ich weiß, dass das einige Behörden es eben anders sehen.

Die rechte Laufkonstruktion wurde abgelehnt, der Hersteller besserte nach und zwei Beschussämter bestätigten bereits die Konformität mit der EU Richtlinie 2019/69 für Schreckschusswaffen.
Die rechte Laufkonstruktion wurde abgelehnt, der Hersteller besserte nach und zwei Beschussämter bestätigten bereits die Konformität mit der EU Richtlinie 2019/69 für Schreckschusswaffen.

(Mein Sachstand zum Thema, im März 2021)

Die wichtigste Anmerkung zuerst: Ihr seit selber verantwortlich für euer Handeln. Wenn die Polizei bei Dir eine Schreckschusswaffe ohne PTB Zeichen findet und Du meinst dann "auf www.tactical-dad.com steht aber ..." wirst Du höchstens ausgelacht. Es zählt das, was im WaffG steht und wegen der aktuellen schwierigen Rechtslage zählt auch noch das, was der jeweilige Staatsanwalt dazu denkt. Ich versuche hier nur das WaffG auszulegen, nicht mehr und nicht weniger. Genau genommen ist die Rechtlage sogar ziemlich klar, schwierig ist aktuell nur, diese für die jeweilige Waffe zu belegen, aber dazu komme ich gleich. Ich kann es nicht oft genug betonen, die einen Behörden sind der Meinung, dass es keine EU konformen Schreckschusswaffen gibt (was schlichtweg falsch ist) und die anderen gehen davon aus, dass jetzt sehr viel erlaubt ist.

Ich habe über die neuen EU-Schreckschusswaffen schon einiges geschrieben. Der bisherige Bericht ist aber etwas unübersichtlich geworden. Es ist Zeit für einen weiteren Nachtrag, aber noch nicht soweit, dass ich alles bisherige löschen sollte. Ich schreibe daher hier einen neuen Bericht dazu, in dem sich auch ein paar Punkte wiederholen.

 

Ich stand mit vielen Behörden, Herstellern, Importeuren und Händlern in Kontakt und habe vieles versucht weitere Informationen über die EU-Schreckschusswaffen zu bekommen. Ich hätte nie gedacht, dass das so schwierig werden kann. Ich weiß, dass mittlerweile viele Waffenmodelle von drei großen Herstellern, von EU Beschussämtern, als 2019/69 konform geprüft und eingestuft wurden. Teilweise erfolgte dies sogar doppelt, in mehreren Ländern parallel. Es macht aber keinen Sinn hier zu schreiben, dass Modell X vom Hersteller Y ist zugelassen worden, weil es unterschiedliche Fertigungsserien und Herstellungsverfahren gibt. Einige Hersteller haben auch für die Zulassung ihre Fertigung anpassen müssen, womit klar ist, dass das selbe Waffenmodell, aus früherer Fertigung, nicht EU2019/69 konform ist. Und dann kommt noch dazu, dass jedes Land die Richtlinie etwas anders umsetzen kann und sich die jeweiligen Waffengesetze unterscheiden.

 

Warum ist die Lage, wie sie ist? Warum bewegt sich am deutschen Waffenmarkt nichts? Ich habe mich gewundert, warum die deutschen Waffenhändler und Importeure keinen Druck auf die Behörden ausüben, damit sich bald etwas bewegt? Aber die deutschen Behörden müssen überhaupt nicht in Bewegung gebracht werden, hier wird weiter die Prüfung von der PTB vorgenommen. Ein deutscher Waffenhändler kauft seine Waffen entweder bei einem nationalen Hersteller ein, oder bei einem türkischen. Die Waffen aus deutscher Herstellung müssen immer noch durch das PTB Zulassungsverfahren. Und die Waffen der türkischen Hersteller werden direkt importiert und müssen dann ebenfalls noch durch das PTB Verfahren, weil die Türkei kein EU Mitglied ist. Auf das PTB Verfahren kann nur verzichtet werden, wenn ein deutscher Händler die Waffen im EU Ausland einkauft, wo sie vom dortigen nationalen Prüfinstitut nach der Richtlinie 2019/69 getestet worden sind. Dann wäre aber ein ausländischer Händler mehr involviert, der bezahlt werden will und das lohnt sich für die meisten deutschen Händler erst mal nicht. Bis die EU-Schreckschusswaffen in die deutschen Waffengeschäfte kommen, wird also vermutlich noch einige Zeit vergehen. Wenn sich ein mutiger Händler findet, könnte das aber auch schon in wenigen Wochen der Fall sein. Sehr geehrte Waffenhändler, es gilt, wer wagt gewinnt!

Darf man mit dem bisherigen kleinen Waffenschein, auf dem "nur für PTB geprüfte Waffen" steht, EU-Schreckschusswaffen führen? Eine sehr große Waffenbehörde sagte in einem Schreiben, dass das alles nur "geplant" wäre und "noch nicht gilt". Dem gegenüber steht aber das, was wirklich im WaffG steht und schon lange Gültigkeit hat. Und dann gibt es inzwischen auch noch die Waffenbehörden Vorpommern-Rügen und vom Rhein-Kreis Neuss, wo Ihr etwas dazu in dem Antrag unten findet. Diese Behörden haben bereits öffentlich Stellung genommen, dass der kleine Waffenschein dazu berechtigt. Ihr werdet alle ja auch wissen, dass ich vor langem schon das selbe gesagt habe und dass ich lediglich dazu geraten habe, in euren kleinen Waffenscheine, von eurer örtlichen Waffenbehörde, einen entsprechenden Nachtrag rein schreiben zu lassen. Als die Formulare der Waffenscheine entworfen wurden, gab es die EU-Schreckschusswaffen ja noch gar nicht und so steht in allen drin, dass sie nur für PTB-Waffen gelten. Im WaffG ist das Führen von EU-Schreckschusswaffen aber klar erlaubt.

 

Nachtrag von 04/2021: Ich habe mittlerweile von meiner Waffenbehörde eine entsprechende Ergänzung der Auflagen im kleinen Waffenschein. Den genauen Wortlaut mag ich hier nicht schreiben. Sinngemäß steht jetzt in meinem kl. Waffenschein, dass dieser auch für SRS-Waffen nach dem aktuellen Waffenrecht gilt.

Download
Antrag kleiner Waffenschein - Rhein-Kreis Neuss
Antrag_Kleiner_Waffenschein(1).pdf
Adobe Acrobat Dokument 712.2 KB

Die viel entscheidendere Frage ist aber, woher weiß ich und wie kann ich beweisen, dass eine Schreckschusswaffe mit der EU Richtlinie 2019/69 konform ist?

Im Internet wurde immer wieder über ein EU einheitliches Prüfzeichen spekuliert, ähnlich dem PTB-Zeichen, das die EU2019/69 Konformität beweist. Etwas derartiges ist nicht geplant, nur einzelne Länder wollen solche Prüfzeichen national einführen (z.B. Tschechien und Ungarn). In Italien KÖNNEN die Hersteller z.B. die Nummer des Genehmigungsbescheides auf die Waffen schreiben, sie müssen es aber offenbar nicht.

 

Ich selber habe viel versucht um an "Konformitätsbescheinigungen" einzelner Waffen zu kommen. Es zeigte sich aber, dass weder die Waffenhändler im EU-Ausland solche Bescheinigungen haben, noch die Hersteller. In einem Fall verfügte ein slowakischer Importeur über so eine Bescheinigung, zu der komme ich aber noch. Die Beschussämter, die meines Wissens nach meist die EU2019/69 Prüfungen vornehmen, verweigerten die Weitergabe jeglicher Informationen. Es kristallisiert sich aber raus, dass meist alleine das Beschusszeichen die Konformität beweist und es nur aufgebracht wird, wenn die Waffen die EU2019/69 Prüfung und den Überdruckbeschuss bestanden haben. Das wurde mir so von ausländischen Waffenhändlern bestätigt. Ob das aber in jedem EU-Land so ist, weiß ich auch nicht sicher. Bedenkt dazu aber, dass auch im EU-Ausland die EU Richtlinie gilt und die Waffen dort ohne Konformitätsbescheinigungen gehandelt werden (dürfen).

HIER findet Ihr eine sehr umfangreiche Übersicht über Beschusszeichen, vom österreichischen BKA.

 

Benötigt eine EU-Schreckschusswaffe eine Konformitätsbescheinigung eines Herstellers, Importeurs, Händlers, oder eines Beschussamtes (nationales Prüfinstitut gem. EU2019/69)? Hier muss man ganz klar mit nein antworten. Das deutsche Waffenrecht verlangt keine derartige Bescheinigung. Auch in unseren Nachbarländern liegen den Waffen bisher keine Konformitätsbescheinigungen bei. Aber dennoch wäre es sehr sinnvoll, derartige Bescheinigungen den Waffen beizulegen, dann könnten deutsche Kunden auch rechtssicher im Ausland bestellen. Von welcher Stelle diese Bescheinigungen ausgestellt sind, ist eigentlich gar nicht sonderlich wichtig. Am besten wäre natürlich eine Bescheinigung des jeweiligen Prüfinstitutes. In der Zukunft werden diese aber vermutlich/hoffentlich von den Importeuren ausgestellt und den Waffen beigelegt werden.

 

In der Richtlinie EU2019/69 ist geplant, dass es in allen Ländern nationale Prüfinstitute und Kontaktstellen geben wird. Diese sollen dann ihre Prüfergebnisse austauschen. Wie das genau aussehen wird, steht noch völlig in den Sternen und wird, national unterschiedlich, umgesetzt werden. Einige Länder planen die Veröffentlichung von Zulassungslisten, so wie es die deutsche PTB seit Jahrzehnten schon macht. Andere Länder werden evtl. nur auf Anfrage von anderen Kontaktstellen Informationen an Behörden raus geben. Und genau hier ist das große Problem deutscher Behörden, sie müssen aktuell mit etwas umgehen, für das noch keine Dienstvorschriften erlassen worden sind, für das es niemanden gibt den man fragen kann und dessen Rechtsstatus sie nicht einstufen können.

 

Mein Sachstand (09/2021)

Wie die aktuelle Lage wirklich ist, ist schwer zu sagen. Niemand hat derzeit einen Überblick. Die ersten Behörden haben erkannt, dass sich tatsächlich die Rechtslage geändert hat. Das stand zwar schon seit fast zwei Jahren schwarz auf weiß im Änderungsgesetz zum WaffG, aber es hat doch niemand geglaubt (oder wahrhaben wollen). Viel geändert hat sich in den letzten Monaten nicht. Einige Staaten sind halt bei der Gesetzgebung, bzw. Umsetzung etwas weiter. Mir ist bisher keine einzige interne Anweisung mehr bekannt geworden, wie deutsche Behörden mit dem Thema umgehen sollen. Es scheint weiterhin so, dass fast alle Behörden versuchen, das Thema der EU-Schreckschusswaffen tot zu schweigen. Im Alltag in Deutschland hat sich also nichts geändert. 

Noch viel kurioser ist aber die Lage bei den deutschen Waffenhändlern und den Kunden. Die Rechtslage ist, in einigen Fällen, absolut klar. Dennoch traut sich niemand bei dem Thema öffentlich einzusteigen. Kein deutscher Waffenhändler importiert z.B. aus der Slowakei  oder Tschechien Schreckschusswaffen, obwohl er mit diesen auch eine Konformitätsbescheinigung bekommen würde und absolute Rechtssicherheit hätte. Ob kein Händler Geld verdienen will? Ich weiß schon von einigen Endkunden, die sich in unseren Nachbarländern EU konforme Schreckschusswaffen gekauft haben, aber keiner davon verkauft so eine Waffe bei Egun weiter, oder redet in Internetforen darüber. Uns Deutschen wurde über Jahrzehnte eingetrichtert, dass Schreckschusswaffen zwingend eine PTB-Zulassung benötigen. Und jetzt ist die Verunsicherung sehr groß. Vermutlich grade auch, weil im Ausland kaum spezielle Zulassungszeichen auf den Waffen angebracht werden, so wie wir Deutschen es gewohnt sind (z.B. Ungarn wird das ab etwa 2022 machen).

Ich habe auch in den letzten Monaten wieder Kontakt zu ausländischen Herstellern, Händlern, Importeuren, Beschussämtern und weiteren Behörden gesucht. Wenn ich zehn E-Mails verschicke, bekomme ich etwa nur eine einzige Antwort darauf. Das hat natürlich damit zu tun, dass viele überhaupt nichts über das Thema wissen. Und diejenigen die etwas wissen, wollen sich nicht öffentlich dazu äußern. Waffenhändler muss man übrigens erst gar nicht zu dem Thema befragen, die haben idR. überhaupt keine Ahnung davon. Sie bestellen schließlich einfach ihre Waffen bei ihrem Großhändler. Die Einzigen die wirklich was dazu wissen sind die türkischen Waffenhersteller und einige Importeure.

 

 

Mein Sachstand 01/2022

Der VDB hat seinen Fragenkatalog überarbeitet und die Version 1.10 zum Download bereit gestellt. Gleich auf der 2. Seite findet man dort eine Korrektur, dass doch nicht nur eine Konformitätsbescheinigung eines Importeurs ausreichend ist, um die ausländischen Waffen in Deutschland handeln zu dürfen. Es war schon lange klar, dass die erste Aussage des Innenministeriums, dass so eine Bescheinigung ausreicht, falsch war (oben auf dieser Seite zu finden). Auf die falsche vorherige Aussage wird leider nicht mal hingewiesen.

In dem Absatz steht jetzt neu drin, dass ein Beschusszeichen nicht die Einhaltung der EU Richtlinie 2019/69 bestätigt. Diese Aussage des BMI ist aber schon wieder falsch. Da ich inzwischen fast alle Waffengesetze der EU-Mitgliedsländer gelesen habe weiß ich, dass in einigen Ländern die Konformitätsprüfung zusammen mit der Beschussprüfung durchgeführt wird. Z.B. das slowakische Beschusszeichen beweist sehr wohl die EU 2019/69 Konformität. Es stimmt schon, dass in den meisten Mitgliedsländern die EU 2019/69 Prüfung getrennt vom Beschuss durchgeführt wird (z.B. Italien und Frankreich), aber diese pauschale Aussage des BMI stimmt einfach nicht.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass "momentan noch kein EU-einheitliches Prüfzeichen" besteht. Damit wird suggeriert, dass das in Planung, oder sogar erforderlich, wäre. Was aber auch nicht der Fall ist. Hierzu muss man aber auch klar sagen, dass es nicht mal Gesetzentwürfe für ein einheitliches Prüfzeichen gibt und es zweifelhaft ist, ob so etwas jemals kommen wird.

Auch die Aussage, dass die ausländischen Waffen "von der zuständigen Stelle eines Mitgliedsstaates hinsichtlich der Einhaltung der technischen Spezifikationen überprüft" sein müssen ist nicht ganz richtig. Z.B. in Österreich gibt es keine derartige Prüfung. Die Einrichtung so eines staatlichen Prüfverfahrens ist ein "Wunsch" der Richtlinie, den Österreich nicht umgesetzt hat und auch nicht muss. Aber dennoch entsprechen die dortigen Waffen dem österreichischen Waffenrecht und damit automatisch auch dem deutschen. Um die Stellungnahme des BMI beurteilen zu können, muss man einfach in das WaffG schauen, denn ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 WaffG: Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz: Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates entsprechen.

 

Im Waffengesetz steht nicht drin, dass die Waffen der EU Richtlinie 2019/69 entsprechen müssen! Sie müssen nur "den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedslandes entsprechen". Das ist ein gewaltiger Unterschied.