Das ist jetzt auf dieser Seite ziemlich viel trockener Text geworden...

Wie wird man Waffensachverständiger?

Die WBK für Waffensachverständige wird meist für "Waffen und Munition aller Art" ausgestellt und ist sehr schwer zu bekommen (links). Die rote WBK für Sammler wird meist stark eingeschränkt und ist wesentlich leichter zu bekommen.
Die WBK für Waffensachverständige wird meist für "Waffen und Munition aller Art" ausgestellt und ist sehr schwer zu bekommen (links). Die rote WBK für Sammler wird meist stark eingeschränkt und ist wesentlich leichter zu bekommen.

Wer bekommt normalerweise eine Sachverständigen WBK?

Es gibt die rote WBK für Sammler und Waffensachverständige. Das nicht zutreffende wird meist oben auf der 1. Seite gestrichen. "Sachverständiger" darf sich jeder nennen und theoretisch kann sich jeder Sportschütze "Waffensachverständiger" nennen, womit er sich aber eher lächerlich machen würde. Im Allgemeinen sind damit die Inhaber einer Erlaubnis nach §18 WaffG gemeint. Das sind Personen die gegenüber der Waffenbehörde glaubhaft dargelegt haben warum sie Waffen für "wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck" benötigen. Oft sind diese Personen gutachterlich tätig, als Privatgutachter oder für Organisationen (Waffenhersteller, Behörden, Rechtsmedizin usw.). Es ist auch möglich, dass technische Mitarbeiter von Waffenherstellern oder Behörden so eine Erlaubnis bekommen. Ein weiterer wichtiger Faktor bei der Beantragung einer Sachverständigen WBK sind bisherige Veröffentlichungen wie Fachbücher oder Berichte in Fachzeitschriften. Je mehr man bereits veröffentlicht hat desto einfacher wird der Antrag durch gehen. Der große Unterschied zu den Anträgen auf eine Sammler WBK ist, dass es für Sachverständigen WBKs keinen "Musterantrag" geben kann. Kein Antrag wird einem Anderen gleichen. Wenn eine der hier genannten Tätigkeiten ausübt wird, sind die Chancen auf eine Erlaubnis nach §18 WaffG recht gut.

 

Was könnte sonst noch funktionieren?

Viele Schützen hätten gerne so eine Erlaubnis, aber sie üben keine der oben erwähnten Tätigkeiten aus. Wenn man so etwas also ernsthaft in Angriff nehmen will sollte man es langfristig planen und überlegen für wen man gutachterlich oder technisch tätig werden könnte? Vielleicht kann man für den eigenen Sportschützenverband oder eine andere Interessenvertretung tätig werden? Ein erster Schritt kann z.B. auch sein, dass man technische Berichte schreibt und in den Verbandszeitschriften veröffentlicht.

Da die Sachbearbeiter der Waffenbehörden so einen Antrag nur sehr selten zur Bearbeitung bekommen, werden sie sich nur auf "seriöse" Anträge einlassen. Die Anträge müssen sehr gut begründet sein und mit einem vorschnellen und schwammigen Antrag wird man meist keinen Erfolg haben. Bei dieser sehr weit gefassten Berechtigung muss die Waffenbehörde dem Antragsteller 1. völlig vertrauen können und 2. muss man vor der Antragstellung überlegen, ob das beantragte Bedürfnis einer Abwägung mit  den "Gefahren für die öffentliche Sicherheit" gerecht wird. Denn genau diese Abwägung muss die Behörde auch vornehmen. Die großen Waffenbehörden in Großstädten haben solche Anträge öfter auf dem Tisch. Dort gibt es meist auch einzelne Sachbearbeiter die für alles außerhalb von Sport, Jagd usw. zuständig sind. Dort wird meist etwas strenger geprüft wie bei einem kleineren Landratsamt.

Inhabern einer roten WBK nach §18 dürfen idR. "Waffen und Munition aller Art" erwerben. Also alles was nicht verboten ist oder unter das KrWaffKontrG fällt. 

Zusätzlich besitzen sie eine Ausnahme hinsichtlich der Schießstätten. Nach §27 WaffG dürfen sie sich selber eine Schießanlage einrichten und benötigen hierfür keine Genehmigung der Behörde (Es ist nur eine Anmeldung erforderlich). Auch von der Anmeldepflicht von Waffen innhalb von 14 Tagen gibt es Ausnahmen (§37e Absatz 4 Nr. 2 WaffG). Durch den §40 II WaffG bei gerichtlichen oder behördlichen Aufträgen kann es weitere Freistellungen für verbotene Waffen geben.

Zusätzlich gibt es noch die "amtlich bestätigten und vereidigten Waffensachverständigen" der IHK und der HWK. Das sind aber nur sehr wenige. Bei der IHK ist eine Liste von diesen derzeit 21 Personen (Ihr müsst in die Suche "Waffen" eingeben). Vereidigter Sacherverständiger kann man nur werden wenn die örtliche IHK einen Bedarf hat und man in einer Prüfung ein überdurchschnittliches Fachwissen ("besondere Sachkunde" genannt) vorweisen kann. Ohne Veröffentlichungen ist es kaum möglich vereidigt zu werden. Prinzipiell wird von der IHK auch eine mehrjährige Erfahrung in dem Bereich gefordert, also eine Arbeit als Waffenhändler, Büchsenmacher oder unvereidigter Gutachter.

Es gibt auch Sachverständige die vom V.d.W.bestellt sind. und die für das Büchsenmacherhandwerk, der Handwerkskammern. Mit denen hatte ich jedoch noch nie etwas zu tun und kann daher nicht viel dazu erzählen.

Saustall um den Schreibtisch während dem Schreiben eines Gutachtens.....
Saustall um den Schreibtisch während dem Schreiben eines Gutachtens.....

Die großen Momente eines Waffensachverständigen sind:

1. Das Gutachten ist, nach vielen Stunden am Schreibtisch, fertig und geht zum Auftraggeber.

2. Das Gutachten wurde angenommen und der Auftraggeber hat seine WBK erteilt bekommen (wenn es ein Gutachten für eine rote WBK war).

Wie wird man Waffensammler?

Eine rote WBK für Sammler bekommt man schon leichter. Man muss sich ein spezielles Sammelgebiet aussuchen. Man muss sich hierbei (vor allem beim ersten Antrag) stark einschränken und glaubhaft machen warum man diese speziellen Waffen sammeln will. Für Personen die einfach noch gerne 2 oder 3 Pistolen mehr über ihr Sportschützen Regelbedürfnis haben wollen lohnt sich das auf keinen Fall. Und wer sich ein paar Ordonanzgewehre kaufen will kann das schließlich auch, in einem gewissen Umfang, über die gelbe WBK oder einen Jagdschein tun. Ich werde sehr oft von Sportschützen und Jäger danach gefragt und wenn ich das erklärt habe geben viele den Gedanken an das Sammeln schnell auf. Aber eben weil sie nur 2-3 Pistolen mehr haben wollen und nicht ernsthaft sammeln wollen. Wer wirklich sammeln will bekommt meist auch eine rote WBK.

Der Antrag muss idR. ein "Gutachten" enthalten (Sammelthema, Antragsteller, Waffenliste...). Dieses Gutachten kann man selber schreiben oder einen "Sachverständigen" beauftragen. Sollte man sich mit dem Thema auskennen ist es meist besser wenn man es selber schreibt, dann merkt der SB dass man Ahnung von der Sache hat und der Antrag bekommt ein anderes Gewicht. Gelegentlich passiert es, dass der Sachbearbeiter ein Gutachten von einem amtlich bestellten Sachverständigen vorgelegt haben will (natürlich auf Kosten des Antragstellers). In diesem Fall solltet Ihr in die oben verlinkte Liste der Sachverständigen rein schauen und prüfen ob einer von denen das ausgewähltes Thema als Fachgebiet hat. Wenn dies nicht der Fall ist schreibt euer Gutachten selber und verweist darauf, dass es zu diesem Thema keinen vereidigten Gutachter gibt. Oft ist es sogar der Fall, dass kein Sachverständiger ein Gutachten zum gewünschte Sammelthema schreiben will. Denn so etwas ist sehr viel Arbeit und die Sachverständigen wollen nur die Gutachten erstellen die sie bereits vorgefertigt abgespeichert haben. Ich weiß von Fällen in denen für das Erstellen komplett neuer Gutachten mehrere tausend Euro bezahlt wurden. Zu den häufigsten Themen haben einige Sachverständige die Gutachten fix und fertig in der Schublade (Armeewaffen, Polizeiwaffen, Waffen des Herstellers XY). Sie fügen dann nur noch die Daten des Antragstellers ein. Diese Gutachten bekommt man dann meist für einige hundert Euro.

 

Evtl. funktioniert es auch wenn Ihr eurem Sachbearbeiter erklärt, dass ein selber geschriebenes Gutachten die "Ernsthaftigkeit" eures Antrages und Sammelwillens wesentlich besser beweist als eines aus der Schublade eines Sachverständigen. Bei allen Waffenbehörden wird eine Antragstellung anders ablaufen und die Unterschiede bei den Genehmigungen sind erheblich.

Sollte Euer SB auf einem Gutachten eines vereidigten Sachverständigen bestehen kann sich der Klageweg lohnen. Denn im ganzen Waffenrecht werden nirgends die vereidigten Sachverständigen der IHK erwähnt. Sehr wohl wird aber erwähnt, dass die Behörde andere Stellen mit der Prüfung beauftragen kann (auch auf Kosten des Angtragstellers). Manchen Sachbearbeitern reicht übrigens auch ein Gutachten eines unvereidigten Waffensachverständen, also einem Inhaber eine roten WBK gem. §18 WaffG.

 

Die Waffenbehörde wird das persönliche Interesse mit den Gefahren für die Öffentlichkeit abwägen. Vor allem auch wie "gefährlich/deliktrelevant" die Beantragten Waffen sind. Das funktioniert etwa so:

 

-Ein Polizeibeamter ohne WBk beantragt "Kurzwaffen der deutschen Polizei bis 1975". Das wird er vermutlich nicht genehmigt bekommen. Er hat noch keine eigenen Jagd- oder Sportwaffen, das Thema ist viel zu groß für einen "Sammelanfänger" und nicht genau abgegrenzt.

 

-Ein Polizeibeamter ohne WBK beantragt "Langwaffen die bei der badischen Polizei bis 1918 eingeführt waren". Das sollte absolut kein Problem sein das genehmigt zu bekommen. 

 

-Ein Sportschütze der bereits Waffen besitzt beantragt "Kurzwaffen die bei deutschen Streitkräfte bis 1918 eingeführt waren". Auch das sollte kein Problem sein, es genehmigt zu bekommen (Teilweise wird auch gleich bist 1945 genehmigt). Das Sammelthema der deutschen Armeewaffen ist vermutlich das meist genehmigten überhaupt. Es ist ein "dankbares" Thema, weil man dabei sehr viele unterschiedlich und interessante Modelle erwerben darf und es einiges an Literatur dazu gibt. Problematisch dabei ist, dass diese Waffen weltweit sehr gefragt sind und daher sind auch die Preise für diese Waffen sehr hoch.

 

-Ein Sammler von PTB-geprüften Schreckschusswaffen beantragt "Schreckschusswaffen der Firma Röhner ohne PTB-Zulassung". Wenn er bereits alle (oder fast alle) SSW mit PTB Zulassung von Röhner besitzt und er eine genaue Liste der geplanten Waffen ohne PTB einreicht hat der Antrag gute Chancen auf Erfolg. Wenn zur Vervollständigung einer SSW-Sammlung lediglich 1-2 SSW ohne PTB fehlen kann für diese eine grüne WBK ausgestellt werden.

 

-Jemand der bereits eine WBK hat beantragt "Waffen der Firma Landmann". Auch das sollte kein Problem sein, es genehmigt zu bekommen.

 

Ein Freund von mir hat auf Grundlage meiner Waffenliste "SSW ohne PTB" eine rote WBK bekommen "Die Entwicklung der frei verkäuflichen Schreckschuss- und Gaswaffen von der Kaiserzeit bis zur PTB-Zulassungspflicht". Seine Hompepage findet Ihr HIER.

 

(Es ist aber nicht zwingend erforderlich, dass der Antragsteller bereits eine WBK hat)

 

Wenn man die erste Waffenliste zu etwa 70-80% erfüllt hat kann man eine Erweiterung beantragen. Wer z.B. Polizeipistolen sammeln will sollte bedenken, dass diese meist auch abgenommen worden sein müssen durch Stempel. Diese Waffen sind oft schwerer zu finden und teurer als "kommerzielle" Waffen. Man muss sich also unbedingt vorher überlegen ob man den Sammelplan auch erfüllen kann und ob man spätere Erweiterungen beantragen möchte. Wer also z.B. Prototypen der Firma XY als Sammelgebiet hat wird es kaum schaffen in wenigen Jahren seinen Sammelplan "zu erfüllen".

Und bedenken sollte man auch Folgendes, je größer und umfangreicher der erste Sammelplan (Liste der beantragten Waffen) ist, desto schwieriger wird es eine Erweiterung zu bekommen. Wer z.B. Armeewaffen sammeln möchte sollte sich also gut überlegen ob er die vielen Langwaffen überhaupt erwerben will. Einfacher KANN es sein sich erst Mal nur auf die Kurzwaffen zu konzentrieren und sich einige dazu passende Langwaffen über die gelbe WBK oder den Jagdschein zu erwerben.

 

Bedenken sollte man auch, dass das Sammeln eine langfristige Sache ist wo viele Waffen gekauft werden. Man benötigt Tresore und kann evtl. sogar eine Alarmanlage als Auflage bekommen. Ein Gutachten eines Sachverständigen kostet zwischen 200 und 800 Euro. Die Ausstellung der roten WBK kostet noch mal etwa 200 Euro.

 

Jeder der eine rote WBK für Sammler beantragen will, oder auch nur ansatzweise mit dem Gedanken spielt, sollte sich als erstes die Nr. 17 der WaffVwV durchlesen! Denn da steht das Wichtigste drin was man wissen muss.

 

Fazit:

Unterm Strich muss man festhalten, dass Vieles möglich ist. Es ist daher schade, dass nicht mehr Waffenbesitzer den Schritt zur roten WBK wagen. Leider sind auch die Sachbearbeiter der Waffenbehörden oft mit den Anträgen auf rote WBKs völlig überfordert. Ich weiß von Fällen in denen die Sammler WBK erst nach 2 Jahren erteilt worden ist und bei einem ähnlichen Antrag von mir dauerte die Genehmigung unfassbare 3 Jahre (ohne Klage). Das hängt vor allem damit zusammen, dass viele SBs so einen Antrag in ihrer ganzen Karriere nur 1-2 Mal zu bearbeiten haben. Und vermutlich auch, dass sich viele vor einer Entscheidung drücken wollen. Nur in den Großstädten gibt es SBs die so etwas regelmäßig machen, Erfahrung damit haben und auch genug Kontakt zu Sachverständigen haben, die bei der Prüfung helfen.

Teilweise werden die Anträge zur Prüfung an andere Behörden (LKA, Waffenbehörde des Regierungspräsidiums, Sachverständige) weitergegeben und teilweise müssen die SBs selber darüber entscheiden. Und dann ist es natürlich auch verständlich, dass der SB überhaupt nicht wissen kann ob der Antrag korrekt ist und ob die beantragten Waffenmodelle tatsächlich zum Sammelgebiet gehören.

 

Die rote WBK ist ein Heft mit Platz für 168 Waffen. Auf der letzten Seite werden Erweiterungen oder Auflagen eingetragen.
Die rote WBK ist ein Heft mit Platz für 168 Waffen. Auf der letzten Seite werden Erweiterungen oder Auflagen eingetragen.

Finde Dein Sammelthema für die rote WBK

Den Meisten geht es wie mir damals. Sie würden gerne einfach mehr Kurzwaffen kaufen. Einen Derringer, eine P38, und vielleicht noch eine Taschenpistole. Einfach das, was einem aktuell gefällt. Aber genau das soll durch das Waffengesetz verhindert werden. Und wenn man sich mit dem Thema des Waffensammelns beschäftigt merkt man, dass das so nicht funktioniert. Man muss sich auf ein ganz bestimmtes Thema und bestimmte Modelle festlegen. Und dann sollte man die beantragten Waffen ja auch kaufen. Schließlich will man vor der Waffenbehörde weiterhin glaubhaft und vertrauenswürdig sein. Der entscheidende Schlüssel ist also das Sammelthema. Meist kommt erst der Wunsch Waffensammler zu werden und erst später fällt die Entscheidung zum Thema.

 

Weit verbreitet sind die Wünsche nach Taschenpistolen und nach modernen Großkaliberpistolen. Noch vor 30 Jahren konnte man rote Waffenbesitzkarten genehmigt bekommen, auf denen "Taschenpistolen" oder "deutsche Pistolen" stand. Solche Themen sind heute aber nicht mehr genehmigungsfähig (und wenn doch, mit sehr stark eingeschränkten Sammelplänen). Es gab sogar Bestrebungen in den Ministerien, diese alten Sammler-WBKs rückwirkend ungültig zu erklären, was zu Glück nicht machbar war. Ein Sammelthema muss mit einem Sammelplan abschließend aufgeführt sein. Manche Gutachten beinhalten aber auch einen nicht abschließenden Sammelplan und es können auch Modelle erworben werden, die dort nicht aufgeführt sind. Die Modelle müssen dann aber dennoch zwingend in das beantragte Sammelthema passen (das steht später auf der WBK außen drauf) und so etwas muss auch begründet sein. Wenn auf Eurer WBK später mal "Waffen die bei der Deutschen Wehrmacht eingeführt waren" steht, und Ihr kauft eine MAB-D, die nach 1945 hergestellt wurde, begeht Ihr übrigens eine Straftat.

 

Viele angehenden Waffensammler wollen es auch vermeiden sich jede Menge "Alteisen" kaufen zu müssen, bis sie erst mit einer Erweiterung das erwerben dürfen, was sie eigentlich wollen. Ich selber hatte z.B. viele Pistolen aus den 20er und 30er Jahren, an denen ich nicht wirklich Freude hatte. Es könnte vielleicht auch sinnvoll sein sich zu erst ein recht kleines Thema zu suchen, das man problemlos in kurzer Zeit erfüllen kann. Danach könnte man entweder eine Erweiterung anstreben, oder eine komplett neues Sammelthema beantragen. Dafür wird, je nach Sachbearbeiter, entweder eine neue rote WBK ausgestellt, oder es wird auf der letzten Seite der WBK ergänzt.

 

Zur weiteren Erklärung, weil die Begriffe dauern auftauchen: Eine Dienstwaffe wurde "eingeführt", wenn sie in "größeren Mengen" von Dienststellen beschafft wurden. Eingeführte Waffen wurden in Deutschland fast ausschließlich durch Stempelungen "abgenommen". Das kann ein BYP bei der Bayerischen Landespolizei sein, ein LP-BY für Bayerische Landpolizei, oder ein WaA für das Waffenamt der Wehrmacht. Mit so einem Thema darf man idR. nur genau diese abgenommen Stücke erwerben ("Originalwaffen").

 

"Geführt" war eine Waffe, wenn ein einzelner Soldat sie benutzt hat. Wenn man in seinem Gutachten begründet, dass "geführte" Waffen zum eigenen Sammelgebiet zählen sollen, müsste man für die jeweilige Einzelwaffe eigentlich einen Nachweis haben (meist wurden solche Privatwaffen in das Soldbuch, bzw. den Wehrpass eingetragen. Oder man müsste begründen, dass man alle Waffenmodelle kaufen will, von denen Einzelstücke irgend ein Soldat geführt hat. Letzteres wäre kaum genehmigungsfähig, da idR. "Originalwaffen" gesammelt werden sollen. Und alle Sammler von "Deutschen Armeewaffen" schreien gleich auf, wenn ich nicht noch eine weitere, und sehr kontrovers diskutierte, Gruppe von Waffen erwähne. Deutsche Offiziere der Polizei und der Streitkräfte mussten sich ihre Dienstwaffen meist selber kaufen. In wie weit diese (idR. nicht abgenommen) Modelle mit in das Sammelthema passen, müsst Ihr in dem Gutachten halt begründen.

 

"Jagdliche Kurzwaffen der Firma Erma aus westdeutscher Produktion". Je nach dem, wie man dieses Thema in einem "Aufsatz" darlegt, kann man hier fast eine beliebige Zahl an Waffen in den Sammelplan schreiben. Den Sammelplan sollte man problemlos in einem Jahr erfüllen können. Im Anschluss kann man sich dann überlegen, ob man weiter Erma Waffen sammeln will, oder eine weitere WBK, für ein ganz anderes Thema.

 

"Verschlusssysteme von Kurzwaffen des 20. und 21. Jahrhunderts". Damit so ein Sammelthema genehmigungsfähig wird muss es durch einen abschließenden Sammelplan deutlich begrenzt sein. Das könnte z.B. so gemacht werden, dass man alle Verschlusssysteme auflistet und in einem Aufsatz ihre Technik erklärt. Dann benennt man die meist verkauften Waffenmodelle mit den jeweiligen System und dann ggf. auch die Modelle, die man erwerben möchte. Zu jedem System könnte man dann beispielsweise ein oder zwei Modelle aufführen. Hier kann man dann selber entscheiden, wie groß der Sammelplan werden soll. Bei Sammelanfängern sollten/dürfen keine Modelle aus den letzten 20 Jahren aufgelistet werden.

 

Bedenkt bitte, das die nun folgende Liste mit möglichen Sammelthemen von mir "frei erfunden" ist. Ich kenne niemanden der diese Themen genehmigt bekommen hat. Im Internet findet Ihr Beispiele mit bereits genehmigten Sammelthemen. Aber da die Anträge von unterschiedlichen Behörden bearbeitet werden, und auch viele persönliche Faktoren des Antragstellers mit rein spielen, ist es eigentlich völlig unerheblich was Andere genehmigt bekommen haben.

 

"Die Pistolen der Firma Vektor".

Hier könnte man begründen, warum man einen persönlichen Bezug zu Süd Afrika hat. Dass die Waffenentwicklung die dortige Politik widerspiegelt (Apartheid, Embargos usw.). Zusätzlich noch, wie die dortigen Behörden aus Geldmangel immer noch diese recht alten Waffen verwendet, was alles, und warum, von deutschen Händlern importiert wurde usw.. Der Youtubekanal "forgotten weapons" hat auch viele Infos zu solchen Themen. Alternativ könntet Ihr auch Hersteller wie Taurus oder Izhmash usw. verwenden.

 

"Kurzwaffen aus deutscher Produktion mit vereinfachten Herstellungsverfahren die zu "saturday night special" Gesetzen in den USA geführt haben". Gemeint sind damit z.B. .22er Röhm Revolver mit vielen Zinkteilen. Der Sammelplan könnte von 2-4 Firmen beispielhafte Modelle enthalten. Der Anschlag auf Ronald Reagan wurde auch mit so einem Revolver verübt.

 

"Walther Kurzwaffen aus westdeutscher Produktion". Mit diesem Sammelthema kann man es sich vielleicht ersparen die ganzen WK1 und WK2 Pistolen kaufen zu müssen. Hier könnte man auch argumentieren, dass die Walther Pistolen von vor 1945 bereits bestens erforscht sind. Und da die Wende bereits über 20 Jahre her ist kann auch bei allen derartigen Waffen eine kulturhistorische Bedeutung begründet werden. Es ist leichter die "kulturhistorische Bedeutung" von alten Dienstwaffen darzulegen. Man kann aber eben auch begründen, dass diese schon ausgiebig erforscht sind und man daher modernere Waffen sammeln und erforschen möchte. Oder dass Waffen, wie z.B. billige deutsche Zink Pistolen, oder Schreckschusswaffen ohne PTB, massenweise vernichtet werden und daher Kulturgut verloren geht. Möglich ist bei den Sammelgebieten viel, man muss es nur im Gutachten sinnvoll darlegen.

 

Eines der kreativsten Themen hat der Betreiber des Youtubekanals "Rick Baretton" mit dem Sammelthema "Filmbezogene Schusswaffen ... des 20. und 21. Jahrhunderts". Respekt zur Findung dieses Sammelthemas!

 

"Kurzwaffen der Firma Heckler & Koch, die als private Selbstschutz- oder Dienstwaffen, zum Schutz vor der Terrororganisation "RAF" in Westdeutschland eingesetzt, entwickelt oder beschafft wurden". Man könnte auch "Kurzwaffenmodelle die von der Terrororganisation "RAF" für Überfälle und Anschläge in Westdeutschland verwendet wurden,", oder etwas ähnliches wählen. Man sollte nur anständige Quellen für seinen Sammelplan haben und auch genug Information zum begründen der kulturhistorischen Bedeutung. In der DWJ 3/2009 gab es einen Bericht über die Verwendung der Tokagypt bei der RAF, und es gab irgendwo auch einen Bericht über weitere Modelle die von ihnen verwendet wurden, ich finde ihn aber leider nicht mehr. Benutzt die DWJ Artikelrecherche, Ihr könnt beim DWJ auch alte Artikel bestellen.

 

Scheut Euch nicht meine Vorschläge hier zu verwenden, zu kopieren, nach eigenen Ideen zu verändern und einzureichen. Jeder neue Sammler ist eine Bereicherung. Ein Grund warum es so wenige rote WBKs gibt ist, dass es so wenige Waffensammler gibt, die als Vorbild und Ansprechpartner für interessierte Schützen da sind. Ich würde mich also sehr freuen, wenn mein Blog einen kleinen Betrag zum Erhalt unseres Kulturgutes beitragen kann.

 

 

Wie schreibt man einen Antrag ("Gutachten") für eine Waffensammler WBK?

Das sogenannte Gutachten ist schlichtweg der Antrag zur Erteilung der roten WBK. Es muss daher recht viele Informationen beinhalten. Die Anforderungen daran sind sogar recht ausführlich und genau im §17 WaffVwV genannt. Aber wie bei dem ganzen Thema der Sammler-WBKs gilt, Jede Waffenbehörde handelt und entscheidet anders. Das wird meist nicht aufgrund unterschiedlicher Sichtweisen auf die Rechtslage getan, sondern eher aus Unwissen über die Materie. Es gibt Sachbearbeiter die alles recht entspannt sehen und auch keine Scheu vor Entscheidungen haben. Und dann gibt es leider sehr viele Sachbearbeiter die derartige Anträge jahrelang vor sich her schieben um auf keinen Fall selber eine Entscheidung treffen zu müssen. Man muss aber deutlich sagen, dass es oft auch Probleme gibt wegen faulen oder bösartigen Sachbearbeitern. Hier hilft notfalls nur noch eine Beschwerde bei deren Vorgesetztem, oder eine "Untätigkeitsklage". Ich habe durch viele Umzüge bereits 6 unterschiedliche Waffenbehörden gehabt, mit jeweils mehreren Sachbearbeitern, die meine Anträge bearbeiten mussten und habe daher schon einiges erlebt. Und natürlich gibt es auch immer wieder Antragsteller, die nicht genehmigungsfähige Anträge einreichen. Aber selbst dann wird der Sachbearbeiter ja erklären was das Problem an dem Antrag ist und man kann nachbessern. In der WaffVwV sind die Sachbearbeiter sogar angehalten zur Rücknahme der Anträge, in so einem Fall, zu raten. Die Rücknahme ist eigentlich immer kostenlos und oft ein guter Rat. Wenn man den Antrag nicht zurück nimmt wird ein klagefähiger und gebührenpflichtiger Bescheid erlassen. Für so einen Bescheid musste ich einmal 300 Euro Gebühren bezahlen. Die Sachbearbeiter werden das aber immer vorher nochmal erklären, denn das Schreiben von so einem Ablehungsbescheid ist für sie wesentlich mehr Arbeit als das Ausstellen einer roten WBK. Denn den Bescheid müssen sie schriftlich ausführlich begründen. Solltet Ihr einen faulen Sachbearbeiter haben, kann es sich also lohnen (sehr freundlich) auf einen solchen Bescheid zu bestehen. Es könnte dann klappen, dass der Antrag doch genehmigt wird, vielleicht habt Ihr aber auch Pech und müsst statt dessen viel Geld für die Ablehnung bezahlen.... Denkt also an das Motto des englischen SAS: "Wer wagt gewinnt"!

 

Ich weiß von einem Sammler, der "Deutsche Armeepistolen bis 1945" genehmigt bekommen hat, ohne Gutachten. Er hat einfach nur das Formblatt für die Erteilung von WBKs ausgefüllt. Bei der Begründungszeile, wo man normalerweise seine Schießsportdisziplin oder "für Fangschüsse" rein schreibt, hat er das Sammelthema rein geschrieben. Aber er hatte einfach mit seinem Sachbearbeiter Glück und ich würde niemandem Raten so einen Antrag abzugeben.

 

Hier ist mein Vorschlag für die Gliederung Deines Antrags ("Gutachten"):

 

1. Deckblatt

Die erste Seite sollte wie ein Anschreiben aussehen, mit den Daten vom Antragsteller, dem Ort, Datum usw. Darunter kommt der Empfänger (also die Waffenbehörde). Dann folgt ein Betreff und ein Anschreiben mit "Hiermit beantrage ich die Erteilung einer roten Waffenbesitzkarte für Sammler mit dem Sammelthema "Faustfeuerwaffen die im Film "James Bond jagd Dr. No" verwendet werden". Unten auf der ersten Seite könnte das Inhaltsverzeichnis stehen.

 

2. Angaben zum Antragsteller

Umfangreiche persönliche Daten. Ein Lebenslauf, der alle Punkte enthält die mit Waffen, Technik und Geschichte zu tun haben. Mitgliedschaften in Schützenvereinen, Erfolge im Schießsport, Fortbildungen und Qualifikationen dazu. Bundeswehr Dienstzeit usw...

 

3. Eine Auflistung der zum Antrag passenden und im Besitz befindlichen Literatur

(auch Katalog von Herstellern und Händlern können hier einbezogen werden)

Ein mir bekannter Sachverständiger schreibt in seinen Gutachten immer eine riesige Liste teuerster Bücher, die der Antragsteller angeblich besitzen soll. "Schließlich prüft das ja eh niemand nach"... Ich würde das lassen. Denn für jedem Sachverständigen, der diesen Antrag evtl. zur Prüfung von der Waffenbehörde vorgelegt bekommt, wird diese Lüge offensichtlich sein. Kein Sammelanfänger wird Fachbücher für 2000 Euro, zu genau diesem Thema, vor der Erteilung der WBK besitzen.

 

4. Nachweis der Waffensachkunde

Da von Waffensammlern eine umfangreichere Sachkunde verlangt wird, als von Sportschützen, sollte man hier etwas kreativ sein. Erklärt also, warum Ihr viel Wissen um die Waffentechnik und das Waffenrecht habt. Wenn bei diesem Punkt lediglich als Anlage ein üblicher Sportschützen-Sachkundenachweis beigelegt ist, kann der Antrag deswegen abgelehnt werden.

 

5. Bereits bestehende Waffen- oder Munitionssammlung

(Das können auch frei verkäufliche Waffen, wie Bajonette oder Schreckschusswaffen oder Knallkartuschen sein 17.6.1.2 WaffVwV).

 

6. Eine Auflistung aller Waffen im Besitz und aller waffenrechtlicher Erlaubnisse

 

7. Waffenaufbewahrung

Erklärt hier, wie ihr Eure bisherigen Waffen lagert und wie Ihr das für Eure zukünftige Sammlung plant.

 

8. Kulturhistorische Bedeutung

Schreibt hier eine Art Aufsatz über das Thema. Erzählt die gesellschaftliche und politische Geschichte dieser Zeit. Erzählt die Geschichte des Waffenherstellers. Benennt hierbei die Quellen aus denen Ihr Eure Informationen bekommen habt, auch wenn es Internetseiten, Youtube Videos, oder Gespräche mit Zeitzeugen waren.

 

Wenn die Sammlung hauptsächlich aus Waffen bestehen soll, die nach 1945 gebaut wurden, muss wesentlich mehr auf die kulturhistorische ,UND zusätzlich, die technikgeschichtliche Bedeutsamkeit eingegangen werden. Genau damit tut sich natürlich jeder Antragsteller schwer, denn niemandem ist klar, was der Gesetzgeber damit überhaupt genau verlangt. "Kulturgut" bedeutet etwa, dass damit alles gemeint ist, was bewahrt wird, bewahrt werden soll, oder eben auch das, was in Sammlungen zusammen getragen wird. Ihr müsst also erklären, was diese Waffen für eine Bedeutung haben, was Deine geplante Sammlung zeigen und repräsentieren kann und was man von ihr lernen kann. Was oft vergessen wird ist der Faktor, dass Waffen in großen Mengen vernichtet werden. Und genau das spielt bei einigen Waffen eine relevante Rolle und begründet ebenfalls ihr Bedeutung als Kulturgut (z.B. Schreckschusswaffen, 4mm Waffen, billige Waffen aus Zink, wie die Reck P8 in 6,35mm).

Ihr könnt hier auch erklären, warum das Sammelthema für Euch persönlich wichtig ist, warum Ihr eine Verbindung zur Stadt Oberndorf am Neckar habt, oder der Firma Llama. Erzählt vielleicht auch was Ihr für Pläne habt, dass Ihr z.B. Berichte für die regionale Sportschützenzeitschrift schreiben möchtet. Bedenkt dabei aber, dass die Waffenbehörde bei Erweiterungsanträgen dann vielleicht auch nach der Erfüllung solcher Pläne fragen wird.

Wenn euer Gutachten über 20-30 Seiten lang wird, könnt Ihr davon ausgehen, dass der Sachbearbeiter es überhaupt nicht durchlesen wird. Aber verarscht ihn besser nicht. Und wenn Ihr Euch jetzt vor dem möglichen Umfang eines solchen Antrages fürchtet, ich kann mir so einen Antrag auch mit vielleicht 5 Seiten Umfang vorstellen.

 

9. Der Sammelplan

Fast alle Sammelpläne sind abschließend, wozu ich auch sehr raten würde. Hier kommt eine Liste der Waffenmodelle rein die Ihr haben wollt. Die Kunst ist hierbei das zu bekommen was man will. Es sollte also nicht zu viel rein geschrieben werden, aber eben auch nicht zu wenig. Mir sind mehrere Fälle bekannt, wo Sammelanfänge ein Sammelplan mit 60 Kurzwaffenmodellen genehmigt bekommen haben. Das war aber natürlich auch das Allerweltsthema "Deutsche Armeewaffen bis 1945". Wer lieber Anderes und Moderneres sammeln möchte, der sollte lieber klein anfangen. Ich würde eher dazu raten am Anfang einen Sammelplan von nur 10-20, leicht erwerbbaren, Modellen einzureichen. Diesen Plan kann man einfacher erfüllen und hat im Anschluss wesentlich mehr Möglichkeiten. Wenn Du die russischen Izhmash Pistolen gesammelt hast, kannst du dann relativ einfach ein ganz anderes Sammelthema angehen und z.B. mit Taurus Waffen weitermachen. Vor allem ist Dir dann auch wesentlich klarer, wie das Waffensammeln funktioniert und welche Möglichkeiten es gibt.

 

Verbotene Waffen beim BKA beantragen

Es ist auch möglich verbotene Waffen zu sammeln! Das funktioniert recht ähnlich wie Erweiterungen des bisherigen Sammelgebietes. Wenn jemand z.B. "Kurzwaffen die bei deutschen Streitkräfte bis 1918 eingeführt waren" gesammelt hat wird er die Erweiterung auf "-1945" anstreben. Und wenn er diese weitestgehend gesammelt hat kann er beim BKA einen Antrag stellen seine Sammlung um die entsprechenden MPs zu erweitern. Diese MPs sind verboten Waffen und keine Kriegswaffen! Der Haken beim Erwerb dieser vollautomatischen Schusswaffen ist aber, dass man nur eine Waffe aus legalem deutschen Besitz kaufen darf. Und diese zu finden ist gar nicht leicht. Man kann derartige Waffen immer wieder mal in München bei Niedermeier oder Hermann Historica finden. Die Preise für diese Waffen sind entsprechend hoch. Und die Betriebe  die vollautomatischen Waffen importieren um daraus Dekowaffen herzustellen dürfen diese nicht in scharfem Zustand an Sammler verkaufen, da dies das BKA nicht erlaubt.

Entsprechend kann auch ein Munitionssammler mit Munitionserwerbsschein beim BKA die Erlaubnis beantragen verbotene Munition zu sammeln. Diese Anträge (für verbotene Munition) werden meist recht problemlos genehmigt.

 

Auch verbotene Waffen müssen idR. in eine WBK eingetragen werden, wie hier eine vollautomatische MP40. Ich habe auch schon Waffenscheine gesehen in denen ein verbotenes Reizstoffsprühgerät (Behördenversion mit OC) eingetragen war.
Auch verbotene Waffen müssen idR. in eine WBK eingetragen werden, wie hier eine vollautomatische MP40. Ich habe auch schon Waffenscheine gesehen in denen ein verbotenes Reizstoffsprühgerät (Behördenversion mit OC) eingetragen war.

Sonstiges

Teilweise ist es auch möglich, dass andere Familienangehörige hinten mit in die WBK eingetragen werden. So kann z.B. das volljährige Kind beim Sammeln mit machen oder die Ehefrau. So wird auch ein Erbfall einfacher, weil für die Ehefrau keine neue WBK mehr ausgestellt werden muss und sie keiner Blockierpflicht unterliegt. Wer als ebenfalls "Berechtigter" eingetragen wird ist gleichgestellt wie der WBK Inhaber. Aber auch hierbei habe ich erlebt, dass die eine Behörde problemlos einen weiteren Berechtigten eingetragen hat und eine andere Behörde sich geweigert hat so etwas zu machen.

 

Bitte beachtet auch meinen Bericht: "Mehr als 2 Kurzwaffen auf die grüne  WBK bekommen".

Bitte beachtet auch die HK4 Pistole. Sie ist technisch einmalig und mit ihr kann man 4 verschiedene Kaliber verschießen. .22lfb, 6,35mm Brow., 7,65mm Brow. und 9mm kurz. Bedenkt aber, dass Sportschützen für jedes Kaliber eine Bedürfnis zum Munitionserwerb nachweisen müssen, was bei 6,35mm schwer werden wird. Und als weiterer Nachteil kommt dazu, dass je nach Behörde, die Gebühren zum Eintragen der vielen Läufe und Munitionserwerbsstempel sehr teuer werden wird. Ein Waffensammler der keinen Munitionserwerbsschein bekommt sollte sich aber Gedanken darüber machen sich eine HK4 als Sportschütze oder Jäger zu kaufen.

 

Auch Waffensammler dürfen übrigens mit ihren Waffen versuchsweise schießen. HIER habe ich etwas dazu geschrieben.